Hallo liebe Forumsteilnehmer,
zunächst vielen Dank für Eure hilfreichen Hinweise. Die Formulierung mit den 4 Wochen habe ich jetzt auch auf der Seite der Schlichtungsstelle gefunden.
Der Sachverhalt ist so: Ich hatte einen Tarif mit Direktbonus auf jede monatliche Abschlagszahlung (7,00 Eur.) und einen Neukundenrabat von 25% auf die Gesamtsumme zum Zeitpunkt der Endabrechnung.
Die Berechnung meines Verbrauchs war exakt, aber ohne den Sofortbonus zu berücksichtigen. Dadurch ergab sich ein Restbetrag von 89,69 (meine Restschuld nach 12 monatlichen Abbuchungen). Diesen Betrag wollte die BEV am 27.03. einziehen, um dann Original-Text "Nach Zahlungseingang wird Ihr Guthaben aus Direktbonus in Höhe von 90,00 Eur. auf Ihr Konto ausgezahlt".
Ich habe daraufhin der BEV die Einzugsermächtigung entzogen und meine Bank angewiesen, keine weiteren Abbuchungen durch deren einziehende Bank zuzulassen. Dabei stellte sich im Übrigen heraus, dass die einziehende Bank in GB sitzt.
Vom Erstkundenbonus (in meinem Fall 250,00 Eur.) war in der Abrechnung absolut nichts zu finden.
Deshalb hatte ich mich gefragt, ob hier nicht die 14 Tage-Regelung (Angemessenheitsfrist) des BGB greift und danach eine Klage gegen BEV sofort möglich ist ohne eine Schlichtung, welche sich meist auch über Monate hinziehen kann, abzuwarten.
MfG
Michael