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Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)

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Wechsler:
Dies ist eine Fortsetzung dieses Fadens hier http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20462.0.html das ursprüngliche Thema längst erledigt ist. Außerdem ist gerade keine dringende Akuthilfe notwendig, deshalb dieses Forum hier.

Nochmal kurz zusammengefaßt:

Ein Sondervertragslieferant E (der hier nicht mit vollem Namen benannt werden soll, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden) setzt um 80 % überhöhte Abschläge fest. Trotz mehrfacher Aufforderung die Abschläge abzusenken, spielt der Anbieter seit Monaten Lastschrift-Ping-Pong, versucht also zurückgebuchte "Rückstände" erneut einzuziehen und will nun gemessen am tatsächlichen Stromverbrauch mittlerweile über 150 € zuviel. Demnächst geht es dann wahrscheinlich los mit den Sperrandrohungen.

Eine kurze Recherche bei den einschlägigen Preisvergleichs- und Verbraucherportalen nach aktuellen Bewertungen aus diesem Jahr zeigt, daß der Anbieter auch nach dem widerspruchslosen Bezahlen überhöhter Abschläge monatelang keine Abschlußrechnungen erstellt oder Guthaben nicht auszahlt. Ich möchte daher nicht mit den geforderten mehreren hundert € bis Vertragsende (welches der Anbieter einfach mal zwei Monate nach hinten verlegt hat) in Vorleistung gehen, da ich dieses Geld im Falle einer Insolvenz des Versorgers nicht mehr wiedersehe. Zumal er meine alte Wohnung bisher ebenso nicht abgerechnet hat (dort habe ich bereits mit glücklicherweise "nur" 15 € überzahlt).

Ich habe den Sondervertrag auf Empfehlung der Verbraucherrechtsberatung zunächst mal wegen unbegründeter Festsetzung überhöhter Abschläge sondergekündigt. Auf diese Kündigung von Anfang September wurde natürlich wie üblich überhaupt nicht reagiert, wie auch auf kein anderes Schreiben, Fax oder E-Mail. Das einzige, was an Nachrichten ankommt, sind Mahnungen mit Nachforderungen von Abschlägen selbst für Monate, in denen gar keine Versorgung erfolgte, und der Ankündigung diese per Lastschrift nochmals einzuziehen (sowie Rücklastschriftgebühren usw. usf.)

Um das Drama schnellstmöglich zu beenden und dieses Unternehmen loszuwerden, habe ich den Grundversorger/Netzbetreiber, beauftragt, mich ab Oktober 2017 wieder im Grundversorgungstarif zu beliefern (Die Mehrkosten sind bei meinem geringen Verbrauch gegenüber den absurden Forderungen des Sondervertrags vernachlässigbar).

Falls Lieferant E die Sonderkündigung nicht akzeptiert (geäußert hat er sich dazu nicht) und den Wechsel blockiert: Welche Strategien kann man anwenden, um eine Sonderkündigung durchzusetzen und den Zähler freizukämpfen?

Didakt:
Nur ein paar ganz allgemeine Hinweise, da weder der Versorger noch dessen AGB bekannt sind:


--- Zitat von: Wechsler am 15. September 2017, 23:23:0» --- […] spielt der Anbieter seit Monaten Lastschrift-Ping-Pong, versucht also zurückgebuchte "Rückstände" erneut einzuziehen…
--- Ende Zitat ---

Schmettern! Warum widerrufen Sie das Lastschriftmandat nicht oder warum begrenzen Sie es mit ent-sprechender Begründung nicht auf einen bestimmten Betrag? Es wird sogar möglich sein, die Abschläge per Banküberweisung zu bezahlen!  ;)


--- Zitat --- […] Ich habe den Sondervertrag auf Empfehlung der Verbraucherrechtsberatung zunächst mal wegen unbegründeter Festsetzung überhöhter Abschläge sondergekündigt. [..]
--- Ende Zitat ---

Was Besseres ist denen tatsächlich nicht eingefallen? Kaum zu glauben! Schlimmstenfalls könnte die „Sonderkündigung“, wenn sie denn angenommen würde, noch unangenehme Konsequenzen für Sie haben. Siehe beispielsweise hier. Nun ja, was soll’s! Für praktikable Vorschläge, wie z. B. diese in Antwort #20, sind Sie scheinbar nicht empfänglich. Die SE bewirkt in der Regel aber sogar Wunder!


--- Zitat ---Falls Lieferant E die Sonderkündigung nicht akzeptiert (geäußert hat er sich dazu nicht) und den Wechsel blockiert: Welche Strategien kann man anwenden, um eine Sonderkündigung durchzusetzen und den Zähler freizukämpfen?
--- Ende Zitat ---
Ein Sonderkündigungsrecht nach den AGB steht Ihnen vorliegend wohl kaum zu. Allenfalls käme evtl. auch eine Kündigung des Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB in Frage. Nötigenfalls hilft Ihnen bei der Durchsetzung dieses Unterfangens gegen einen kleinen Obolus sicherlich gern ein Fachanwalt für Vertragsrecht. Jedenfalls viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.

Wechsler:

--- Zitat von: Didakt am 17. September 2017, 18:14:17 ---Warum widerrufen Sie das Lastschriftmandat nicht oder warum begrenzen Sie es mit ent-sprechender Begründung nicht auf einen bestimmten Betrag? Es wird sogar möglich sein, die Abschläge per Banküberweisung zu bezahlen!  ;)
--- Ende Zitat ---
Wurde schon vor Monaten begrenzt, interessiert die bloß nicht. Die buchen einfach ab, was ihnen gerade paßt (und ich wieder zurück). Das Lastschriftverfahren war übrigens Bestandteil des nun gekündigten Vertrages.


--- Zitat ---Was Besseres ist denen tatsächlich nicht eingefallen? Kaum zu glauben! Schlimmstenfalls könnte die „Sonderkündigung“, wenn sie denn angenommen würde, noch unangenehme Konsequenzen für Sie haben.
--- Ende Zitat ---
Das Kündigungsrecht besteht laut fachlicher Auskunft nach § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG.


--- Zitat ---Ein Sonderkündigungsrecht nach den AGB steht Ihnen vorliegend wohl kaum zu. Allenfalls käme evtl. auch eine Kündigung des Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB in Frage. Nötigenfalls hilft Ihnen bei der Durchsetzung dieses Unterfangens gegen einen kleinen Obolus sicherlich gern ein Fachanwalt für Vertragsrecht. Jedenfalls viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.
--- Ende Zitat ---
Die juristische Seite ist längst geklärt, da von deren Seite nichts mehr von dem anerkannt wird, wofür ich letztes Jahr unterschrieben habe (zu Grunde gelegter Verbrauch, Abschlagshöhe, selbst das angegebene Ablaufdatum der Vertragslaufzeit stimmt nicht mehr mit meinen ursprünglichen Unterlagen überein).

Mich interessiert im Kontext dieses Forums mehr, mit welchen Mitteln ich die technisch vom Zähler wieder herunter bekomme, um die Sache schnellstmöglich zum Ende zu bringen.

Erdferkel:

--- Zitat von: Wechsler am 18. September 2017, 05:58:58 ---... mit welchen Mitteln ich die technisch vom Zähler wieder herunter bekomme, um die Sache schnellstmöglich zum Ende zu bringen.

--- Ende Zitat ---

Ich würde den Zähler mal vorsichtig mit einem trockenen, fusselfreien Lappen abwischen! 🤣

bolli:

--- Zitat von: Wechsler am 18. September 2017, 05:58:58 ---Mich interessiert im Kontext dieses Forums mehr, mit welchen Mitteln ich die technisch vom Zähler wieder herunter bekomme, um die Sache schnellstmöglich zum Ende zu bringen.

--- Ende Zitat ---
Tja, wenn die anderen Argumenten nicht zugänglich sind, bleibt Ihnen vermutlich nur ein Weg:

--- Zitat von: Didakt am 17. September 2017, 18:14:17 ---Nötigenfalls hilft Ihnen bei der Durchsetzung dieses Unterfangens gegen einen kleinen Obolus sicherlich gern ein Fachanwalt für Vertragsrecht. Jedenfalls viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.

--- Ende Zitat ---

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