Interessant ist das Datum der Entscheidung: Das Amtsgericht Lingen hat eine Woche vor dem EuGH entschieden und das Urteil auch ohne Kenntnis der EugH-Entscheidung sehr überzeugend begründet.
In dem Verfahren, in dem unsere Kanzlei einen der Beklagten vertreten hatte, wurde zunächst ein Gutachten eingeholt, in dem überprüft wurde, ob die Preiserhöhungen in der Vergangenheit zu einer Margenerhöhung geführt haben oder nicht.
Diesen Kurs setzte das Gericht aber nicht fort, sondern gab einen rechtlichen Hinweis, in dem Zweifel geäußert wurden, dass das Preiserhöhungsrecht europäischen Anforderungen genügt. Das Gutachten spielte damit im Ergebnis also keine Rolle mehr.
Das Amtsgericht Lingen hatte bereits in der Vergangenheit zugunsten von Verbrauchern entschieden. Einzelne Entscheidungen zum Thema hier:
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