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Autor Thema: Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren  (Gelesen 7882 mal)

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Offline anegger

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Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
« am: 07. Oktober 2017, 14:39:57 »
Hallo zusammen!
Ich hoffe, hier ein paar Tipps zu bekommen, wie ich mich verhalten soll. Mein Problem:
Im Mai 2014 wurde unsere Straße grundhaft saniert, also inkl. neuer Wasser- und Abwasserkanäle, Strom endlich als Erdkabel etc. Als die Bauarbeiten angekündigt wurden, trat ein Vertreter der Tyczka an die Anwohner heran. Er bot uns an, im Zuge der Baumaßnahmen doch gleich einen Hausanschluss für Gas legen zu lassen, da es jetzt natürlich viel günstiger wäre als später nochmal alles aufzureissen. Wir heizen mit Öl, aber da unsere Ölheizung schon etwas älter ist, dachten wir, schaden könne es ja nicht, wer weiß, was in ein paar Jahren passiert...
Wir haben also einen Anschlussvertrag abgeschlossen, die Gesamtanschlusskosten betrugen 1150 EUR. Der Vertreter versicherte uns, dass wir erstmal nur die Netzanschlusskosten in Höhe von 543 EUR bezahlen müssten, wenn wir irgendwann mal auf Gas umsteigen, wäre dann der Rest in Höhe von 607 EUR zu bezahlen.
Pünktlich nach Bauende kam die Rechnung über 543 EUR, welche wir brav bezahlt haben. Nun, über drei Jahre später, kommt auf einmal eine Rechnung für den Baukostenzuschuss über 607 EUR. Wir haben bis jetzt weder eine Zwischenversorgung in Anspruch genommen, noch nutzen wir überhaupt den Gasanschluss, nicht mal ein Zähler ist montiert. Ich habe die Rechnung mit dem Hinweis auf die damalige Vereinbarung zurückgewiesen, Tyczka besteht aber weiterhin auf ihre Forderung. Ich bin jetzt echt verärgert und weiß nicht, was ich machen soll.
Hat evtl. jemand hier ein ähnliches Problem oder kann mir jemand einen Tipp geben, was ich machen kann?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.

Offline Didakt

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Re: Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
« Antwort #1 am: 07. Oktober 2017, 17:35:21 »
Zitat von: anegger am Heute um 14:39:57
[…] Der Vertreter versicherte uns, dass wir erstmal nur die Netz-anschlusskosten in Höhe von 543 EUR bezahlen müssten, wenn wir irgendwann mal auf Gas umsteigen, wäre dann der Rest in Höhe von 607 EUR zu bezahlen. […] Wir haben bis jetzt weder eine Zwischenversorgung in Anspruch genommen, noch nutzen wir überhaupt den Gasanschluss, nicht mal ein Zähler ist montiert. […]
Sie haben doch üblicherweise sicherlich für die Herstellung des Gas-Hausanschlusses einen schriftlichen Auftrag erteilt und daraufhin eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten, in der die Regularien u. a. auch für die Bezahlung der Anschlusskosten enthalten sind. Diese vertraglichen Vereinbarungen sind für die Vertragspartner rechtsverbindlich. Wenn Ihnen vertraglich zugesichert wurde, dass die Restkosten erst bei Umstellung Ihrer Heizungsanlage auf Gasbezug fällig werden, dann wäre die jetzige Forderung rechtsgrundlos und könnte von Ihnen zurückgewiesen werden. Anderenfalls wären Sie zahlungspflichtig, denn die Forderung des Rechnungsausstellers an Sie verjährt mit Ablauf des Jahres 2017 (Regelmäßige Verjährungsfrist § 195 BGB).

Zu Anschlusskosten zählen in der Regel die Kosten bis einschließlich der Hauptabsperreinrichtung in Ihrem Haus und ggf. für das Druckregelgerät. Der Einbau des Gaszählers erfolgt erst bei Umstellung Ihrer Heizung auf Gasbezug.
« Letzte Änderung: 07. Oktober 2017, 18:17:03 von Didakt »

Offline anegger

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Re: Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
« Antwort #2 am: 08. Oktober 2017, 16:19:31 »
Im Vertrag steht unter anderem der Passus "1.2  ... Es werden zunächst nur die Netzanschlusskosten erhoben. Nach Beendigung der Zwischenversorgung und Anschluss an das Objektnetz wird der o.g. Baukostenzuschuss fällig. ..." Eine Zwischenversorgung haben wir aber gar nicht in Anspruch genommen.
Die Zusage, dass wir erst den BKZ zahlen müssen, wenn wir den Gasanschluss auch nutzen, habe ich nur mündlich vom Vertreter bekommen. Allerdings ist es bei meinen Nachbarn genauso gelaufen, die sind jetzt natürlich auch verärgert. Und denen hat der Vertreter genau dasselbe gesagt.
Wie gesagt, die Tyczka hat mir gestern geschrieben, dass sie an Ihrer Forderung festhält. Allerdings ohne Begründung bzw. Eingehen auf meine Einwände.

Offline Didakt

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Re: Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
« Antwort #3 am: 08. Oktober 2017, 17:24:12 »
Zwischenversorgung“ lässt sich m. E. im gegebenen Kontext nicht definieren. Der Hausanschluss an das leitungsgebundene Gasnetz ist erfolgt und damit dessen Nutzung im Zuge einer Heizungsumstellung auf Gas möglich. Der Auftrag ist somit ausgeführt/erfüllt. Weitere „mündliche“ Zusagen greifen nicht. Es wird von Auftragnehmern erfahrungsgemäß oft viel erzählt, wenn „der Tag lang ist“, um Aufträge zu erhalten. Es gilt aber nur, was man „schwarz auf weiß nach Hause tragen kann“. Aus meiner Sicht besteht deshalb eine Zahlungsverpflichtung, von der der Gläubiger verständlicherweise wegen der absehbaren Verjährung des Zahlungsanspruchs nicht abweicht. Verwunderlich ist, dass er die Rechnungsstellung überhaupt bis jetzt hinauszögerte.

Offline Erdferkel

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Re: Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
« Antwort #4 am: 08. Oktober 2017, 19:44:27 »
.... Nach Beendigung der Zwischenversorgung und Anschluss an das Objektnetz wird der o.g. Baukostenzuschuss fällig. ..." Eine Zwischenversorgung haben wir aber gar nicht in Anspruch genommen.

Meinen die mit "Zwischenversorgung" vieleicht den Zeitraum der Nutzung der Ölheizung? Würde mich nicht wirklch wundern. ⚡️😏

Offline anegger

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Re: Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
« Antwort #5 am: 09. Oktober 2017, 06:34:44 »
Mit der Zwischenversorgung ist eine zeitweise Bereitstellung eines Gastankes gemeint. Haben wir aber nicht in Anspruch genommen.

Offline Didakt

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Re: Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
« Antwort #6 am: 09. Oktober 2017, 11:26:21 »
Der besagte Passus im Vertrag spricht demnach die Anschlussinteressenten an, die bereits mit Flüssiggas heizten/übergangsweise heizen wollten. Damit handelte es sich offensichtlich für solche Hausbesitzer um ein (sinnvolles) Angebot für eine kurzzeitige Übergangszeit, die doch verständlicherweise nicht bis hin in alle Ewigkeit gestreckt werden kann. Es gibt aus meiner Sicht keine Gründe, die gegen Ihre Zahlungsverpflichtung sprechen.
« Letzte Änderung: 09. Oktober 2017, 11:30:43 von Didakt »

Offline Erdferkel

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Re: Nachzahlung Baukostenzuschuss nach drei Jahren
« Antwort #7 am: 09. Oktober 2017, 16:42:12 »
Der besagte Passus im Vertrag spricht demnach die Anschlussinteressenten an, die bereits mit Flüssiggas heizten/übergangsweise heizen wollten. Damit handelte es sich offensichtlich für solche Hausbesitzer um ein (sinnvolles) Angebot...

Was bitte ist daran "sinnvoll"? Wenn ich bereits mit Flüssiggas heize oder koche, dann habe ich auch bereits einen Tank und brauche nicht übergangsweise noch einen.
Und ich gehe mal davon aus, daß ALLE Anwohner der Strasse ihre Butze irgendwie mit Pellet oder Öl oder sonstwie beheizt haben... kann man doch problemlos weiterlaufen lassen, siehe TE... Aber diese verschwurbelte Formulierung erfüllt halt im Verkaufsgespräch durchaus ihren Zweck. Ich bleib dabei, Flüssiggas wäre für mich bei einer Immobilie KO Kriterium, egal ob Tank oder lokales Netz.

 

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