Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BEV - keine Rückzahlung von zu viel gezahlten Monatsraten!  (Gelesen 6927 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline AnandaBalance

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 1
  • Karma: +0/-0
Es war mal wieder so weit und der BEV sollte das Guthaben aus zu viel gezahlten Beiträgen zurückzahlen. Da kann man bei diesem Verein lange warten. Ich habe das letztes Jahr schon einmal durch. Nun wieder das gleiche Spiel. Viele E-Mails, Briefe, Telefonate und am Ende wird meine Anwältin schreiben. Aber mal von Anfang an. Seit März 2016 beziehe ich Strom von BEV, erst viel zu teuer, Tarif nach einem Jahr und viel Tamtam gesenkt. Und einer sehr hohen Summe, die ich zurück bekommen sollte. Hat ca 3-4 Monate gedauert, nach sehr viel schriftlichen Aufwand, sehr zeitintensiv, viele Telefonate mit sächsisch sprechenden Bayern.. Ich dachte, jetzt ist das Thema vom Tisch, aber nein, dieses Jahr ist es genau das Gleiche. E-Mails werden nicht beantwortet, keine Reaktion. Die Abrechnung von 1.4.17 bis 31.3.18 kam am 6.4.2018, daraus ergab sich ein Guthaben von 379,10€. Auf den Abrechnungen stehen grundsätzlich nie Informationen, wann das Geld wie zurückerstattet wird. Ich warte heute noch. Habe denen eine Frist zum 30.6. gesetzt, aber keine Antwort.
Es ist einfach zum schreien. Ich kann nur jeden vor diesem Anbieter warnen. Bloß keinen Vertrag mit denen machen. Ich war nun auch das letzte Jahr mit dabei, lieber zahle ich 3 € mehr für Strom und habe meinen Frieden. Wirklich wahr...

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: BEV - keine Rückzahlung von zu viel gezahlten Monatsraten!
« Antwort #1 am: 26. Juni 2018, 09:06:23 »
Das Problem ist, dass fast alle Billiganbieter ihre "Schwächen" haben und man kaum einen findet, mit dem man nicht das eine oder andere Mal Probleme, meist bei der Endabwicklung bekommt. Da muss man sich drauf einrichten und entsprechend positionieren. Ich z.B. schicke dem Versorger zum Ende immer jeweils einen eingeschriebenen Brief, in dem ich meinen Endzählerstand (den ich auch dem Netzbetreiber mitteile) bekannt gebe und gleichzeitig die Rechnung unter Einhaltung der Frist nach § 40 Abs. 4 EnWG zu übermitteln ist und das ein etwaiger Guthabenbetrag unverzüglich,  d.h. innerhalb von 14 Tagen (in Anlehnung an die Fälligkeitsfrist in § 17 Abs. 1 StromGVV bzw. GasGVV) durch Überweisung auszuzahlen ist. Des weiteren  sind auch die gewährten Boni entsprechend in der Rechnung auszuweisen. Etwaige angebotene Ersatzleistungen (wie sie die BEV mal angeboten hat) werden von vornherein abgelehnt. Bei Nichteinhaltung der Fristen oder Nichtgewährung der Boni wird unverzüglich ohne weiteren Schriftverkehr die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Damit bin ich bisher immer ganz gut gefahren.

Bei zu hohen Abbuchungen erfolgt lediglich EINMAL schriftlich per Einschreiben die Mitteilung, dass diese Abbuchung nicht autorisiert ist und bei weiteren unberechtigten Abbuchungen das erteilte SEPA-Mandat zurückgezogen wird. Erfolgt keine umgehende Berichtigung der Buchung, wird der Abbuchung innerhalb der 8 Wochen-Frist widersprochen und das Geld wird zurückgeholt und der rechtmäßige Betrag manuell überwiesen. Das SEPA-Mandat wird gegenüber dem Unternehmen zurückgezogen und danach regelmäßig per Dauerauftrag manuell überwiesen. Etwaige Zusatzkosten werden nicht akzeptiert, da die manuelle Überweisung vom Unternehmen zu vertreten ist. Da würde ich gar nicht lange hinterherlaufen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz