Mein Netzbetreiber, die Celle-Uelzen-Netz GmbH, eine Tochter der zum EON-Konzern gehörenden SVO Celle, hat nach einer angeblich routinemäßigen Inspektion durch einen Monteur festgestellt, dass der Gasanschluss saniert werden muss. Das müsse vorsorglich geschehen, weil vor 35 Jahren beim Anschluss an das Haus rostenden Materialien verwendet wurden. Zu diesem Ergebnis kam der Monteur nach einem kurzem Blick auf den Hausanschluss im Keller.
Die Kosten für diese Maßnahme sollen bis zum Hausdurchbruch vom Netzbetreiber übernommen werden, die Kosten für die Gasverbindung nach Sanierung im Keller selbst sowie die Behebung eventueller technischer Mängel an der Inneninstallation gehen allerdings zu meinen Lasten. Dafür soll ich einen Installateur beauftragen. Die Nachfrage bei einem Installateur haben ergeben, sodass auf mich dann Kosten in Höhe von bis zu 1.000 EUR zu kommen werden.
Das wirft bei mir folgende Fragen auf:
1) Sollte ich mich auf die Beurteilung durch einen Außendienstmitarbeiter der Celle-Netz-Agentur verlassen, dass der
Gasanschluss wegen der von 35 Jahren verwendeten Materialien vorsorglich saniert werden muss? Wenn nein, wo erhalte ich
darüber eine 2. Meinung?
2) Warum sind nur wenige Nachbarn, deren Häuser zur gleichen Zeit an das Gasnetz angeschlossen wurden, ebenfalls von
Sanierungsmaßnahmen betroffen?
3) Was würde passieren, wenn ich mich weigere, die Sanierungsarbeiten vorzunehmen? Gibt es eine gesetzliche Duldungspflicht?
Schöne Grüße
Hartwig