Energiebezug > Gas (Allgemein)
Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
anegger:
Mit der Zwischenversorgung ist eine zeitweise Bereitstellung eines Gastankes gemeint. Haben wir aber nicht in Anspruch genommen.
Didakt:
Der besagte Passus im Vertrag spricht demnach die Anschlussinteressenten an, die bereits mit Flüssiggas heizten/übergangsweise heizen wollten. Damit handelte es sich offensichtlich für solche Hausbesitzer um ein (sinnvolles) Angebot für eine kurzzeitige Übergangszeit, die doch verständlicherweise nicht bis hin in alle Ewigkeit gestreckt werden kann. Es gibt aus meiner Sicht keine Gründe, die gegen Ihre Zahlungsverpflichtung sprechen.
Erdferkel:
--- Zitat von: Didakt am 09. Oktober 2017, 11:26:21 ---Der besagte Passus im Vertrag spricht demnach die Anschlussinteressenten an, die bereits mit Flüssiggas heizten/übergangsweise heizen wollten. Damit handelte es sich offensichtlich für solche Hausbesitzer um ein (sinnvolles) Angebot...
--- Ende Zitat ---
Was bitte ist daran "sinnvoll"? Wenn ich bereits mit Flüssiggas heize oder koche, dann habe ich auch bereits einen Tank und brauche nicht übergangsweise noch einen.
Und ich gehe mal davon aus, daß ALLE Anwohner der Strasse ihre Butze irgendwie mit Pellet oder Öl oder sonstwie beheizt haben... kann man doch problemlos weiterlaufen lassen, siehe TE... Aber diese verschwurbelte Formulierung erfüllt halt im Verkaufsgespräch durchaus ihren Zweck. Ich bleib dabei, Flüssiggas wäre für mich bei einer Immobilie KO Kriterium, egal ob Tank oder lokales Netz.
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