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Autor Thema: Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Lingen vom 21. Juni 2018 Az: 4 C 1/18  (Gelesen 11662 mal)

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Offline energienetz

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Die Zahlungsklage der Stadtwerke Lingen GmbH gegen einen grundversorgten Gaskunden wird dem EuGH gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der Gaskunden hat den Preisänderungen seit 2005 widersprochen und die Zahlungen gekürzt.

Die Stadtwerke Lingen befinden sich in mehrheitlich öffentlichem Eigentum und haben die streitgegenständlichen Gaspreisänderungen nicht durch direkte Anschreiben an den Kunden, sondern durch Veröffentlichungen in der Presse bekanntgegeben.
https://www.energieverbraucher.de/de/site__3262/

Offline uwes

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Re: Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Lingen vom 21. Juni 2018 Az: 4 C 1/18
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2018, 19:30:16 »
Nach Berichten der Prozessbeteiligten wurde die gegen den Vorlagebschluss gerichtete Beschwerde vom Landgericht Osnabrück zurückgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline uwes

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Das Verfahren beim AG Lingen ruht derzeit.
Parallel lief vor dem LG Osnabrück ein Berufungsverrfahren. Nach Zurückweisung der von Verbraucherseite eingelegten Berufung  durch das LG Osnabrück soll das Verfahren jetzt beim BGH unter dem Aktenzeichen VIII ZR 149/19 anhängig sein.
« Letzte Änderung: 30. Juli 2019, 18:50:32 von uwes »
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Offline uwes

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Korrektes Az. Beim BGH ist VIII ZR 142/19
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Uwes
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