Mal wieder etwas anderes.
"BVerfG schützt die großen vier Krokodile" (Anm : Leitsatz des Verf.)
BVerfG B.v. 13.04.2017, Az.: 2 BvL 6/13
Mal sehen, was sich aus der Residenz des Rechts demnächst noch tun wird. Zur Abwechslung vielleicht einmal auch in Sachen "Verbraucherschutz".
Nach den Entscheidungen des 8. ZR-Senats und dann des XI. ZR-Senats (Bausparkassenentscheidung), war es höchste Zeit, dass ein paar mutige Oberrichter (aus Bremen) die Tür in Richtung Luxemburg noch einmal fürs Erste aufgestoßen haben.