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Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Lingen vom 21. Juni 2018 Az: 4 C 1/18
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energienetz:
Die Zahlungsklage der Stadtwerke Lingen GmbH gegen einen grundversorgten Gaskunden wird dem EuGH gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der Gaskunden hat den Preisänderungen seit 2005 widersprochen und die Zahlungen gekürzt.
Die Stadtwerke Lingen befinden sich in mehrheitlich öffentlichem Eigentum und haben die streitgegenständlichen Gaspreisänderungen nicht durch direkte Anschreiben an den Kunden, sondern durch Veröffentlichungen in der Presse bekanntgegeben.
https://www.energieverbraucher.de/de/site__3262/
uwes:
Nach Berichten der Prozessbeteiligten wurde die gegen den Vorlagebschluss gerichtete Beschwerde vom Landgericht Osnabrück zurückgewiesen.
uwes:
Das Verfahren beim AG Lingen ruht derzeit.
Parallel lief vor dem LG Osnabrück ein Berufungsverrfahren. Nach Zurückweisung der von Verbraucherseite eingelegten Berufung durch das LG Osnabrück soll das Verfahren jetzt beim BGH unter dem Aktenzeichen VIII ZR 149/19 anhängig sein.
uwes:
Korrektes Az. Beim BGH ist VIII ZR 142/19
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