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Autor Thema: Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?  (Gelesen 9529 mal)

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Offline Signoretta

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Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?
« am: 20. März 2018, 11:01:43 »
Hallo,
ich brauche bitte mal einen Rat.
Vorab, ich bin ganz neu hier und insgesamt nicht sehr erfahren in Foren.

Nach der Trennung von meinem Mann bezog ich unser altes Haus mit einem Eigentank. Der Tank fiel leer, ich habe es erst zu spät gemerkt und wendete mich in meiner Not an einen Anbieter, der uns schon einmal beliefert hat. Auf die Schnelle habe ich den neu mit mir abgeschlossenen Vertrag nicht genau gelesen (ja, ich weiss: meine Schuld) und lese jetzt, dass ich mich verpflichtet habe - trotz Eigentank - nur bei besagter Firma zu tanken.

Nun meine Frage: ist das wirklich korrekt? Und wer kontrolliert das überhaupt? Widerspruchsfrist ist abgelaufen.

Signoretta

Offline stingmb

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Re: Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?
« Antwort #1 am: 20. März 2018, 12:06:14 »
Was soll das den für ein Vertrag sein ? Was steht denn da genau drin ?


Offline Signoretta

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Re: Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?
« Antwort #2 am: 20. März 2018, 14:18:18 »
Hallo,

überschrieben ist das Ganze mit "Vereinbarung - über die Lieferung von Flüssiggas - über den Eigenbehälter des Kunden"

Und hier der Passus:

"Ware
Solange dieser Vertrag läuft, decken wir vollständig und rechtzeitig Ihren bei Ihrer Energieversorgung jeweils auftretenden Bedarf an Flüssiggas...

Sie verpflichten sich solange dieser Vertrag läuft, alles von Ihnen für die Energiezwecke benötigte Flüssiggas ausschließlich bei uns zu beziehen und demgemäß den BEzug von Flüssiggas von dritter Seite sowie die Befüllung des Ihnen überlassenen Behälters von dritter Seite zu unterlassen. "

Ich habe dem keine Bedeutung zugemessen, da mir ja kein Behälter überlassen wurde, den hatte ich ja schon. Jetzt bin ich aber doch unsicher geworden...

Danke schon mal für alle Antworten...

Offline Buender

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Re: Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?
« Antwort #3 am: 21. März 2018, 07:43:52 »
Hallo,

bei der Formulierung, bist du da Vertraglich vereinbart an den Lieferanten gebunden. Wenn du woanders Tankst, kann es zu einer Strafe von bis zu 6000 € kommen , wenn der bisherige Lieferant das mit bekommt.

Sofort Kündigen den Vertrag. Vielleicht prüfen ob es eine Möglichkeit gibt früher aus dem Vertrag zu kommen.

Viele grüße der Bünder

Offline bolli

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Re: Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?
« Antwort #4 am: 21. März 2018, 08:01:19 »
Hallo Signoretta,

zunächst der dringende Hinweis, in Zukunft ALLES was Sie unterschreiben, auch KRITISCH zu lesen und nichts zu unterschreiben, wo sie nicht sicher sind, dass es o.k. ist. Eile hin oder her, dafür gibt es heutzutage leider zu viele schwarze Schafe, die solche Situationen wie die Ihre auszunutzen versuchen.

Ob es eine Möglichkeit gibt, anders als mittels ordentlicher Kündigung rauszukommen, kann ich aufgrund der gegebenen Informationen nicht beurteilen, aber da der Vertrag meines Wissens eh maximal 2 Jahre laufen darf, bevor er gekündigt werden kann, würde ich diesbezüglich auch nicht allzuviel Aufwand betreiben und den einfach jetzt per Einschreiben/Rückschein kündigen. Wie Sie selber schon sagen, es wird dem Vertragspartner schwer fallen, die Einhaltung zu kontrollieren. Nichts desto trotz würde ich es nicht einfach weiter laufen lassen.

Offline stingmb

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Re: Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?
« Antwort #5 am: 22. März 2018, 13:14:52 »
Wie lange läuft der Vertrag ? Und wie war/ist denn der preis pro liter ?

Offline FMode

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Re: Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2021, 12:22:53 »
*facepalm*

ja ist ein alter Thread und trotzdem grabe ich den mal aus.

Vielleicht liest ein Gaslieferant das:
JA ich habe einen Eigentank (in Hagen/NRW).
JA ich unterschreibe einen solchen Vertrag.

Einzige Vorrausetzung: Kleiner LKW max. 12to Gesamtgewicht. (~5000Liter an Bord)

Also liebe Gaslieferanten haut in die Tasten ;-)

Offline Watzl

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Re: Vertraglich zur Abnahme verpflichtet trotz Eigentank?
« Antwort #7 am: 25. September 2024, 11:12:25 »
Frage: gibt es hier eine Entwicklung?

 

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