Eine neue TE wäre nicht notwendig gewesen. Zu diesem Thema ist bereits alles gesagt! Nur mal „suchen“!
Inhaltlich eigentlich kaum zu glauben, aber bei diesem Versorger ist nichts unmöglich.
Es ist wichtig, dass in den Vertragsunterlagen ein konkretes Datum enthalten ist, das den Vertragsbeginn benennt und darin auch zum Ausdruck kommt, dass dieses Datum mit dem Lieferbeginn identisch ist. Wenn in der Auftrags-/Vertragsbestätigung die Angaben fehlen, sollten Sie sich diese von Ihrem Anbieter nachträglich schriftlich bestätigen lassen. Das Datum des Vertragsbeginns und die Übereinstimmung mit dem Lieferbeginn ist von außerordentlicher Wichtigkeit, um später das genaue Kündigungsdatum ermitteln, eine zeitgerechte Kündigung vornehmen und den Bonusanspruch geltend machen zu können.