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Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?

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flying_otto:
Hallo,

meine Frage betrifft nicht nur diesen Anbieter, sondern die meisten.
Lässt man sich den jeweiligen Arbeitspreis anzeigen, wird dieser auf Basis des eingegebenen, geschätzen Verbrauchs berechnet.
Was ist, wenn man erst eingezogen ist, die Heizungsanlage nicht kennt und somit wirklich nur grob schätzen kann?
Ändert sich bei einem Mehr- oder Minderverbrauch der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis/Grundpreis?

Vor einigen Jahren bin ich schon einmal umgezogen. Dort hatte ich in den AGB eine Abweichend von 20% nach oben oder unten gelesen.
In allen AGB (immergrün, BEV,...), die ich jetzt gelesen habe, finde ich dazu nichts mehr. Die könnten mir nach 12 Monaten ja werweißwas erzählen, à la "Du Depp hast falsch geschätzt. Dein Arbeitspreis beträgt nicht 3,5C/kwh wie er im Vertrag steht, sondern 4,5C/kwh, weil du mehr verbraucht hast und das der Preis gewesen wäre, der bei Vertragsabschluss mit deiner Verbrauchsmenge gültig war etc"

Ich hoffe ihr könnt mir folgen. Gebe ich beim Gasrechner 12000kwh und 15000kwh ein, bekomme ich "natürlich" einen ganz anderen Arbeits- und Grundpreis angezeigt.

Natürlich habe ich bereits bei den Gasanbietern angerufen. Telefonisch heisst es immer: "Der bei der Bestellung angezeigte Arbeits- und Grundpreis ist die Grundlage der Berechnung für die Jahresabrechnung. Hast du mehr oder weniger verbraucht, hat das in diesem Jahr keine Auswirkung, wird dann aber für das nächste Jahr angepasst."

D.h. ich könnte theoretisch einfach den geschätzen Verbrauchswert eintragen, bei dem der Preis am geringsten ist, 500% mehr verbrauchen, den günstigeren Preis bezahlen und das Spiel alle 12 Monate bei anderen Anbietern wiederholen?

Was mir telefonisch mehrmals mitgeteilt wurde, möchte mir kein Anbieter schriftlich bestätigen. Keine einzige E-Mail wurde beantwortet.

Hat hier jemand weitere Infos für mich?


Danke

berghaus:
@flying_otto
Zitat
".....D.h. ich könnte theoretisch einfach den geschätzen Verbrauchswert eintragen, bei dem der Preis am geringsten ist, 500% mehr verbrauchen, den günstigeren Preis bezahlen und das Spiel alle 12 Monate bei anderen Anbietern wiederholen?...."

Was soll das bringen? Bei sehr geringem Verbrauch sind die Kosten pro kWh meist höher.

Und mit dem vorübergehend eingesparten Geld kann man heutzutage auch nicht mehr 'arbeiten' bei 0,1 % Guthabenzinsen.

berghaus 01-03.18

flying_otto:
Nein, der Arbeitspreis ist bei z.B. 12000 kwh günstiger als bei 15000.

Es geht nicht darum bewusst Falschangaben zu machen, sondern darum nicht unnötig Geld zu verbrennen.

Ich kenne den Verbrauch in dem neuen Objekt hier nicht und kann ihn auch nicht wirklich einschätzen.

(Arbeits-)preislich ist es halt ein ganz anderes Kaliber, wenn ich jetzt 12000 oder 18000 eingebe.

Wenn jemand etwas zu dem Mehr- oder Minderverbrauch sagen kann, bitte ich um eine Antwort.

Danke

Didakt:
@flying_otto


--- Zitat von: Ihnen ---Nein, der Arbeitspreis ist bei z.B. 12000 kwh günstiger als bei 15000.
--- Ende Zitat ---

Nach meinem Test bezogen auf meine PLZ ist Ihrer Aussage zu widersprechen. Das Gegenteil ist der Fall:

Bsp. Versorger „immergrün“, Ableger der 365 AG:

Gas 12.000 kWh = AP 4,90 ct/kWh, GP 8,69 €/Mon;
Gas 15.000 kWh = AP 4,46 ct/kWh, GP 8,69 €/Mon.

Wenn für die Verbrauchschätzung bestimmte dafür in Frage kommende Parameter in Betracht gezogen werden, lässt sie sich durchaus realitätsnah vornehmen. Ihre Bedenken sind zu zerstreuen.

flying_otto:
Hallo,

es mag bei Ihnen zutreffen.
Bei mir ist der geringerer Verbrauchswert genau 9,3% günstiger.

Darum geht es auch gar nicht  ;)

Irgendwo ist die Grenze. Z.B. bei 15999kwh. Ab 16000kwh wird es teurer.
Mein geschätzter Verbrauch liegt bei 15800kwh. Verbraucht werden nun aber 16008kwh. Kann der Anbieter den Arbeitspreis von 16000kwh für die Jahresabrechnung nehmen? Gibt es Urteile oder Gesetze?

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