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Autor Thema: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung  (Gelesen 12880 mal)

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Offline sternenmeer

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #15 am: 08. Dezember 2017, 14:41:07 »
@ Didakt
Leider habe ich bisher nicht alle angeforderten Unterlagen vom Verwalter erhalten, so dass ich nicht weiß,
wann der Prioenergie-Stromvertrag überhaupt begonnen hat. Bekannt sind mir bisher folg. Brutto-Preise:
-Stromrechnung (01.04.2015-31.03.2016)
    GP: 54,95 Euro/Jahr
    AP o. Umlagen:  34,6100 ct./KWh
    AP nur Umlagen: 3,6214 ct./KWh
              Subtotal :38,2314 ct./KWh

_Stromrechnung (01.04.2016-27.01.2017)
     GP: 45,80 (10 Monate bis zum 31.01.2017!!!!)
     AP o. Umlagen: 34,6100 ct./KWh
     AP nur Umlagen: 4,1635 ct./KWh
              Subtotal:  38,7735 ct./kwh

Ich hoffe in den nächsten Tagen weitere Unterlagen zu erhalten bzw. die beantragte Akteneinsicht gem. WEG durch-
führen zu können.
           

Offline Didakt

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #16 am: 08. Dezember 2017, 16:50:23 »
@ sternenmeer
Mein subjektiver, allgemeiner Eindruck: Es wurde ein relativ teurer Strom eingekauft!

Wurde ein Bonustarif vereinbart? Wenn ja, mit welchen Zusagen?
Welcher Gesamtverbrauch in kWh ist je Abrechnung zugrundegelegt worden und welche Abschläge in Summa sind je Abrechnungseitraum geleistet worden? Mal sehen, ob meine Rechnungen an angefallenen Verbrauchskosten mit denen des Versorgers übereinstimmen.

Offline sternenmeer

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #17 am: 08. Dezember 2017, 18:17:32 »
@ Didakt
- Es kann doch nicht sein, dass unser bisheriger Verwalter einen Stromvertrag mit einem AP von 38,23 ct./KWh
  abgeschlossen hat, während der Durchschnitts-AP bei ca. 25 ct./KWh lag, d.h., 52,9 % höher!!!!
- M.E. wurde kein Bonustarif bzw. Paketpreis vereinbart. Dies müsste aus den Rechnungen hervorgehen.
- Die mtl. Abschlagszahl. betrugen : 01/16-04/16: 158 Euro
                                                     06/16-01/17: 211 Euro
- Stromverbrauch (s. o. Zeitr.): 6202 KWh ( Basis geschätzt. Zählerstand )
                                              9482 KWh ( Basis Kundenablesung )
- Beide Rechnungen enthalten die Position: "Geforderte Abschlagszahlungen " !!!!!- Wieso nicht geleistete Abschlags-
  zahlungen, was heißt hier gefordert?
- In beiden Rechnungen wurden die gesetzl. geregelten Kosten nicht korrekt verrechnet: z.B. "Erhöhung KWK gegen-
  über 2012"!!! oder "Erhöhung EEG gegenüber 2012" !!!
- Grundsätzlich beklage ich eine Ohnmacht, der der einzelne Teileigentümer in einer Wohngemeinschaft ( hier TG-Ge-
  meinschaft) ausgesetzt ist. Auch das WEG hilft einem hier nicht viel weiter. Aber das ist ein anderes allgem. Thema.
 

Offline Didakt

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #18 am: 08. Dezember 2017, 21:42:35 »
@ sternenmeer

Ihre Angaben ermöglichen leider nicht die Erstellung einer klärenden „Eigenen Verbrauchsabrechnung“ für die fraglichen Verbrauchszeiträume. Viele Fragen bleiben offen, u. a.:
– Die genauen Abrechnungszeiträume und die dafür zugrundegelegten Zählerstände mit dem kWh-Verbrauch. Schließen die Abrechnungszeiträume aneinander an?
– Sind die geschätzten Zählerstände plausibel. Warum wurden sie nicht verbraucherseits abgelesen?
– Ist das erste Vertragsjahr über genau 12 Monate abgerechnet worden?
– Die staatl. Umlagen, die gem. Muster-Abrechnung von Priorenergie dort einzeln aufgeführt sind, wären nur überprüfbar, wenn sie aus Ihren Abrechnungen einzeln beziffert würden.
– Weichen die unter Ziff. 4 der Abrechnung genannten Preise von den abgerechneten Preisen nach oben ab?
Der abgerechnete AP scheint gegenüber den üblichen Marktpreisen erheblich überhöht zu sein. Aus welchem Grund?

Ein Abgleich der Abrechnungen mit dem Liefervertrag ist unverzichtbar. Vielleicht gelingt es Ihnen ja noch, Licht ins Dunkel zu bringen.

Offline sternenmeer

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #19 am: 14. Dezember 2017, 18:06:24 »
@Didakt
Ihr Zitat:" Ein Abgleich der Abrechnungen mit dem Liefervertrag ist unverzichtbar". Stimme Ihnen voll zu.
Unser Verwalter scheint von weiteren Untersuchungen meinerseits jedoch nicht viel zu halten. Bisher keine Reaktion
auf mein Schreiben v. 11.12.2017- (Zitat):".... Nur eine gründliche Einsicht in die jeweiligen Stromverträge bzw.
Jahresabrechnungen kann zu aussagefähigen Ergebnissen führen. Darum beantrage ich hiermit Akteneinsicht...
Bitte teilen Sie mir mit, wann ich zu Ihnen ins Büro kommen kann." - Schau'n wir mal, ob ich noch vor Weihnachten
"Audienz" bekomme. Ohne Akteneinsicht komme ich mit meiner Analyse nicht weiter. Dann ist mein "Ehrenamt" beendet.



Offline sternenmeer

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #20 am: 19. Dezember 2017, 17:20:50 »
@alle
Wie w.o. berichtet, hat der neue Verwalter den Prioenergie-Stromvertrag zum Glück schon im Jan. 2017 außerordentlich
gekündigt, was mir erst seit kurzem bekannt ist. Ohne Erst-Stromvertrag kann ich bestehende Rückforderungsansprüche
nicht ermitteln. Zitat des Verwalters v. 18.12.2017:"Ein Vertrag gibt es in unserem Hause nicht und auch nicht (mehr) bei der XXX.", gemeint ist der vorherige Verwalter. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage bezweifle ich, was ich heute auch dem
neuen Verwalter mitgeteilt habe.
Damit ist das Thema für mich erledigt. Wie so oft werden die Teileigentümer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt. Es
sei jedoch angemerkt, dass m.E. ein Verwalter als Interessenvertreter der Teileigentümer keinen Stromvertrag mit total
überzogenen Preisen abschließen darf, weil er dann gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstößt.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem vorherigen Verwalter erübrigt sich, weil hier nur die Anwälte der Gewinner
sind. Und alleine als Einzelkämpfer kann ich auch nicht tätig werden (WEG).
Trotzdem ein Lob an den neuen Verwalter, der diese außerordentliche Kündigung durchgesetzt hat.

Offline Didakt

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #21 am: 20. Dezember 2017, 16:56:24 »
@ sternenmeer,

Zitat von: Ihnen unter Antwort # 20
Zitat des Verwalters v. 18.12.2017:"Ein Vertrag gibt es in unserem Hau-se nicht und auch nicht (mehr) bei der XXX.", gemeint ist der vorherige Verwalter. Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage bezweifle ich, was ich heute auch dem neuen Verwalter mitgeteilt habe.
Damit ist das Thema für mich erledigt.

Sie machen mich neugierig. Lassen sich die Mitglieder Ihrer TG mit derartigen Sprüchen abspeisen?
Es stellt sich hierbei z. B. doch die Frage, ob die Gemeinschaft eine Rechtsform hat und Rechtsfähigkeit besitzt.
Handelt es sich ggf. etwa um eine Personengesellschaft (z.B. ein nicht eigetragener Verein), oder eine juristische Person des Privatrechts (z. B. eingetragener Verein (e. V.), wirtschaftlicher Verein) oder eine eingetragene Genossenschaft (eG).
Wenn dies der Fall ist, handelt die TG doch sicherlich durch gewählte oder mittels Satzung bestimmte Organe, die den Mitgliedern über ihre Tätigkeiten Rechenschaft abzulegen haben. Vorliegend also auch über vertragliche Angelegenheiten von besonderer Relevanz.

Offline berghaus

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #22 am: 20. Dezember 2017, 17:21:28 »
Mitstreiter finden!

berghaus 20.12.17

Offline Erdferkel

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #23 am: 20. Dezember 2017, 22:06:23 »
Mitstreiter finden!
Da liegt wohl das Problemchen... würde ich auch lieber den einen oder anderen Euro mehr zahlen, bevor ich mich mit sowas rumplage!  8)

Offline sternenmeer

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #24 am: 22. Dezember 2017, 11:38:31 »
@ Berghaus
"Mitstreiter finden"- Die übrigen Teileigentümer haben sich offensichtlich noch nicht von meiner gewonnenen Anfechtungs-
klage erholt. Da das AG - für mich völlig unverständlich - keine grobe Fahrlässigkeit des Verwalters festgestellt hat ( trotz
schwerer Verfehlungen ), mussten die übrigen Teileigentümer als Beklagte die gesamten Verfahrenskosten tragen. Zum
Glück hat daraufhin der Vor-Verwalter seinen Vertrag gekündigt. Soll ich nun schon wieder als Einzelkämpfer tätig werden?
Mitstreiter gibt es nicht. Der neue Verwalter ist schon jetzt genervt.
@Erdferkel
Sie haben das "Problemchen" erkannt. Ein solches "Ehrenamt" - für alle anderen kämpfen - lebt auch von deren Aner-
kennung. Die ist nicht gegeben. Soll ich mich weiter  "rumplagen" - so ihr Ausdruck?
@Didakt
Wir sind eine TG-Eigentümergemeinschaft mit xxx-Stellplätzen. Obwohl alle 3 Verwaltungs-Beiratsmitglieder von mir
immer über o. a. Problem per E-Mail informiert wurden, habe ich bisher von Ihnen nichts gehört. Vermutlich denken
sie:" Jetzt fängt der schon wieder an. Lass uns doch in Ruhe".
Nicht akzeptieren möchte ich so ohne weiteres , dass der neue Verwalter aufgrund eines Vorschlags eines Beratungs-Dienstleiters den Stromlieferanten ausgesucht hat. Dieser ist mit 28,08 ct./KWh (Arbeitspreis) nicht gerade günstig.
Bin der Ansicht, dass wir Teileigentümer durch Beschluss in der ET-Versammlung bzw. die 3 Verwaltungsbeiratsmitglieder
einen günstigen- natürlich seriösen- Stromlieferanten selber aussuchen dürfen/sollten. Werde einen TOP-Antrag dahin-
gehend in der nächsten ET-Versammlung stellen.


Offline Didakt

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Re: Priorenergie-Strompreise-Sonderkündigung
« Antwort #25 am: 22. Dezember 2017, 17:31:13 »
Es scheint nicht ganz einfach zu sein, eine solche Eigentümergemeinschaft bei der Stange zu halten und Einvernehmlichkeiten herzustellen.

Jede Eigentümergemeinschaft legt in der Regel eine „Gemeinschaftsordnung“ fest. Darin werden alle Rechten und Pflichten der Gemeinschaft aufgezeigt. Neben der Gemeinschaftsordnung gibt sich eine Eigentümer-gemeinschaft meistens auch eine gemeinsame „Hausordnung“.

Die Eigentümergemeinschaft wird an sich zwar durch die Mehrheit der Eigentümer vertreten. Gängige Praxis ist allerdings wie im gegenständlichen Fall, dass meist ein Verwalter im Rahmen eines Verwaltervertrages die Vertretung übernimmt. Er wird von der Mehrheit der Eigentümer dafür beauftragt. Er verwahrt u. a. auch alle aus seiner Tätigkeit relevanten Unterlagen und Dokumente. Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat die Möglichkeit und das Recht, diese Dokumente einzusehen. Im hier behandelten Fall sind sie wohl bereits „aus der Welt geschafft“?

Verwalter einer Eigentümergemeinschaft sind verpflichtet, mit „dem Geld der Eigentümer“ sorgsam umzugehen. Sie haften gegenüber der Eigentümergemeinschaft, wenn sie ihre Pflichten verletzt und einen Schaden schuldhaft verursacht haben. Grobe Pflichtverletzungen könnten z. B. auch eine fristlose Kündigung rechtfer-tigen.

Vorliegend haben eindeutig zu hohe Preise Eingang in den Stromliefervertrag gefunden, weshalb auch immer? Um dagegen noch nachträglich klärend vorzugehen, bedürfte es wohl eines Mehrheitsbeschlusses der Eigen-tümerversammlung, der augenscheinlich nicht zu erwirken ist.
Fazit: Viele Köche verderben den Brei!

 

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