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Autor Thema: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel  (Gelesen 37353 mal)

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Offline kawakawa

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Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« am: 17. Januar 2018, 15:59:26 »
Hallo,

der örtliche Stromversorger und hiesige Netzbetreiber möchte einen turnusmäßigen Stromzählerwechsel vornehmen.

Der Zähler ist vor 16 Jahren das letzte Mal geeicht worden (steht so drauf).

Nun kam ein Brief, dass in einer Woche der Zähler gewechselt werden soll. Finde ich auch super, dass mal wieder Termine für mich bestimmt werden, statt mit mir ausgemacht zu werden.

Mit dem hiesigen Netzbetreiber hatte ich schon Probleme. Kurz nach Einzug vor ca. 8 Jahren sind die hier immer wieder zum Ablesen aufgeschlagen (alle paar Monate). Ein Mal davon haben sie auch noch falsch abgelesen zu meinem Lasten und ich habe dann eine falsche Rechnung zahlen müssen, da ich sonst dagegen hätte klagen müssen.

Ich empfand das schon als belästigend, da ich an meinem früheren Wohnort noch nie einen Menschen reinlassen musste, der Zähler abgelesen hat. Lief immer über schriftliche Meldung.

Als Folge davon habe ich den Versorger gewechselt und seit dem Zeitpunkt hat kein Ableser vom Netzbetreiber mehr mein Haus betreten - auch dann nicht, wenn sie es wollten für ihre jährliche Ablesung. Ich habe den Zutritt verweigert und darauf verwiesen, dass sie sich den aktuellen Stand von meinem jetzigen Versorger einholen können. Die Zählerstände wurden natürlich dem Versorger regelmäßig übermittelt.

Also ist das Verhältnis zum Netzbetreiber angespannt und ich erwarte dort auch kein Entgegenkommen.

Problem ist nun das folgende, dass ich ca. 500 km entfernt arbeite von dem Haus, wo der Zähler gewechselt werden soll und nur alle paar Wochen am Wochenende nach Hause komme. Also ausserhalb der Arbeitszeiten des Elektrikers, der den Zähler wechseln soll.

Ein Zählerwechsel wäre - wenn es nach meinen freien Terminen geht - erst in drei oder sechs Monaten möglich. Denn in drei Monaten habe ich eine Woche Urlaub und in sechst Monaten einen knappen Monat frei. Da wäre ich dann in dem Haus anwesend, wo der Zähler getauscht werden soll.

Familie/Bekannte gibt es nicht, die für mich das erledigen könnten.

Ich gehe nicht davon aus, dass ich eine solche Frist vom Netzbetreiber bekomme. Aber ich habe auch kein Problem damit, den Zugang regelmäßig zu verweigern - bzw. einfach nicht da zu sein.

Hat der Netzbetreiber einen Rechtsanspruch auf Zugang zum Zähler, um den auswechseln zu können?

Falls ja, gibt es da irgendwelche Fristen?

Wie läuft es in der Praxis ab. Wann klagt der Netzbetreiber? Man kann es ja auf eine Klage ankommen lassen. Das frisst erst mal Zeit. Bis dahin sind 3-6 Monate herum und man lässt ihn dann rein - der Klagegrund entfällt damit.

Hat der Netzbetreiber das Recht eine Stromsperre zu verhängen, wenn man ihm den Zugang zum Zähler verwehrt? Nicht dass ich eines Wochenendes nach Hause zurück kehre und der Strom gesperrt ist. Würde einen finanziellen Schaden verursachen, wegen Aquarium und Medikamenten im Kühlschrank, die ca. 20.000 EUR wert sind.

In dem Schreiben steht nichts davon, welcher Zähler eingebaut wird. Ist davon auszugehen, dass ein neuer Ferraris-Zähler eingebaut wird oder wird ein digitaler Zähler eingebaut? Im Schreiben steht nur, dass der Zählerwechsel keine Kosten verursachen wird. In den letzten Jahren hatte ich einen jährlichen Stromverbrauch von 4.000 bis 5.000 kWh.

Oder besteht eine andere legalere Möglichkeit einen Stromzählerwechsel zu verhindern bzw. hinauszuzügern? Hat möglicherweise schon Mal Jemand gegen geklagt? (vermutlich schon - wir sind ja in Deutschland)

Wer sonst Ideen hat, die zur Problemlösung beitragen, wäre ich dafür dankbar.

Grüße
Peter

Offline bolli

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #1 am: 18. Januar 2018, 09:09:03 »
Grundsätzlich hat der Netzbetreiber gemäß § 21 NAV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - "Netzanschlussverordnung") ein Betretungsrecht zum Aufstellungsort des Zählers, auch zum Ablesen.

Sie fallen mit Ihrem Verbrauch zwar nicht unter den gesetzlichen Zwang für "Smart Meter", jedoch DARF der Netzbetreiber trotzdem solche Geräte einbauen, wenn  ER es möchte. Eine Möglichkeit der Verweigerung dagegen haben Sie nicht. Sie können höchsten versuchen, einen anderen Messstellenbetreiber für Ihren Anschluss zu finden, der andere Ablesegeräte verwendet.

Allerdings ist meine Vermutung, dass Sie derzeit auch noch gar kein Smart Meter eingebaut bekommen, sondern zunächst einmal einen digitalen Stromzähler. Das ist ein "ganz normaler Austauschvorgang". Die Netzbetreiber/Messstellenbetreiber sind verpflichtet, bis 2032 ihre Messstellen auf solche digitalen Messgeräte umzustellen. Da dieses ein größerer Aufwand ist, werden diese Austausche ab jetzt quasi mit dem Standardwechsel eines abgelaufenen Zählers gemacht. Näheres dazu finden Sie auch hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/die-neuen-stromzaehler-kommen-13275

Ich würde vor einer Konfrontation mit dem Netzbetreiber zunächst versuchen, eine gütliche Einigung hin zu bekommen. Anrufen und erklären, warum man JETZT nicht kann, aber Termin in 3 Monaten anbietet. Normalerweise sollte der Netzbetreiber da drauf eingehen. Tut er das nicht, kann man immer noch die Eskalation überlegen. Drum herum kommen tut man nicht. Und das der Netzbetreiber sich bisher damit einverstanden erklärt hat, dass NUR Sie selbst die Verbräuche angeben, ist ein Entgegenkommen seinerseits. Er könnte auch auf einem Zutritt bestehen. Denn neben dem reinen Ablesen dient das Ganze von Gesetzes wegen auch der "Begutachtung des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage", für den dieser zuständig ist. Ob dieses von den Ablesern (oft Hausfrauen oder Studenten) immer tatsächlich überhaupt auch gemacht werden kann, ist eine zweite Frage, ändert aber nichts am grundsätzlichen Zutrittsrecht.

Offline kawakawa

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #2 am: 22. Januar 2018, 15:09:59 »
Allerdings ist meine Vermutung, dass Sie derzeit auch noch gar kein Smart Meter eingebaut bekommen, sondern zunächst einmal einen digitalen Stromzähler. Das ist ein "ganz normaler Austauschvorgang". Die Netzbetreiber/Messstellenbetreiber sind verpflichtet, bis 2032 ihre Messstellen auf solche digitalen Messgeräte umzustellen. Da dieses ein größerer Aufwand ist, werden diese Austausche ab jetzt quasi mit dem Standardwechsel eines abgelaufenen Zählers gemacht. Näheres dazu finden Sie auch hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/die-neuen-stromzaehler-kommen-13275

Danke, für Deine Antwort.

Schau mal bitte kurz hier: §37 Abs. 2
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/messbg/__37.html

Da steht, dass der Messstellenbetreiber den Kunden min. 3 Monate vor dem Einbau eines Smart-Meters informieren muss.

Fällt da der Einbau des digitalen Messgerätes, wie von Dir beschrieben, auch darunter?

Offline bolli

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #3 am: 23. Januar 2018, 08:33:18 »
Aus meiner Sicht nicht, solange dieses tatsächlich nur örtlich den Stromverbrauch misst und keine Kommunikation nach außen betreibt, also weiterhin manuell vor Ort abgelesen werden muss. Ansonsten würden diese Vorschriften aus meiner Sicht auch für den Austausch eines Ferrarizählers gelten, wo es auch nicht so gemacht wird.

Offline kawakawa

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #4 am: 23. Januar 2018, 18:24:51 »
Ab wann muss §37.2 angewendet werden? D.h. wann muss der Kunde drei Monate vor dem Zählerwechsel informiert und auf die Wechselmöglichkeit des Netzstellenbetreibers hingewiesen werden?

Erst wenn der Zähler tatsächlich ein Kommunikationsgateway verfügt oder nur beim Smart-Zähler-Einbau mit Gateway?

Ab wann ist der Zähler "smart"?

Offline bolli

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #5 am: 24. Januar 2018, 08:05:05 »
Ich würde das so sehen, dass das entscheidende das Kommunikationsgateway ist, aber das werden andere sicher anders sehen (wollen). Am Ende werden vermutlich die Gerichte darüber entscheiden müssen, denn ich habe schon von mehreren Leuten gehört, die sich gegen den Einbau dieser Geräte mit allen Mitteln wehren wollen.

Offline stromhaltig

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #6 am: 31. Januar 2018, 17:53:16 »
Die Frage Smart oder nicht Smart entscheidet sich in Europa an der Funktion "AMR" (Automated Meter Reading). Zu Deutsch: Sobald ein Stromzähler automatisch ausgelesen werden kann, gilt er als "smart". Die Auslesung muss dabei nicht an eine zentrale Stelle erfolgen (Smart-Meter-Gateway), sondern kann auch lokal in einem Hausnetz (SmartHome) erfolgen. Die Art der Messung (digital/analog) ist hier nicht von Bedeutung. D.h. wiederum, dass auch ein konventioneller Zähler mit optischer Auslesung per Kamera der "Drehanzeige" die Anforderungen für ein "SmartMeter" erfüllen kann.


   
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Stromhaltig:
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Offline bolli

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #7 am: 01. Februar 2018, 07:55:42 »
Die Frage Smart oder nicht Smart entscheidet sich in Europa an der Funktion "AMR" (Automated Meter Reading). Zu Deutsch: Sobald ein Stromzähler automatisch ausgelesen werden kann, gilt er als "smart".

Haben Sie dafür eine Rechtsgrundlage ?

Der Begriff "Smart" hat in diesem Zusammenhang etwas mit Intelligenz zu tun, die ein einfaches "Ablesegerät (schon gar nicht ein optisches Auslesegerät) eher nicht hat. Dem TE geht es meines Erachtens mehr um die Frage, inwieweit der Messstellenbetreiber/Netzbetreiber bei ihm ein modernes Messgerät einbauen darf und welcher Art dieses sein darf. Das hat aus meiner Sicht nix mit AMR zu tun. Die maßgeblichen Vorschriften für die Art der Zähler und die Rechte des Messstellenbetreibers/Netzbetreibers habe ich oben genannt.

Offline Erdferkel

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #8 am: 01. Februar 2018, 12:41:25 »
... Zu Deutsch: Sobald ein Stromzähler automatisch ausgelesen werden kann, gilt er als "smart".
....
 D.h. wiederum, dass auch ein konventioneller Zähler mit optischer Auslesung per Kamera der "Drehanzeige" die Anforderungen für ein "SmartMeter" erfüllen kann.

Völliger Mumpitz.😬

Hatte ich schonmal im Smartmeterthema für Adonis erläutert, es geht um die bidirektionale Kommunikationsfähigkeit.

LG, Erdferkel

Offline bolli

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Re: Turnusmäßiger Stromzählerwechsel
« Antwort #9 am: 01. Februar 2018, 14:09:14 »
Völliger Mumpitz.😬

Hatte ich schonmal im Smartmeterthema für Adonis erläutert, es geht um die bidirektionale Kommunikationsfähigkeit.
Sehe ich auch so ! Vermute auch eher, dass @stromhaltig ein wenig "getrollt" hat, warum auch immer (hatte ja noch mehr Beiträge gestern/heute). Hab nur zur Klarstellung für Mitleser, die nicht so firm in der Materie sind, auf den Widerspruch hinweisen wollen.

 

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