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Autor Thema: Jahresrechnung  (Gelesen 8056 mal)

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Offline holdi411

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Jahresrechnung
« am: 06. August 2018, 16:48:28 »
Hallo zusammen,

ich habe einen neuen Gasanbieter vom 1.8.18 - 31.7.19.
In den Unterlagen steht: "Ihre erste Jahresrechnung ist für den 1.12.18  vorgesehen.

Ich dachte, die Jahresrechnung wäre in meinem Fall zum 31.7.19 fällig, nach 12 monatiger Belieferung.
Oder muss immer zum Jahresende der Zählerstand dem Anbieter u. dem Netzbetreiber mitgeteilt werden?

Offline Didakt

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Re: Jahresrechnung
« Antwort #1 am: 06. August 2018, 22:33:50 »
Dafür gelten die einschlägigen Bestimmungen der AGB zu Ihrem Gasliefervertrag, im Übrigen auch § 40 (3) EnWG.

 

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