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care-energy Pleite. Was tun bei Inkassofirma-Brief

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Machwas:
In der Schlußrechnung war eine Zahlung von mir nicht enthalten, es wurde also zu viel Nachzahlung verlangt.
Mein Widerspruch wurde ignoriert mit der Behauptung alles sein berücksichtigt.
Nach meinem erneuten Widerspruch kam Mahnung (kein Wort zu meinem Einwand)

Ein Insolvenzverwalter hat sich bei mir nicht gemeldet.
Im Netz fand ich, dass  RA Jan H. Wilhelm  Insolvenzverwalter sei.
An ihn schickte ich meinen Widerspruch per Einschreiben/Rückschein mit der Aufforderung sich zu legimieren und die Schlussrechnung zu korrigieren.
Es kam keine Antwort von ihm. 

Statt dessen kam eine Rechnung der Inkassofirma EWD mit Androhung weiterer Kosten.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Hat jemand Tips wie man sich verhalten sollte?

beste Grüße, Machwas

bolli:
Ich würde noch EINMALIG der Inkassofirma die Sachlage erläutern und schriftlich zustellen und danach "toter Mann" spielen. Sie haben dann allen Beteiligten den Beweggrund Ihrer Nichtzahlung erläutert und wenn die das nicht kapieren, müssen sie halt vor Gericht gehen. Dort haben Sie dann Gelegenheit, Ihre Gründe und Nachweise nochmals dar- und vorzulegen und das sollte es dann gewesen sein. Manche versuchen es halt immer wieder auf's neue.  >:(

Erdferkel:

--- Zitat von: bolli am 24. Oktober 2017, 07:53:38 ---Ich würde noch EINMALIG der Inkassofirma die Sachlage erläutern und schriftlich zustellen und danach "toter Mann" spielen.

--- Ende Zitat ---
Von dieser Vorgehensweise würde ich dringend abraten:
Es gab tatsächlich schon Richter die in derartigem Verhalten des angeblichen Schuldners eine Rechtfertigung für die Erhebung der Inkassokosten sahen und diese dann der Inkassobude zugestanden haben!  >:(
EWD Inkasso gehört zu dem Dunstkreis um die 365AG, ich hatte vor Jahren in einem ähnlichen Fall mit der "Marke" almado mit denen zu tun, Ich habe denen mitgeteilt daß
-der Forderung bereits gegenüber dem Gläubiger widersprochen wurde und ich nicht zahlen werde
-ich grundsätzlich nicht mit Inkassoklitschen verhandele
-ich gem. Paragraf 34 bdsg Auskunft über die bei der EWD zu meiner Person gespeicherten Daten und deren Herkunft verlange
Frist 2 Wochen.
Danach kam ein Schreiben, man hätte Rücksprache mit dem Gläubiger gehalten, die Forderung und der Inkassoauftrag bestünden zurecht, zahlen Sie....blabla

Auch dem wieder entsprechend entgegentreten (-ich führe mit Ihnen in dieser Sache keine Verhandlungen!) und auf der Datenauskunft bestehen.
Ich habe es damals geschafft eine schriftliche Bestätigung der EWD zu erhalten, daß sämtliche über mich gespeicherte Daten sofort gelöscht werden.
Es gibt einen Verband der (seriösen!!  ;D wir reiten den schwarzen Schimmel) Inkassounternehmen, da kann man sich eventuell beschweren sofern die EWD dort Mitglied sein sollte.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!

bolli:

--- Zitat von: Erdferkel am 24. Oktober 2017, 09:52:16 ---Von dieser Vorgehensweise würde ich dringend abraten:
Es gab tatsächlich schon Richter die in derartigem Verhalten des angeblichen Schuldners eine Rechtfertigung für die Erhebung der Inkassokosten sahen und diese dann der Inkassobude zugestanden haben!  >:(

--- Ende Zitat ---
Wenn Sie damit andeuten wollen, dass der "Inkassobude" vom  "angeblichen" Schuldner Inkassokosten zugestanden wurden OBWOHL die Hauptforderung gar NICHT bestand, und er dieses der "Inkassobude" auch direkt so mitgeteilt hat, dann würde mich so ein Urteil durchaus interessieren (obwohl ich bei unseren Amtsrichtern mittlerweile nichts mehr für unmöglich halte).

Ob und in welcher Weise die "Inkassoklitsche" berechtigterweise  als Verhandlungspartner abgelehnt werden kann hängt von der individuellen Fallkonstellation ab. Bei entsprechenden rechtlichen Konstellationen können Forderungen eines Vertragspartners durchaus berechtigt ohne Einverständnis der anderen Seite abgetreten oder "verkauft" werden. In diesem Fällen ist dann ggf. diese "Bude" sehr wohl Verhandlungspartner (muss dieses aber natürlich nachweisen können).

Didakt:
Nun gut, dann empfehle ich als „Dritter im Bunde“ dem TE, einen netten Brief mit folgender Formulierung an die „Bu..“ zu schreiben. Hat bei dieser „Klit...e“ schon mal gewirkt!
 
Edit: Textvorschlag gelöscht. Wenn Interesse daran besteht, teile ich ihn per PM mit.

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