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Autor Thema: Gas Nachzahlung für 5 Jahre  (Gelesen 15002 mal)

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Offline Lena1612

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Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« am: 01. Januar 2018, 21:51:45 »
Hallo Zusammen . Ich brauche dringend Hilfe . Ich bin zum 01.01.2012 in eine Mietswohnumg gezogen . Die Übergabe fand per Post weg statt da die Entfernung zu weit war . Als ich zum 01.01.2012 eingezogen bin bekam ich irgendwann Post von Vattenfall für mein Strom . Alles andere lief über die Betriebskostenabrechnung . Im Jahr 2016 im Juli bekam ich Post von Eon das ich als Nutzer für Gas angemeldet worde . Ich habe bei der Verwaltung und bei Eon angefragt wer mich gemeldet hat und woher die meinem stand haben und das ich es nicht verstehe doch eine Antwort bekam ich nie . Ich sollte den Betrag alle drei Monate bezahlen . Am 30.04.2017 bin ich aus der Wohnung ausgezogen und haben bei Eon mein Vertrag gekündigt. Im Dezember 2017 erhielt ich eine Rechnung für die letzten sechs Jahre da ich nicht angemeldet war . Eon teile mir mit das damals im Juli 2016 meine Verwaltung also der Eigentümer mich angemeldet hatte . Muss ich wirklich die Jahre rückwirkend bezahlen ? Ist hier nicht bereits eine Verjährung eingetreten ? Was kann ich hier unternehmen ? Die Nachzahlung liegt bei 3750€.

Offline bolli

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #1 am: 03. Januar 2018, 13:12:41 »
Zunächst einmal der Hinweis, dass eine Forderung nur dann "verjähren" kann, wenn sie bereits zur Fälligkeit gestellt wurde. Das bedeutet bei Ihnen, dass eine Rechnung gestellt sein muss. Bei Ihnen ist das aber ja wohl noch nicht bzw. frühestens 2016, geschehen.
Mindestens genauso interessant dürfte aber sein, was denn Ihr Mietvertrag zu den Betriebskosten sagt. War es nur Ihre Annahme, dass alles außer Strom über die Betriebskostenabrechnung läuft oder steht da Gas auch drin. Beides ist möglich. Das wäre zuerst zu klären. Wenn es nicht mit drin steht, stehen Ihre Chancen schlecht. Schließlich haben Sie das Gas ja auch verbraucht. Und die Information darüber, ob ich mich selbst beim Versorger anmelden muss oder es über die Betriebskosten läuft, muss ich mir schon selbst holen.

Offline Didakt

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #2 am: 03. Januar 2018, 17:04:10 »
Gas nicht angemeldet – welche Konsequenzen folgen? Konkludenter Vertrag! Siehe hier.

Offline bolli

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #3 am: 05. Januar 2018, 17:34:09 »
Aber nur, wenn nicht zentral geliefert und über die Betriebskosten abgerechnet wird. Dazu muss man den Mietvertrag kennen bzw. in ihm nachlesen.

Offline Didakt

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #4 am: 06. Januar 2018, 12:41:38 »
Zitat von: TE
[…] Als ich zum 01.01.2012 eingezogen bin bekam ich irgendwann Post von Vattenfall für mein Strom. Alles andere lief über die Betriebskostenabrechnung. Im Jahr 2016 im Juli bekam ich Post von Eon das ich als Nutzer für Gas angemeldet worde. […] Am 30.04.2017 bin ich aus der Wohnung aus-gezogen und haben bei Eon mein Vertrag gekündigt.

Zitat von: @ bolli unter Antwort # 3
Aber nur, wenn nicht zentral geliefert und über die Betriebskosten ab-gerechnet wird. Dazu muss man den Mietvertrag kennen bzw. in ihm nachlesen.

Wer in diesem Fall unter den Beteiligten blauäugig gehandelt hat, lassen wir mal dahingestellt sein.
Fakt ist, dass ab Juli 2016 ein Liefervertrag mit der Mieterin zustande kam – vermutlich konkludent auf Basis der teuren Grundversorgung – weil dem Versorger – durch welche Eingebung auch immer – plötzlich die Augen geöffnet wurden und er feststellte, dass in der fraglichen Immobilie eine Mietwoh-nung/Entnahmestelle mit Messeinrichtung (sprich Gaszähler) existiert, die bislang nicht angemeldet worden war. Ein (konkludenter) Vertragsschluss mit der Mieterin ist aber nur möglich, wenn für ihre Mietwohnung ein Gaszähler vorhanden ist. Für die Anmeldung dieser Entnahmestelle wäre die Mieterin/Verbraucherin, nicht der Vermieter zuständig gewesen. Er hätte sie allenfalls darauf hinweisen sollen/müssen.

Wird eine Mietwohnung durch eine Sammelheizung versorgt, greift eine Abrechnung der Heizkosten auf-grund der Heizkostenverordnung im Rahmen der Betriebs-/Nebenkostenabrechnungen, die oft schwer zu durchschauen sind. Deshalb scheuen sich viele Mieter, diese zu überprüfen.

Vorliegend ist schlicht unvorstellbar, dass die Mieterin doppelt zu Kasse gebeten wurde bzw. wird oder es sich in ihrem Fall um einen Mietvertrag mit „Warmmiete“ handelt. Solche Mietverträge sind heute aus nachvollziehbaren Gründen „außen vor“.

Teile der Forderung könnten verjährt sein. Es kommt darauf an, wann die Leistungen erbracht wurden und ob Forderungen bereits beglichen worden sind.

Offline bolli

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #5 am: 08. Januar 2018, 13:22:33 »
Teile der Forderung könnten verjährt sein. Es kommt darauf an, wann die Leistungen erbracht wurden und ob Forderungen bereits beglichen worden sind.
Das da schon was der Einrede der Verjährung unterliegt halte ich für sehr unwahrscheinlich, da eine solche vom Fälligsein einer Forderung abhängt und nicht unbedingt vom Zeitpunkt der Leistungserbringung. Da der Versorger sich aber erst 2016 gemeldet hat, und auch sonst keine Hinweise auf eine frühere Rechnungstellung und Kenntnisnahme der Nutzung des Anschlusses vorliegen, dürfte eine Verjährung meiner Ansicht nach kaum in Frage kommen. Möglich wäre aus meiner Sicht allenfalls eine Verwirkung gem. § 242 BGB. Aber auch diese halte ich im vorliegenden Fall für eher fraglich. Es kann wohl niemand ernstlich annehmen, dass der Versorger auf sein Geld verzichten möchte.

Offline Didakt

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #6 am: 09. Januar 2018, 11:15:07 »
@ bolli

Zitat von: Ihnen u. a. unter Antwort # 5
Das da schon was der Einrede der Verjährung unterliegt halte ich für sehr unwahrscheinlich, da eine solche vom Fälligsein einer Forderung abhängt und nicht unbedingt vom Zeitpunkt der Leistungserbringung. […]

Hier liegt in der Tat ein komplizierter Fall vor. Es wäre ratsam, zur Bewertung einen versierten RA einzu-schalten. Jedenfalls sollte die vermeintliche Schuldnerin nicht mir nichts dir nichts 3.750 € „hinblättern“. Zu hinterfragen wäre z. B. im Gesamtzusammenhang auch die Rolle des Netzbetreibers in dieser Angele-genheit. Auch bei dem liegen m. E. Versäumnisse vor!

Bei näherem Hinsehen teile ich Ihre Einschätzung. Meine Ausführung steht ja auch im Konjunktiv.
Hier greift augenscheinlich (da vermutlich Grundversorgung vorliegt) § 17 der StromGVV, sodass die Verjährungsfrist erst mit der Ausstellung der Abrechnung beginnt.

Die mögliche Verwirkungsfrage ergibt sich – wie von Ihnen gesagt – aus § 242 BGB und greift, wenn die Inanspruchnahme des Schuldners gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Auch diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten. Denn:
Zitat
Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hinweg untätig geblieben ist und dadurch bei seiner Gegenpartei den Eindruck erweckt hat, sie brauche mit der Geltendmachung des Rechts und der Durchsetzung des Anspruchs nicht mehr zu rechnen, die Gegenseite sich deshalb darauf eingerichtet hat und ihr die verspätete Inanspruchnahme nicht zugemutet werden kann.

Der bloße Zeitablauf reicht niemals aus. Stets müssen darüber hinaus besondere Umstände vorliegen, die die verspätete Inanspruchnahme des Schuldners als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen. Die Verwirkung setzt also ein Umstandsmoment und ein Zeitmoment voraus (BGH, Urteil v. 14.11.2002, VII ZR 23/02).
Ein Anspruch oder ein Gestaltungsrecht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung län-gere Zeit vergangen ist und besondere Umstände hinzukommen, aufgrund derer der zur Leistung Ver-pflichtete nicht mehr mit der verspäteten Inanspruchnahme zu rechnen braucht. Die Verwirkung setzt also ein Umstands- und ein Zeitmoment voraus.

Den Umstandsmoment zu Gunsten der Schuldnerin begründet darzulegen dürfte nicht ganz einfach sein!

Offline MagicMan

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #7 am: 11. Januar 2018, 11:32:15 »
Termin beim Mieterbund! Kurzfristig beitreten. Meiner Meinung nach gibt es hier gewisse Lücke. Warum meldet sich der Versorger erst jetzt zu diesem Zeitpunkt?

Offline Didakt

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #8 am: 11. Januar 2018, 12:50:25 »
Zitat
Warum meldet sich der Versorger erst jetzt zu diesem Zeitpunkt?

Systemimmanent, aus den Regeln eines Systems entstehend!

Offline Erdferkel

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #9 am: 11. Januar 2018, 12:55:12 »
Termin beim Mieterbund! ... Warum meldet sich der Versorger erst jetzt zu diesem Zeitpunkt?
Prima Tip! Einige Mietervereine beraten nach meinen Infos teilweise auch Nichtmitglieder kostenlos.
Warscheinlich meldet sich der Versorger erst jetzt weil er vorher keine Ahnung von der Nutzung des Anschlusses hatte?
Vieleicht ist dieser Fall gar nicht so kompliziert, kommt auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an. Wenn Lena1612 das falsch interpretiert hat und es versäumt hat sich anzumelden sehe ich da wenig Chancen um die Zahlung herumzukommen.
Versäumnisse des Netzbetreibers kann ich auch nicht nachvollziehen, aber in der Frage der Anmeldung durch die Verwaltung und damit verbundene Datenweitergabe an EON würde ich weiter nachhaken, das klingt doch merkwürdig. Viel Erfolg!

Offline Didakt

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #10 am: 11. Januar 2018, 18:07:42 »
Zitat von: Antwort # 9
[…] Versäumnisse des Netzbetreibers kann ich auch nicht nachvollziehen, …

Warum nicht?

1. Liegt beim Netzbetreiber keine Information über die Zuordnung der Entnahmestelle zu einem Nachfolgelieferanten für den Zeitraum nach dem Abmeldedatum vor, so ordnet der Netzbetreiber die Entnahmestelle ab diesem Zeitpunkt dem Grundversorger zu. Warum ist der Grundversorger über Jahre untätig geblieben? Weshalb hat der NB nicht nachgehakt?

2. Messwerte (u. a. Zählerablesungen) werden von den NB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erhoben. Die NB legen dafür in der Regel jährliche Sollablesetermine fest und fordern die Entnahmestellen/Verbraucher zu diesen Turnusablesungen auf oder veranlassen sie durch Beauftragte. Fraglich ist doch, ob es im Zuge dieser Messwertabforderrungen welche Rückkopplungen gegeben hat bzw. warum keinerlei Nachforschungen über die mögliche Nutzung des Gasanschlusses angestellt wurden?

Offline Erdferkel

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #11 am: 12. Januar 2018, 09:17:38 »
hmm, und wenn tasächlich der Zähler abgemeldet war, warum hat ihn der Netzbetreiber nicht einfach ausgebaut und die Leitung verplombt? ... ohne mehr Details und Kenntnis des Mietvertrages bleibt das leider alles Spekulation.
Bin gespannt wie das ausgeht.

Offline Didakt

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Re: Gas Nachzahlung für 5 Jahre
« Antwort #12 am: 12. Januar 2018, 11:20:20 »
Zitat
Bin gespannt wie das ausgeht.

Ich nicht mehr, Ende der Fahnenstange. Ja, alles Gesagte bleibt teilweise Spekulation. Und solange die Vermutungen grassieren und die TE kein Interesse an dem Diskurs zeigt und keine Fakten liefert, ist wohl davon auszugehen, dass die aufgetischte Rechnung schon bezahlt ist oder bald ausgeglichen wird. Frist 14 Tage nach Zahlungsaufforderung (§ 17 (1) StromGVV).

PS: Nicht der Zähler war abgemeldet, sondern der Letztlieferant hat seine Belieferung der Entnahmestelle abgemeldet (siehe GELI Gas).
« Letzte Änderung: 12. Januar 2018, 11:37:58 von Didakt »

 

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