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Autor Thema: Frist bei Sonderkündigungsrecht / Zugang der Mitteilung im Portal, per Mail?  (Gelesen 8462 mal)

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Offline Gimmli

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Hallo,
wir waren bislang bei einem Stromanbieter X, der am 21.07.2017 ein dokument in das Online-Portal hochgeladen hat, dass zum 01.12.2017 der Preis um insgesamt rund 30 Prozent erhöht wird (wir sollen jetzt statt 67, 107 zahlen). Ich habe mich nie online im Portal eingeloggt, ob das schreiben per email weitergeleitet wurde kann ich nicht sagen, da ich die damals angegebene emailAdresse nicht mehr nutze.

Als ich im Dezember nun auf dem Konto den hohen Preis bemerkte habe ich sofort unter Berufung auf das sonderkündigungsrecht gekündigt. X will aber akzeptiert die Kündigung erst zum Dezember 2018, wahrscheinlich weil ich die Frist verpasst habe.

Darum die Fragen: wie lang muss die Frist für das sonderkündigungsrecht sein?

Reicht das Hinterlegen der Info im Portal, bzw. die Weiterleitung einer E-Mail? Ich habe keinen Brief bekommen.

Wäre über Hilfe sehr dankbar.

Bin selbst Jurist (LLM) aber kenn mich diesbezüglich nicht so dolle aus.
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2017, 20:07:22 von Gimmli »

Offline Didakt

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Zitat
Bin selbst Jurist (LLM) aber kenn mich diesbezüglich nicht so dolle aus.


Das macht doch nichts! ;)  Dafür kennt sich ein Kollege von Ihnen in diesem komplizierten Metier bestens aus. Lesen Sie seine Ausführungen auf dieser Web-Site.

Offline Gimmli

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Toll Danke.

 

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