BEV versucht nicht nur den vertraglich vereinbarten Sofortbonus einzubehalten, sondern auch eine Überzahlung aus dem Vorjahr.
Sachverhalt:
Ich habe in 11/2015 bei der Enervatis/BEV einen Wechselbonus von 25% der Jahresrechnung auf das erste Vertragsjahr vereinbart.
Mit der ersten Jahresrechnung zum 1.02.2017 wurde dieser Jahresbonus ausgewiesen, weiterhin hatte ich eine Überzahlung, die ebenfalls als Guthaben ausgewiesen wurde.
Die BEV reduzierte aufgrund des Guthabens den neuen Abschlag von 64 Euro auf 47 Euro.
Am 01.12.2017 erhielt ich dann die Endabrechnung, da ich den Anbieter gewechselt habe.
In dieser Endabrechnung wurden auf dem Buchungskonto nur die ordnungsgemäßen Abschlagszahlungen als Gutschrift berücksichtigt, aber nicht das Guthaben und der Bonus.
Aufgrund dieser Tatsache fordert die BEV nun von mir eine Nachzahlung über Euro 200.
In einem Telefongespräch mit dem Kundenservice wurde mir versucht dreist klar zu machen, dass mit der Absenkung der Abschlagszahlung quasi der Bonus verrechnet wurde, was ja mathematisch nur dann richtig ist, wenn dieser Bonus dem Buchungskonto gutgeschrieben wird.
Zu der Überzahlung aus dem Vorjahr kam dann die fast wahnwitzige Aussage, dass mir die im Nachhinein ausgezahlt wird, nachdem ich die Endabrechnung ausgeglichen hätte.
Die Art und Weise wie das Gespräch geführt wurde, muss ich von einem systematischen Betrugsversuch ausgehen und habe per heute rechtliche Schritte gegen die BEV eingeleitet.
Lasst die Finger von der BEV, ich hielt es für unmöglich, dass sowas in der Bundesrepublik Deutschland existieren kann