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Autor Thema: Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr  (Gelesen 16889 mal)

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Gasversorger: keine Versorgungseinstellung mehr
« Antwort #15 am: 11. Oktober 2005, 14:48:07 »
@Graf Koks

Die aktuellen Sondierungsgespräche in Berlin dauerten lange und man hatte sich zuletzt  zurecht auf Stillschweigen verabredet.

Erst wenn eine genügend große Anzahl von Willigen beisammen ist, sollte man zugleich und gemeinsam aus dem Schatten treten.

Schließlich lesen hier viele mit, wie ich zB. aus regelmäßigen \"Leserbriefen\" einer nicht weiter genannten Düsseldorfer Kanzlei  entnehmen kann.

Nicht anders kann es funktionieren, weil man sich sonst Einzelne vorknöpft, Belohnung oder Strafe nach dem Motto \"Wenn Du Dich wagst oder darauf verzichtest, tue ich Dir dies und das.\" in Aussicht stellt, um die Disziplin aufrecht zu erhalten.

Deshalb gibt es hier nichts zu berichten.

Aktuelle Nachrichten gibt es unter www.energate.de

Dort ist zu erfahren, dass sich die Welt immer schneller dreht:

Böge setzt auf Sofortvollzug.

Das wird Ruhrgas treffen.

Die Auffassung des OLG Düsseldorf ist wohl eigentlich schon bekannt, so dass es Schlag auf Schlag gehen kann, bis jeder seine Verfügungen im Kasten hat.

Und dann schauen sich alle verwundert an und alles nur, weil nicht sein kann, was nicht sein darf:

Kartellrechtswidrige Verträge sind verboten und nichtig und genießen keinerlei Schutz der Rechtsordnung.

Übertragen bedeutet dies, dass zB. leibliche Geschwister und Verwandte ersten Grades  auch schon seit Jahren verlobt und in inniger Liebe zueinander verbunden sein mögen.

Heiraten dürfen sie gleichwohl nicht, um sich langfristig zu binden.

Das ist nämlich aus wohl guten Gründen verboten.

Nur in der Gaswirtschaft denkt man, dass etwas auch erlaubt sein muss, wenn man es sich nur herzlichst herbeisehnt und wenn man sich nun einmal in einander verguckt hat und sich deshalb ganz langfristig aneinander binden will, möglicherweise mit HEL-Preisbindung als Morgengabe.

Das ist jedoch nicht so.

 



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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