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Autor Thema: Tyczka Freigabeklausel bei Angebot  (Gelesen 5771 mal)

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Offline Reimuell

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Tyczka Freigabeklausel bei Angebot
« am: 16. Juli 2018, 20:41:38 »
Hallo,
O.g. Bietet mir als Vertragskunden Flüssiggas zu 20% höherem Preis als Internetanbieter an
Auch lokale Anbieter (Nachbar) sind circa 20% billiger.
Mein Vertrag hat eine Freigabeklausel, bei einem schriftlichen Angebot auf meinen Namen.
Angebote im Internet sind verbindlich, aber eines auf meinen Namen bekomme ich nie.
D.h. Tyczka verweigert die Freigabeklausel.
Hat das Thema schon einmal einer durchexerzierte?
Eigentlich will ich aus dem Vertrag und dies benutzen um zu kündigen. Die Rücknahmekodten sind aber sehr hoch, die eill ich vermeiden. Kennt jemand ein Juristen der Erfahrung hat. Rechtsschutz vorhanden. Tyczka ist super, Finger weg.
Reiner Müller

Offline Watzl

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Re: Tyczka Freigabeklausel bei Angebot
« Antwort #1 am: 17. Juli 2018, 09:57:17 »
The same game every time!

Sie haben die Dinge richtig erkannt. Die Freigabeklausel wird gekillt dadurch, dass sie keine Angebot auf ihren Namen bekommen.
Weshalb sollte ihnen auch jemand ein Angebot machen, wo er ihnen doch gar kein Gas verkaufen kann (Miettank etc.)?

Was tun?
Kosten sparen: 
keinen Anwalt einschalten, weil das Ergebnis vorher schon bekannt ist. Es sei denn, sie wollen ein Grundsatzurteil über die Art dieser Verträge erreichen.
Da sollten sie aber besser eine Verbraucherschutzorganisation heiß machen.

Aussteige:
d. h. kündigen sie ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung. Der Anbieter wird ihnen dann einen Termin und die Konditionen nennen.
Die Kosten für den Ausstieg (Rückbau der Anlage etc.) werden sie selber tragen müssen. Das steht in ihrem Vertrag, den sie vielleicht vor Unterzeichnung nicht gründlich gelesen haben. Hätte sie das getan und wären ihnen die Tragweite bewußt gewesen, hätten sie niemals unterschrieben.

Was tun?
Besorgen sie sich einen eigenen Tank und kaufen dann das Gas um die von ihnen beschriebenen 20% günstiger.

Gibt es bei einem eigenen Tank einen Hacken?
Nein. Sie fahren eine Auto, das sie auch selber zum TÜV bringen usw.
Sie können alles rund um den Tank selber organisieren.
Das Gas kaufen sie selber ein (freie Händler gibt es viele)
Die zweijährig fällig werdende Sichtprüfung machen die meisten freien Händler, wenn sie den Tank füllen.
Für die alle 10 Jahre anfallende Prüfung gibt es Firmen,die man beauftragen kann.

Ihr bisheriger Vertragpartner ist klever, geben sie sich da keine Mühe. Er hat mehr Geld für gute und teure Anwälte.
Es gibt aber ein Waffe, mit der sie ihnen schlagen können und da nützt ihm auch der beste Anwalt und Vertragstexter nichts.   KÜNDIGUNG
Das Geld, da sie selber ihren Anwälten geben wollen investieren sie besser in den Rückbau der Anlage und in die Anschaffung eines eigenen Tanks.
Es ist ein kleines Rechenexempel, das ihnen zeigt, wann sie aus der Verlustzone und die Gewinnzone wechseln werden.

Ganz wichtig!!!
Schonen sie ihre Nerven, steigen sie aus. Das tut noch einmal finanziell weh. Das wars dann aber auch.

Mit den besten Wünschen für den Mut zum Ausstieg vom bisherigen Vertrag und die Freude am Einstieg in die Freiheit beim Gastanken ohne Vertrag

Herbert Watzl


Offline Reimuell

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Re: Tyczka Freigabeklausel bei Angebot
« Antwort #2 am: 30. Juli 2018, 20:45:44 »
Hallo, danke ja ich werde aussteigen. Für alle interessierten werde ich den Verlauf beschreiben, ohne Wertung.
Der Vertrag sagt: Sobald der Kunde den schriftlichen Nachweis erbringt.... Das Wort Angebot wird überhaupt nicht erwähnt, Tyczka aber bleibt bei der Interpretation dass dies nur ein Angebot auf meinen Namen sein kann. Verweise auf Anbieter im Internet sind nicht gültig. Ich teile diese Meinung nicht, müsste aber mein vermeintliches Recht einklagen.
Ich habe eine sofortige Kündigung ausgesprochen, die abgelehnt wird. Tyczka verhält sich angeblich vertragskonform.
Ich habe jetzt beim Verbraucherschutz eine Anfrage dazu gestellt und werde meine Rechtsschutzversicherung einschalten.
Ich werde berichten und natürlich aussteigen, aber leider ist heuer meine Kündigungsfrist verstrichen.
----- Neue Informationen
Der Verbraucherschutz hat mich informiert das Anbieter im Internet Keine Angebote abgeben. Also kann ich diese auch nicht benutzen um die Freigabe Klausel wirksam werden zu lassen.
Der Verbraucherschutz prüft gegen eine Gebühr von 25 Euro den individuellen Vertrag.
In der Zwischenzeit habe ich ein echtes Angebot per Email. 8 Cent billiger als Tyczka. Dieses Angebot habe ich weitergeleitet, bisher keine Reaktion.
« Letzte Änderung: 02. August 2018, 13:21:17 von Reimuell »

Offline Reimuell

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Re: Tyczka Freigabeklausel bei Angebot
« Antwort #3 am: 07. August 2018, 17:39:00 »
Aktueller Stand:
Das an meinen Namen gerichtete günstigere Angebot enthält eine Klausel das nur an den Tank Besitzer geliefert wird. D.h. TYCZKA erkennt dieses Angebot  auch wieder nicht an. Inzwischen hat Tyczka den Preis gesenkt, aber es ist immer noch teurer als das Vergleichsangebot.
Ich gebe an dieser Stelle auf, habe bei Tyczka bestellt. Wegen 80 Euro bestreite ich den Klageweg nicht. Das weiß Tyczka natürlich auch genau und Sie spielen dieses Spiel. Nächstes  Jahr wird gekündigt. Ich werde dazu die Musterbriefe der Stiftung Warentest benutzen.
Mal sehen was Tyczka noch so alles einfällt.
Fazit: Hinterher ist man immer schlauer, aber Internet, Vergleichsweise gab es zum Zeitpunkt des Vertrages noch nicht.

 

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