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Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?

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Didakt:

--- Zitat ---Mein geschätzter Verbrauch liegt bei 15800kwh. Verbraucht werden nun aber 16008kwh. Kann der Anbieter den Arbeitspreis von 16000kwh für die Jahresabrechnung nehmen? Gibt es Urteile oder Gesetze?
--- Ende Zitat ---

Es gilt das Vertragsrecht, die Privatautonomie, gegenständlich der zwischen dem Versorger und Ihnen ab-geschlossene Vertrag und die darin festgelegten Konditionen und die AGB dazu, wenn sie Ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Kenntnis gegeben worden sind. Wenn der Vertrag bzw. die AGB keine der von Ihnen befürchteten Anpassungsklausel enthält, scheiden Ihre Bedenken aus. Im Übrigen muss auch eine Klausel gesetzeskonform formuliert sein und könnte ggf. angegriffen werden.

bolli:
Gesetzlich ist dieses definitiv nicht geregelt. Der Rest ist, wie @Didakt schon schrieb, Vereinbarungssache. In dem von Ihnen beschriebenen Beispiel (Schätzung 15.800 kWh/Real 16.008 kWh) handelt es sich um eine Abweichung von knapp über 1 %. da wird keiner ernsthaft an Ihrem guten Willen zum realen Schätzen zweifeln können und ohne entsprechende vertragliche Regelung auch keinen anderen Preis ansetzen können. Was anderes könnte nur gelten, wenn Sie grob missbräuchlich einen Mehr- oder Minderverbrauch schätzen würden, um sich BEWUSST bessere Konditionen zu sichern. Also statt 16.088 kWh Real kommen nur 1.930 kWh raus, weil das Haus unbewohnt war und Ihnen dieses zum Abschlusszeitpunkt bereits bekannt war. Hier KÖNNTE man eine bewusste Täuschung zwecks Preiserschleichung sehen. Aber selbst da könnten sich Argumente finden lassen. Gehen Sie also ruhig davon aus, dass der vereinbarte Preis auch für abweichende Verbräuche Bestand hat und lassen Sie sich durch anderslautende Schreiben Ihres Versorgers am Laufzeitende nicht beeindrucken. Fordern Sie schriftlich Ihr Recht ein und beteiligen Sie bei Problemen ggf. die Schlichtungsstelle Energie. Diese Aussage gilt natürlich nur für Verbrauchstarife und nicht für Volumentarife (Pakettarife). Bei diesen verändert sich natürlich (rechnerisch) der Preis/kWh. Allerdings sind hier meist eh Prozentklauseln für Mehrverbräuche drin und Minderverbräuche gehen zu Ihren Lasten.

berghaus:
Es gibt auch Angebote, bei denen sich die Höhe der Boni ändert, wenn man eine bestimmte Verbrauchsmenge über- oder unterschreitet.

Das habe ich hier beschrieben:

https://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117773.html#msg117773

Zitat daraus:"
"Bei FairEnergie lagen bei der Antragstellung am 08.12.16  die Boni bei 280 (Sofort-) und 264 (NK-) bei einem Verbrauch von über 31.000 kWh. Bei einem Verbrauch unter 31.000 bei 260/216."

Beim Abschluß des Vertrages glaubte ich noch, dass ich den höherem Bonus auch bekommen würde, wenn ich als Verbrauchsprognose  einen Verbrauch über 31.000 kWh angeben würde, auch wenn der Verbrauch bei der Jahresrechnung darunter liegen würde.

Tatsächlich war die Staffelung der Boni je nach Verbrauch in den AGB von FairEnergie aufgeführt.
Wie gesagt, wurde in den Verbrauchsportalen (verivox, check24) nicht auf diese Zusammenhänge hingewiesen.

Wäre mein Verbrauch unter 31.000 gesunken, wären andere Angebote günstiger gewesen. Da er darüber lag, kam ich auch nicht in Versuchung, dem Netzbetreiber am Ende des Lieferjahres einen etwas höheren Zählerstand zu melden.

berghaus 03.03.18                         

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