Hallo TÜV-SV …
Danke für deine detaillierten Ausführungen … soweit ich den Gaslieferanten richtig verstanden hab ists ein Bitumen-beschichteter, und daher meinte er ESP. [...]
Was der Lieferant bezügl. der Optionen nach Durchfallen angeht auflistete deckt sich mit dem was man hier so liest:
- Kranösen isolieren/gegen Kunststoffschrauben tauschen
- Domschacht gegen Tank isolieren
- KKS Anlage
Diese beiden Aussagen des Lieferanten widersprechen sich. Da kann was nicht ganz stimmen.
Einspeisemessungen (ESM bzw. ggf. ESP) werden grundsätzlich nur an epoxidharzbeschichteten Tanks durchgeführt. Mit der ESM wird ermittelt, ob die äussere Korrosionsschutzeschichtung des Behälters in Ordnung oder beschädigt ist. Und dieses Verfahren (ESM) funktioniert grundsätzlich nur bei Tanks, deren äussere Korrosionsschutzschicht eben aus Epoxidharz besteht. Und auch nur an diesen Tanks ergibt es demzufolge Sinn, ggf. die Tragösen des Tanks nachzuisolieren und den Domschacht elektrisch vom Tank zu isolieren.
Wenn Du aber nach Aussage deines Gasversorgers einen bitumenbeschichten Tank besitzt, ist das mit der ESM und der Reparaturauflistung deines Lieferanten Quatsch. Denn an bitumen-beschichten Tanks kann grundsätzlich keine ESM durchgeführt werden. Das Verfahren funktioniert bei Bitumenbeschichtungen grundsätzlich nicht.
An bitumenbeschichten Behältern kann nur eine SEP (Schallemissionsprüfung ... ist eine Druckprüfung) durchgeführt werden. Falls der Bitumenbehälter eine KKS besitzt, kann man auch eine KKS-Prüfung durch den TÜV durchführen lassen, aber das mit der KKS trifft ja bei Dir nicht zu. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit, eine klassische Innenbesichtigung durch den TÜV durchführen zu lassen, aber das ist so aufwendig und damit so teuer, daß das kaum noch einer machen läßt bei diesen kleinen Haushaltsbehältern.
Ich gehe mal davon aus, daß dein Telefonat mit dem Gasversorger mit einer Sachbearbeiterin oder Sekretöse stattgefunden hat. Die haben meistens (gibt aber auch Ausnahmen) technisch nicht so im Detail Ahnung von dem, welche Prüfungen und Maßnahmen warum und an welcher Art von Tanks durchgeführt werden müssen.
Aber Du kannst mit ruhigem Gewissen darauf vertrauen, daß der TÜV-Prüfer, der dann zur Prüfung kommt, schon wissen wird, ob das vom Gasversorger beauftragte Prüfverfahren das geeignete für den Tank ist.
KKS-Anlage kommt eh nicht in die Tüte … bliebe die Frage ob die ersten beiden Maßnahmen vorOrt durchgeführt und gleich im Anschluß per erneutem Testlauf beglaubigt werden können … oder ob dafür ein neuer Prüftermin notwendig ist?
Falls Du nun doch einen epoxidharzbeschichteten Tank hast und tatsächlich die ESM durchgeführt wird, dann wird der Prüfer, der da kommt (entweder einer vom TÜV selbst oder einer von der Firma Ronschke), erst mal eine erste Messung durchführen. Wenn er dabei feststellt, daß die Messung noch nicht in Ordnung ist, wird er Stück für Stück die Reparaturarbeiten durchführen (Sand aus dem Domschacht entfernen, Domschacht elektrisch vom Behälter trennen, Tragösen freilegen und nachisolieren, ggf. die Gasentnahmerohrleitung mal für die Dauer der Prüfung abschrauben etc.) und zwischen jedem Schritt nachmessen, ob sich die Messung schon verbessert hat. D.h. die Reparaturarbeiten werden - falls sie nötig und am konkreten Behälter machbar sind - alle gleich im Rahmen der Prüfung mit erledigt.
Wenn alle Reparaturarbeiten durchgeführt sind, wird dann gleich im Anschluß die abschliessende Messung durchgeführt.
Die Reparaturarbeiten sind auch nicht so dramatisch, wie es sich anhört:
- Domschacht gegen Tank isolieren:
Der Domschacht ist über Streben (meistens 3 Stück) mit Schrauben am Behälter verschraubt. Diese metallenen Schrauben werden dann einfach nur
entfernt und durch elektrisch nicht leitende Kunststoffschrauben ersetzt, damit während der eigentlichen Messung kein Störstrom über die
Schrauben abfliessen kann.
- Tragösen nachisolieren:
Da werden einfach nur die 1 bis 2 Tragösen des Behälters mit einem Spaten freigegraben und die Beschichtung der Tragösen mit einer
Kunststoffkappe und giessbarem Epoxidharz repariert. Das mit dem Freigraben der Ösen funktioniert natürlich nicht, wenn der Behälter überfplastert
oder überteert ist. Ist das der Fall, dann läßt man das Freilegen der Tragösen meistens bleiben. Bisher habe ich es jedenfalls nur sehr, sehr selten
erlebt, daß ein Hausbewohner dann sein Pflaster aufgerissen hat, nur damit die Ösen repariert werden können ...
- Trennung der Entnahmerohrleitung:
Da wird einfach der Behälter mal für die Dauer der Prüfung zugedreht und die Gasleitung abgeschraubt. Das macht man auch deswegen, damit
während der eigentlichen Messung keine Störströme über die Leitung abfliessen. Das Abschrauben geht meistens ganz problemlos. Für diese Zeit
sollte dann die Heizung mal komplett ausgeschaltet sein. Nach der Prüfung wird dann die Leitung gleich wieder angeschraubt und die Heizung kann
ganz normal wieder eingeschaltet werden.
Und noch ne Frage: was passiert wenn der Tank "final" durchgefallen ist … wird er dann zwangsweise stillgelegt, gibts irgendwelche Gnadenfristen, … ?
Das kommt drauf an, was Du mit durchgefallen meinst. Wenn der Tank bei der ESM durchfällt, kriegt er entweder eine KKS (Prüffrist kann dann wieder auf 10 Jahre verlängert werden) ODER er bekommt keine KKS und dafür wird die Prüffrist auf 5 Jahre verkürzt (in sehr seltenen Fällen sogar auf 2 Jahre). Aber er kann normalerweise in Betrieb bleiben. Spätestens bei der nächsten Prüfung wird dann aber auf jeden Fall eine SEP, also Druckprüfung, durchgeführt.
Fällt ein Behälter bei der SEP durch, dann fliegt der Behälter definitiv raus.
Wenn das Ergebnis der SEP sehr gravierend negativ ausfällt oder der Behälter bei der Druckprüfung plötzlich stark undicht wird, kann der TÜV sofort den Tankwagen anfordern und den Behälter sofort leer pumpen lassen. Der TÜV wartet dann auch wirklich vor Ort auf den Tankwagen und versichert sich, daß der Behälter auch wirklich leergepumpt wird. Das ist aber wirklich sehr selten. Das habe ich selbst bisher erst einige Male machen müssen.
Wenn der Behälter einfach "nur normal" durch die SEP durchfällt, dann kann der Prüfer zum Beispiel die Prüffrist des Behälters generell auf 6 Monate verkürzen mit der Empfehlung, den Behälter auszutauschen, d.h. es müßte dann alle 6 Monate eine komplette TÜV-Prüfung mit Druckprüfung durchgeführt werden. Das macht der TÜV so, um den Weiterbetrieb des Tanks für den Kunden so teuer zu machen, daß er den Tank ganz freiwillig ausser Betrieb nimmt. Denn kein Mensch bezahlt alle 6 Monate eine komplette TÜV-Prüfung. D.h. wenn der Tank bei der SEP durchfällt, darf der Behälter auf jeden Fall nicht mehr befüllt werden und spätestens nach 6 Monaten ist dann Schluß, denn spätestens dann stünde ja wieder die nächste TÜV-Prüfung an, die der Kunde dann bezahlen müßte, obwohl er den Behälter ja eh nicht mehr befüllen darf.
Wenn es richtig hart auf hart kommt und der Eigentümer sich weigert, den Behälter ausser Betrieb zu nehmen, kann der TÜV auch die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Und wenn die Aufsichtsbehörde ins Boot kommt, wird das für den Eigentümer dann richtig, richtig unangenehm. Das kann dann für den Eigentümer eine Zwangsstillegung durch die Behörde und ein saftiges Bußgeld (4-stellig ...) bedeuten. Dann könnte es sein, daß eines Tages mal die Polizei zusammen mit einem Vertreter der Behörde an der Haustür klingelt. So einen Fall hatte ich bisher bei diesen Haushaltsbehältern noch nie. Ich weiß auch nicht, ob es irgendwo wirklich schon mal so weit gekommen ist. Aber ich kenne Fälle von Betrieben, die vorgeschriebene Prüfungen zu spät oder gar nicht haben durchführen lassen und deren Geschäftsführer dann deswegen ein Strafverfahren und Strafgelder bis 100.000 Euro aufgebrummt bekommen haben.
Ansonsten erkundige ich mich schon vorab über meinen Plan B: Oberirdischen 2700er Tank aufstellen … geht in 4-5m Abstand zum Heizungskeller, Erdtank wird dann nicht für viel Geld und Bohei rausgebudelt, verfüllt, Entsorgungskosten, … sondern bleibt wo er ist und wird als Regenwasserzisterne genutzt … geringster Aufwand mit nettem Nebeneffekt.
Ja, so machen das die meisten, deren erdgedeckter Tank mal endgültig durchgefallen ist und ausser Betrieb genommen werden muß.
Mit bestem Gruß
TÜV-SV