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Autor Thema: GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten  (Gelesen 15402 mal)

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Offline BuPe

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« am: 16. Dezember 2005, 15:11:12 »
Hallo! Auch wenn unser Energieanbieter unbestritten zu den deutlich preiswerteren gehört, hat sich mittlerweile in Wilhelmshaven breiter Widerstand gebildet, denn die prozentuale Erhöhung des Strompreises beträgt 8% (netto 10,11 -> 10,90 ct/kwh) und die des Gaspreises 14% (netto 3,54 -> 4,02 ct/kwh). Immerhin - der Leistungspreis blieb unverändert. Aber es geht ja auch um\'s Prinzip. Einmal im Monat findet eine Bürgerversammlung statt und man spricht von über 5000 Einsprüchen. Auch hat der Landkreis Friesland sowie mehrere örtliche Gemeinden offiziell Einspruch gegen die Energiepreiserhöhung eingelegt. Bereits im November hat daraufhin die GEW Wilhelmshaven waidwund geschossen in der einschlägigen Lokalpresse (z.B. Wilhelmshavener Zeitung) ziemlich harsch angekündigt, gegen alle Verweigerer gerichtliche Schritte einzuleiten. Nun, da die Endabrechnungen verteilt sind, sieht sich jeder Verweigerer einem tiefroten \'Beipackzettel\' folgenden (auszugsweisen) Inhalts gegenüber:

Zitat von: \"Beipackzettel\"
Achtung! Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, sie haben der Erhöhung des Erdgaspreises widersprochen. Um Missverständnissen bei der Abbuchung vorzubeugen, ziehen wir den Rechnugsbetrag nicht von Ihrem Konto ein. Stellen sie aber bitte sicher, dass der Rechnungsbetrag fristgerecht von Ihnen überwiesen wird. Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Nichtzahlung des Rechnungsbetrages das übliche Mahnverfahren einsetzt, das zusätzliche Kosten verursacht. Dies würde in letzter Konsequenz juristische Schritte nicht ausschließen. Ihren zukünftigen monatlichen ... von Ihrem Konto abgebucht. Mit freundlichen Grüßen, Ihre GEW Wilhelmshaven


(Merkwürdig - und mein Einspruch gegen die Strompreiserhöhung bleibt unerwähnt ...)

Na prima, denke ich mir jetzt, da haben wir sie doch genau dort, wo wir sie hin haben wollten: Die verklagen mich und dann müssen auch Die die Billigkeit nachweisen - oder?

Übrigens, auch sehr empfehlenswert ist die Seite der Hamburger Verbraucherzentrale http://www.vzhh.de.

Ich wünsche allen \'Querköppen\' und Herrn Thomas Fricke ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest. - Danke und mf Gruß, Burkhard Peter +++

Offline RR-E-ft

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #1 am: 16. Dezember 2005, 15:26:50 »
@BuPE

Viel Spaß beim Berechnen des zutreffenden Rechnungsbetrages zu den alten Preisen.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid läuft dann bereits über das Gericht und sollte dann schon juristische Schritte darstellen.

Dagegen können Sie Widerspruch einlegen.

Ob der Versorger das Klageverfahren dann tatsächlich weiterverfolgt, bleibt abzuwarten. Erfahrungsgemäß schleppen sich solche Verfahren hin.

Bis dahin gibt es also aufgrund der anderen Verfahren vor den Landgerichten schon wieder viele hilfreiche neue Erfahrungen.

Immerhin wird nicht mit mehr mit Versorgungseinstellungen gedroht.

Eine weiter schöne Adventszeit und ein Frohes Fest.



Freundliche Grüße
aus Jena - Stadt zur Welt



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline BuPe

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #2 am: 16. Dezember 2005, 15:48:38 »
:-) Na danke, aber die Berechnung habe ich bereits hinter mich gebracht, Dauer ca 1 Stunde - war gar nicht so schlimm wegen der nicht stattgefundenen Leistungspreis-Erhöhung und zwar so:

\"<Alter Nettopreis> + <2% Zuschlag> * <verbrauchte KWH ab Datum der Erhöhung>\", also \"10,11 * 1,02 * x\", die Differenz auf Nettobasis verrechnet und die Märchensteuer dann neu berechnet - fertig.

Na schaunmer mal, wie\'s weiter geht. +++

Offline rlc

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2005, 18:08:07 »
2% Zuschlag nicht nötig.

Offline Graf Koks

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #4 am: 17. Dezember 2005, 00:21:01 »
@BuPe:

Bringen doch auch sie Farbe in die Vorweihnachtszeit und schreiben Sie auf ebenso tiefroten Papier folgendes zurück, was ich selbst ausgesprochen gerne ans Ende setze:

\"Bezüglich des Restbetrages muss ich Sie auf den Rechtsweg verweisen. Gegen einen ggf. ergehenden Mahnbescheid werde ich umgehend Widerspruch einlegen, so dass ich anheim Stelle, sogleich Klage zu erheben. Ich gehe dabei davon aus, dass Sie dem Amtsgericht meinen Preiswiderspruch vom .... nicht vorenthalten werden.\"

Das dürfte den Spass an den gerichtlichen Schritten empfindlich dämpfen.
Einen Mahnbescheid beantragen ist nicht schwer, eine Klagebegründung schon so eine Sache, wenn man die Einwendung unübersehbar ist.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Cremer

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2005, 10:12:20 »
@Graf Koks,

Zitat
\"Bezüglich des Restbetrages muss ich Sie auf den Rechtsweg verweisen. Gegen einen ggf. ergehenden Mahnbescheid werde ich umgehend Widerspruch einlegen, so dass ich anheim Stelle, sogleich Klage zu erheben. Ich gehe dabei davon aus, dass Sie dem Amtsgericht meinen Preiswiderspruch vom .... nicht vorenthalten werden


Sehr gute Formulierung, muss ich mir merken !!!

Damit nimmt man dem Versorger gleich \"den Wind aus den Segeln\" :wink: [/list]
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Offline BuPe

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #6 am: 19. Dezember 2005, 12:33:24 »
Zitat von: \"rlc\"
2% Zuschlag nicht nötig.

Mag sein, wird aber allgemein empfohlen. Erstens, um nicht später vor Gericht als Totalverweigerer dazustehen und zweitens, um eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, wenn den Versorgern dann doch moderate z.B. 2% Erhöhung zu gesprochen werden.

Offline BuPe

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #7 am: 19. Dezember 2005, 12:36:11 »
Zitat von: \"Graf Koks\"
@BuPe:

Bringen doch auch sie Farbe in die Vorweihnachtszeit und schreiben Sie auf ebenso tiefroten Papier folgendes zurück, was ich selbst ausgesprochen gerne ans Ende setze:

\"Bezüglich des Restbetrages muss ich Sie auf den Rechtsweg verweisen. Gegen einen ggf. ergehenden Mahnbescheid werde ich umgehend Widerspruch einlegen, so dass ich anheim Stelle, sogleich Klage zu erheben. Ich gehe dabei davon aus, dass Sie dem Amtsgericht meinen Preiswiderspruch vom .... nicht vorenthalten werden.\"

Das dürfte den Spass an den gerichtlichen Schritten empfindlich dämpfen.
Einen Mahnbescheid beantragen ist nicht schwer, eine Klagebegründung schon so eine Sache, wenn man die Einwendung unübersehbar ist.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Danke für den Tipp, werde den Textbaustein noch rasch einbauen.

Offline Cremer

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #8 am: 19. Dezember 2005, 13:19:19 »
@BuPe,

allgemeien Ansicht ist zur Zeit, dass man die 2% Aufschlag nicht zugestehen sollte.

Totalverweigerung ist etwas anderes.
MFG
Gerd Cremer
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Offline BuPe

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #9 am: 03. Januar 2006, 18:56:05 »
Zitat von: \"Cremer\"
@BuPe,

allgemeien Ansicht ist zur Zeit, dass man die 2% Aufschlag nicht zugestehen sollte.

Totalverweigerung ist etwas anderes.

Danke für die Info. Ist jetzt aber leider zu spät, habe entsprechend gerechnet und auch schon überwiesen. Sollte der Versorger vor Gericht verlieren, darf er das zu viel gezahlte Geld ja eh nicht behalten. - Wünsche noch ein frohes und erfolgreiches Jahr 2006.

Offline Cremer

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GEW Wilhelmshaven \'droht\' mit juristischen Schritten
« Antwort #10 am: 03. Januar 2006, 23:31:00 »
@BuPe,

nun, neuer Abrechnungszeitraum,

neue Spielregeln,

neues Glück,

neue Abschlagshöhen (nach unten)
MFG
Gerd Cremer
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