Hallo,
meine Frage betrifft nicht nur diesen Anbieter, sondern die meisten.
Lässt man sich den jeweiligen Arbeitspreis anzeigen, wird dieser auf Basis des eingegebenen, geschätzen Verbrauchs berechnet.
Was ist, wenn man erst eingezogen ist, die Heizungsanlage nicht kennt und somit wirklich nur grob schätzen kann?
Ändert sich bei einem Mehr- oder Minderverbrauch der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis/Grundpreis?
Vor einigen Jahren bin ich schon einmal umgezogen. Dort hatte ich in den AGB eine Abweichend von 20% nach oben oder unten gelesen.
In allen AGB (immergrün, BEV,...), die ich jetzt gelesen habe, finde ich dazu nichts mehr. Die könnten mir nach 12 Monaten ja werweißwas erzählen, à la "Du Depp hast falsch geschätzt. Dein Arbeitspreis beträgt nicht 3,5C/kwh wie er im Vertrag steht, sondern 4,5C/kwh, weil du mehr verbraucht hast und das der Preis gewesen wäre, der bei Vertragsabschluss mit deiner Verbrauchsmenge gültig war etc"
Ich hoffe ihr könnt mir folgen. Gebe ich beim Gasrechner 12000kwh und 15000kwh ein, bekomme ich "natürlich" einen ganz anderen Arbeits- und Grundpreis angezeigt.
Natürlich habe ich bereits bei den Gasanbietern angerufen. Telefonisch heisst es immer: "Der bei der Bestellung angezeigte Arbeits- und Grundpreis ist die Grundlage der Berechnung für die Jahresabrechnung. Hast du mehr oder weniger verbraucht, hat das in diesem Jahr keine Auswirkung, wird dann aber für das nächste Jahr angepasst."
D.h. ich könnte theoretisch einfach den geschätzen Verbrauchswert eintragen, bei dem der Preis am geringsten ist, 500% mehr verbrauchen, den günstigeren Preis bezahlen und das Spiel alle 12 Monate bei anderen Anbietern wiederholen?
Was mir telefonisch mehrmals mitgeteilt wurde, möchte mir kein Anbieter schriftlich bestätigen. Keine einzige E-Mail wurde beantwortet.
Hat hier jemand weitere Infos für mich?
Danke