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Autor Thema: Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?  (Gelesen 7536 mal)

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Offline flying_otto

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Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?
« am: 01. März 2018, 16:05:50 »
Hallo,

meine Frage betrifft nicht nur diesen Anbieter, sondern die meisten.
Lässt man sich den jeweiligen Arbeitspreis anzeigen, wird dieser auf Basis des eingegebenen, geschätzen Verbrauchs berechnet.
Was ist, wenn man erst eingezogen ist, die Heizungsanlage nicht kennt und somit wirklich nur grob schätzen kann?
Ändert sich bei einem Mehr- oder Minderverbrauch der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis/Grundpreis?

Vor einigen Jahren bin ich schon einmal umgezogen. Dort hatte ich in den AGB eine Abweichend von 20% nach oben oder unten gelesen.
In allen AGB (immergrün, BEV,...), die ich jetzt gelesen habe, finde ich dazu nichts mehr. Die könnten mir nach 12 Monaten ja werweißwas erzählen, à la "Du Depp hast falsch geschätzt. Dein Arbeitspreis beträgt nicht 3,5C/kwh wie er im Vertrag steht, sondern 4,5C/kwh, weil du mehr verbraucht hast und das der Preis gewesen wäre, der bei Vertragsabschluss mit deiner Verbrauchsmenge gültig war etc"

Ich hoffe ihr könnt mir folgen. Gebe ich beim Gasrechner 12000kwh und 15000kwh ein, bekomme ich "natürlich" einen ganz anderen Arbeits- und Grundpreis angezeigt.

Natürlich habe ich bereits bei den Gasanbietern angerufen. Telefonisch heisst es immer: "Der bei der Bestellung angezeigte Arbeits- und Grundpreis ist die Grundlage der Berechnung für die Jahresabrechnung. Hast du mehr oder weniger verbraucht, hat das in diesem Jahr keine Auswirkung, wird dann aber für das nächste Jahr angepasst."

D.h. ich könnte theoretisch einfach den geschätzen Verbrauchswert eintragen, bei dem der Preis am geringsten ist, 500% mehr verbrauchen, den günstigeren Preis bezahlen und das Spiel alle 12 Monate bei anderen Anbietern wiederholen?

Was mir telefonisch mehrmals mitgeteilt wurde, möchte mir kein Anbieter schriftlich bestätigen. Keine einzige E-Mail wurde beantwortet.

Hat hier jemand weitere Infos für mich?


Danke

Offline berghaus

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Re: Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?
« Antwort #1 am: 01. März 2018, 16:29:46 »
@flying_otto
Zitat
".....D.h. ich könnte theoretisch einfach den geschätzen Verbrauchswert eintragen, bei dem der Preis am geringsten ist, 500% mehr verbrauchen, den günstigeren Preis bezahlen und das Spiel alle 12 Monate bei anderen Anbietern wiederholen?...."

Was soll das bringen? Bei sehr geringem Verbrauch sind die Kosten pro kWh meist höher.

Und mit dem vorübergehend eingesparten Geld kann man heutzutage auch nicht mehr 'arbeiten' bei 0,1 % Guthabenzinsen.

berghaus 01-03.18

Offline flying_otto

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Re: Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?
« Antwort #2 am: 01. März 2018, 16:40:01 »
Nein, der Arbeitspreis ist bei z.B. 12000 kwh günstiger als bei 15000.

Es geht nicht darum bewusst Falschangaben zu machen, sondern darum nicht unnötig Geld zu verbrennen.

Ich kenne den Verbrauch in dem neuen Objekt hier nicht und kann ihn auch nicht wirklich einschätzen.

(Arbeits-)preislich ist es halt ein ganz anderes Kaliber, wenn ich jetzt 12000 oder 18000 eingebe.

Wenn jemand etwas zu dem Mehr- oder Minderverbrauch sagen kann, bitte ich um eine Antwort.

Danke


Offline Didakt

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Re: Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?
« Antwort #3 am: 01. März 2018, 17:23:13 »
@flying_otto

Zitat von: Ihnen
Nein, der Arbeitspreis ist bei z.B. 12000 kwh günstiger als bei 15000.

Nach meinem Test bezogen auf meine PLZ ist Ihrer Aussage zu widersprechen. Das Gegenteil ist der Fall:

Bsp. Versorger „immergrün“, Ableger der 365 AG:

Gas 12.000 kWh = AP 4,90 ct/kWh, GP 8,69 €/Mon;
Gas 15.000 kWh = AP 4,46 ct/kWh, GP 8,69 €/Mon.

Wenn für die Verbrauchschätzung bestimmte dafür in Frage kommende Parameter in Betracht gezogen werden, lässt sie sich durchaus realitätsnah vornehmen. Ihre Bedenken sind zu zerstreuen.

Offline flying_otto

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Re: Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?
« Antwort #4 am: 01. März 2018, 17:50:26 »
Hallo,

es mag bei Ihnen zutreffen.
Bei mir ist der geringerer Verbrauchswert genau 9,3% günstiger.

Darum geht es auch gar nicht  ;)

Irgendwo ist die Grenze. Z.B. bei 15999kwh. Ab 16000kwh wird es teurer.
Mein geschätzter Verbrauch liegt bei 15800kwh. Verbraucht werden nun aber 16008kwh. Kann der Anbieter den Arbeitspreis von 16000kwh für die Jahresabrechnung nehmen? Gibt es Urteile oder Gesetze?

Offline Didakt

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Re: Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?
« Antwort #5 am: 01. März 2018, 18:07:38 »
Zitat
Mein geschätzter Verbrauch liegt bei 15800kwh. Verbraucht werden nun aber 16008kwh. Kann der Anbieter den Arbeitspreis von 16000kwh für die Jahresabrechnung nehmen? Gibt es Urteile oder Gesetze?

Es gilt das Vertragsrecht, die Privatautonomie, gegenständlich der zwischen dem Versorger und Ihnen ab-geschlossene Vertrag und die darin festgelegten Konditionen und die AGB dazu, wenn sie Ihnen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Kenntnis gegeben worden sind. Wenn der Vertrag bzw. die AGB keine der von Ihnen befürchteten Anpassungsklausel enthält, scheiden Ihre Bedenken aus. Im Übrigen muss auch eine Klausel gesetzeskonform formuliert sein und könnte ggf. angegriffen werden.

Offline bolli

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Re: Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?
« Antwort #6 am: 02. März 2018, 09:38:32 »
Gesetzlich ist dieses definitiv nicht geregelt. Der Rest ist, wie @Didakt schon schrieb, Vereinbarungssache. In dem von Ihnen beschriebenen Beispiel (Schätzung 15.800 kWh/Real 16.008 kWh) handelt es sich um eine Abweichung von knapp über 1 %. da wird keiner ernsthaft an Ihrem guten Willen zum realen Schätzen zweifeln können und ohne entsprechende vertragliche Regelung auch keinen anderen Preis ansetzen können. Was anderes könnte nur gelten, wenn Sie grob missbräuchlich einen Mehr- oder Minderverbrauch schätzen würden, um sich BEWUSST bessere Konditionen zu sichern. Also statt 16.088 kWh Real kommen nur 1.930 kWh raus, weil das Haus unbewohnt war und Ihnen dieses zum Abschlusszeitpunkt bereits bekannt war. Hier KÖNNTE man eine bewusste Täuschung zwecks Preiserschleichung sehen. Aber selbst da könnten sich Argumente finden lassen. Gehen Sie also ruhig davon aus, dass der vereinbarte Preis auch für abweichende Verbräuche Bestand hat und lassen Sie sich durch anderslautende Schreiben Ihres Versorgers am Laufzeitende nicht beeindrucken. Fordern Sie schriftlich Ihr Recht ein und beteiligen Sie bei Problemen ggf. die Schlichtungsstelle Energie. Diese Aussage gilt natürlich nur für Verbrauchstarife und nicht für Volumentarife (Pakettarife). Bei diesen verändert sich natürlich (rechnerisch) der Preis/kWh. Allerdings sind hier meist eh Prozentklauseln für Mehrverbräuche drin und Minderverbräuche gehen zu Ihren Lasten.

Offline berghaus

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Re: Gas: Was für ein Preis bei Mehr- oder Minderverbrauch?
« Antwort #7 am: 03. März 2018, 01:39:00 »
Es gibt auch Angebote, bei denen sich die Höhe der Boni ändert, wenn man eine bestimmte Verbrauchsmenge über- oder unterschreitet.

Das habe ich hier beschrieben:

https://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117773.html#msg117773

Zitat daraus:"
"Bei FairEnergie lagen bei der Antragstellung am 08.12.16  die Boni bei 280 (Sofort-) und 264 (NK-) bei einem Verbrauch von über 31.000 kWh. Bei einem Verbrauch unter 31.000 bei 260/216."

Beim Abschluß des Vertrages glaubte ich noch, dass ich den höherem Bonus auch bekommen würde, wenn ich als Verbrauchsprognose  einen Verbrauch über 31.000 kWh angeben würde, auch wenn der Verbrauch bei der Jahresrechnung darunter liegen würde.

Tatsächlich war die Staffelung der Boni je nach Verbrauch in den AGB von FairEnergie aufgeführt.
Wie gesagt, wurde in den Verbrauchsportalen (verivox, check24) nicht auf diese Zusammenhänge hingewiesen.

Wäre mein Verbrauch unter 31.000 gesunken, wären andere Angebote günstiger gewesen. Da er darüber lag, kam ich auch nicht in Versuchung, dem Netzbetreiber am Ende des Lieferjahres einen etwas höheren Zählerstand zu melden.

berghaus 03.03.18                         

 

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