Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)  (Gelesen 19914 mal)

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Offline Wechsler

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Dies ist eine Fortsetzung dieses Fadens hier http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20462.0.html das ursprüngliche Thema längst erledigt ist. Außerdem ist gerade keine dringende Akuthilfe notwendig, deshalb dieses Forum hier.

Nochmal kurz zusammengefaßt:

Ein Sondervertragslieferant E (der hier nicht mit vollem Namen benannt werden soll, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden) setzt um 80 % überhöhte Abschläge fest. Trotz mehrfacher Aufforderung die Abschläge abzusenken, spielt der Anbieter seit Monaten Lastschrift-Ping-Pong, versucht also zurückgebuchte "Rückstände" erneut einzuziehen und will nun gemessen am tatsächlichen Stromverbrauch mittlerweile über 150 € zuviel. Demnächst geht es dann wahrscheinlich los mit den Sperrandrohungen.

Eine kurze Recherche bei den einschlägigen Preisvergleichs- und Verbraucherportalen nach aktuellen Bewertungen aus diesem Jahr zeigt, daß der Anbieter auch nach dem widerspruchslosen Bezahlen überhöhter Abschläge monatelang keine Abschlußrechnungen erstellt oder Guthaben nicht auszahlt. Ich möchte daher nicht mit den geforderten mehreren hundert € bis Vertragsende (welches der Anbieter einfach mal zwei Monate nach hinten verlegt hat) in Vorleistung gehen, da ich dieses Geld im Falle einer Insolvenz des Versorgers nicht mehr wiedersehe. Zumal er meine alte Wohnung bisher ebenso nicht abgerechnet hat (dort habe ich bereits mit glücklicherweise "nur" 15 € überzahlt).

Ich habe den Sondervertrag auf Empfehlung der Verbraucherrechtsberatung zunächst mal wegen unbegründeter Festsetzung überhöhter Abschläge sondergekündigt. Auf diese Kündigung von Anfang September wurde natürlich wie üblich überhaupt nicht reagiert, wie auch auf kein anderes Schreiben, Fax oder E-Mail. Das einzige, was an Nachrichten ankommt, sind Mahnungen mit Nachforderungen von Abschlägen selbst für Monate, in denen gar keine Versorgung erfolgte, und der Ankündigung diese per Lastschrift nochmals einzuziehen (sowie Rücklastschriftgebühren usw. usf.)

Um das Drama schnellstmöglich zu beenden und dieses Unternehmen loszuwerden, habe ich den Grundversorger/Netzbetreiber, beauftragt, mich ab Oktober 2017 wieder im Grundversorgungstarif zu beliefern (Die Mehrkosten sind bei meinem geringen Verbrauch gegenüber den absurden Forderungen des Sondervertrags vernachlässigbar).

Falls Lieferant E die Sonderkündigung nicht akzeptiert (geäußert hat er sich dazu nicht) und den Wechsel blockiert: Welche Strategien kann man anwenden, um eine Sonderkündigung durchzusetzen und den Zähler freizukämpfen?
« Letzte Änderung: 16. September 2017, 15:35:42 von Wechsler »

Offline Didakt

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Re: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
« Antwort #1 am: 17. September 2017, 18:14:17 »
Nur ein paar ganz allgemeine Hinweise, da weder der Versorger noch dessen AGB bekannt sind:

Zitat von: Wechsler am 15. September 2017, 23:23:0»
[…] spielt der Anbieter seit Monaten Lastschrift-Ping-Pong, versucht also zurückgebuchte "Rückstände" erneut einzuziehen…

Schmettern! Warum widerrufen Sie das Lastschriftmandat nicht oder warum begrenzen Sie es mit ent-sprechender Begründung nicht auf einen bestimmten Betrag? Es wird sogar möglich sein, die Abschläge per Banküberweisung zu bezahlen!  ;)

Zitat
[…] Ich habe den Sondervertrag auf Empfehlung der Verbraucherrechtsberatung zunächst mal wegen unbegründeter Festsetzung überhöhter Abschläge sondergekündigt. [..]

Was Besseres ist denen tatsächlich nicht eingefallen? Kaum zu glauben! Schlimmstenfalls könnte die „Sonderkündigung“, wenn sie denn angenommen würde, noch unangenehme Konsequenzen für Sie haben. Siehe beispielsweise hier. Nun ja, was soll’s! Für praktikable Vorschläge, wie z. B. diese in Antwort #20, sind Sie scheinbar nicht empfänglich. Die SE bewirkt in der Regel aber sogar Wunder!

Zitat
Falls Lieferant E die Sonderkündigung nicht akzeptiert (geäußert hat er sich dazu nicht) und den Wechsel blockiert: Welche Strategien kann man anwenden, um eine Sonderkündigung durchzusetzen und den Zähler freizukämpfen?
Ein Sonderkündigungsrecht nach den AGB steht Ihnen vorliegend wohl kaum zu. Allenfalls käme evtl. auch eine Kündigung des Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB in Frage. Nötigenfalls hilft Ihnen bei der Durchsetzung dieses Unterfangens gegen einen kleinen Obolus sicherlich gern ein Fachanwalt für Vertragsrecht. Jedenfalls viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.

Offline Wechsler

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Re: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
« Antwort #2 am: 18. September 2017, 05:58:58 »
Warum widerrufen Sie das Lastschriftmandat nicht oder warum begrenzen Sie es mit ent-sprechender Begründung nicht auf einen bestimmten Betrag? Es wird sogar möglich sein, die Abschläge per Banküberweisung zu bezahlen!  ;)
Wurde schon vor Monaten begrenzt, interessiert die bloß nicht. Die buchen einfach ab, was ihnen gerade paßt (und ich wieder zurück). Das Lastschriftverfahren war übrigens Bestandteil des nun gekündigten Vertrages.

Zitat
Was Besseres ist denen tatsächlich nicht eingefallen? Kaum zu glauben! Schlimmstenfalls könnte die „Sonderkündigung“, wenn sie denn angenommen würde, noch unangenehme Konsequenzen für Sie haben.
Das Kündigungsrecht besteht laut fachlicher Auskunft nach § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG.

Zitat
Ein Sonderkündigungsrecht nach den AGB steht Ihnen vorliegend wohl kaum zu. Allenfalls käme evtl. auch eine Kündigung des Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund gem. § 314 BGB in Frage. Nötigenfalls hilft Ihnen bei der Durchsetzung dieses Unterfangens gegen einen kleinen Obolus sicherlich gern ein Fachanwalt für Vertragsrecht. Jedenfalls viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.
Die juristische Seite ist längst geklärt, da von deren Seite nichts mehr von dem anerkannt wird, wofür ich letztes Jahr unterschrieben habe (zu Grunde gelegter Verbrauch, Abschlagshöhe, selbst das angegebene Ablaufdatum der Vertragslaufzeit stimmt nicht mehr mit meinen ursprünglichen Unterlagen überein).

Mich interessiert im Kontext dieses Forums mehr, mit welchen Mitteln ich die technisch vom Zähler wieder herunter bekomme, um die Sache schnellstmöglich zum Ende zu bringen.

Offline Erdferkel

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Re: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
« Antwort #3 am: 18. September 2017, 08:20:19 »
... mit welchen Mitteln ich die technisch vom Zähler wieder herunter bekomme, um die Sache schnellstmöglich zum Ende zu bringen.

Ich würde den Zähler mal vorsichtig mit einem trockenen, fusselfreien Lappen abwischen! 🤣

Offline bolli

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Re: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
« Antwort #4 am: 18. September 2017, 10:42:04 »
Mich interessiert im Kontext dieses Forums mehr, mit welchen Mitteln ich die technisch vom Zähler wieder herunter bekomme, um die Sache schnellstmöglich zum Ende zu bringen.
Tja, wenn die anderen Argumenten nicht zugänglich sind, bleibt Ihnen vermutlich nur ein Weg:
Nötigenfalls hilft Ihnen bei der Durchsetzung dieses Unterfangens gegen einen kleinen Obolus sicherlich gern ein Fachanwalt für Vertragsrecht. Jedenfalls viel Erfolg bei Ihrem weiteren Vorgehen.

Offline Didakt

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Re: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
« Antwort #5 am: 18. September 2017, 17:23:50 »
@ Wechsler, was Sie uns hier auftischen, ist für mich höchst unglaubwürdig.

Zitat von: Mir unter Antwort #1
Warum widerrufen Sie das Lastschriftmandat nicht oder warum begrenzen Sie es mit entsprechender Begründung nicht auf einen bestimmten Betrag?[…]
Zitat von: Ihnen unter Antwort #2
Wurde schon vor Monaten begrenzt, interessiert die bloß nicht. Die buchen einfach ab, was ihnen gerade paßt (und ich wieder zurück). Das Lastschriftverfahren war übrigens Be-standteil des nun gekündigten Vertrages.
Das ist ein Straftatbestand und Sie dulden das? Aber hier eine Alternative für Ihren Widerwillen gegen die Erstattung einer Strafanzeige:
Sobald Sie das Lastschriftmandat beim Lieferanten widerrufen haben, können Sie die Lastschrift über die Einzugsermächtigungsreferenz für ein spezifisches Lastschriftmandat auch bei der Bank äußerst wirksam sperren/begrenzen lassen! Das geht oftmals sogar online, und zwar mit weniger Zeitaufwand, den ich für das Schreiben dieses Beitrags aufwende.
Zitat von: Ihnen unter Antwort # 2
Die juristische Seite ist längst geklärt, […] Mich interessiert im Kontext dieses Forums mehr, mit welchen Mitteln ich die technisch vom Zähler wieder herunter bekomme, […]
Wenn die juristische Seite geklärt ist, steht ja der Vertragsaufhebung/-beendigung und auch Ihrem Ver-sorgerwechsel nichts mehr im Wege. Der Altversorger muss Sie beim Netzbetreiber abmelden!

Offline bolli

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Re: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
« Antwort #6 am: 19. September 2017, 10:32:33 »
Wenn die juristische Seite geklärt ist, steht ja der Vertragsaufhebung/-beendigung und auch Ihrem Ver-sorgerwechsel nichts mehr im Wege. Der Altversorger muss Sie beim Netzbetreiber abmelden!
Möglicherweise ist die juristische Seite bisher nur theoretischer Natur geklärt und die Realisierung in der Praxis mit dem Versorger steht noch bevor.  ;)

Offline Wechsler

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Re: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
« Antwort #7 am: 19. September 2017, 16:08:58 »
Möglicherweise ist die juristische Seite bisher nur theoretischer Natur geklärt und die Realisierung in der Praxis mit dem Versorger steht noch bevor.  ;)
Exakt, momentan beliefert mich E trotz Sonderkündigung noch mit Strom und bedient sich (letztlich aber erfolglos) an meinem Konto. Das Lastschriftmandat war obligatorischer Bestandteil des ursprünglichen Vertrages und ich habe versucht, diesen Teil zu erfüllen, auch um Strafgebühren zu vermeiden.

Das Mandat habe ich Anfang September natürlich zusammen mit der Sonderkündigung widerrufen. Zuvor war es schon auf 25 € monatl. begrenzt (an die sich nicht gehalten wurde).

Meine Hausbank ist übrigens, was SEPA-Lastschriften angeht, noch in der Steinzeit: Weder gibt es Pre-Notification noch Filter-/Sperrmöglichkeiten. Nur den nachträglichen Widerspruch. Das ist jetzt aber kein Beinbruch, da ich jetzt darauf hinarbeite, daß das Drama schnellstmöglich durch Versorgerwechsel beendet wird.

Offline Wechsler

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Re: Sondergekündigung wegen erhöhter Abschläge (Anbieterwechsel erzwingen)
« Antwort #8 am: 28. September 2017, 11:37:11 »
Rückmeldung vom Grundversorger: Der Wechsel wurde wenig überraschend von E abgelehnt. Von E selbst habe ich seit Monaten weder zu meinen Beschwerden/Widersprüchen noch zur Sonderkündigung irgendwas gehört.

Ich überlege mir jetzt, wie ich weiter vorgehe. Ich will die Sache schnellstmöglich vom Tisch haben.

Offline Didakt

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Zitat von: Antwort #2
Die juristische Seite ist längst geklärt,…
Zitat von: Antwort #8
Rückmeldung vom Grundversorger: Der Wechsel wurde wenig überraschend von E abgelehnt. […]
Wenig überraschend? Obwohl doch die juristische Seite geklärt war? Nein, allem Anschein nach gibt es bislang juristisch nichts zu klären!
Zitat von: Antwort #8
Ich überlege mir jetzt, wie ich weiter vorgehe. Ich will die Sache schnellstmöglich vom Tisch haben.
Alles ist möglich, auch im vorliegenden Fall, wenn man die richtigen Mittel zweckdienlich einsetzt. Bei Ihrer bisherigen Handlungsweise mangelte es augenscheinlich daran. Ihr bisheriges Scheitern war m. E. deshalb vorprogrammiert, weil Sie auf der falschen Spur sind/waren. In Ihre geheimnisumwitterte Vorge-hensweise gewähren Sie ja keinen Einblick.

Offline Wechsler

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Der Sonderkündigung hat der Lieferant nicht widersprochen. Der reagiert nämlich weiterhin auf keinerlei Kommunikation (schriftlich, Fax, E-Mail). Außer automatisch generierten Briefen aus der "Buchhaltung" mit Nachforderungen von überhöhten Abschlägen kommt da rein gar nichts zurück. Eine Kündigung als einseitige Erklärung benötigt aber auch gar keine Bestätigung, um wirksam zu werden.

Die sog. "geheimnisumwitterte" Vorgehensweise hat übrigens auch damit zu tun, daß ich in einer rechtlichen Auseinandersetzung der Gegenseite nicht meine Strategie vorab öffentlich im Internet ausbreiten möchte. Deshalb poste ich hier auch immer erst nachträglich über meine Schritte und die ggf. erfolge Reaktion darauf.

Offline Wechsler

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So, der Grundversorger hat mir mit geteilt, daß E ihm eine Vertragslaufzeit bis zum 22.03.2018 und den 23.03.2018 als Wechseltermin gemeldet hat. Das ist natürlich kompletter Bullshit, denn die reguläre Laufzeit des Sondervertrags von 12 Monaten begann laut meinen Unterlagen am 01.02.2017 und endet somit 31.01.2018.

Ich denke, die Sache ist nun endgültig reif für eine Feststellungsklage.

Offline Didakt

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Ich hatte mich ja aus guten Gründen aus der Diskussion Ihrer Angelegenheit bereits abgemeldet, Ihre Bei-träge aber dennoch weiter mitgelesen. Nun muss ich doch noch mal zum vorstehenden Beitrag Stellung nehmen.

Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass an Ihrer Vertragslage etwas unklar ist. Deshalb scheint mir der Fall auch nicht für eine Feststellungsklage reif zu sein. Vielmehr sollten Sie sich diesen Schritt reiflich überlegen. Er könnte ziemlich unangenehm für Sie enden.

Die Mitteilung des (wahrscheinlich) Netzbetreibers (nicht Grundversorgers) ist doch angesichts der gegebenen und von Ihnen nachstehend dargelegten Vertragslage eindeutig nachvollziehbar und somit keinesfalls „kompletter Bullshit“. Sie müssen mal nachhaltig zur Kenntnis nehmen, dass die Laufzeit Ihres aktuell gültigen Vertrages mit dem Lieferbeginn des Stromes am 23.06.2017 begann und mit einer Mindestlaufzeit von 9 Monate logischerweise am 22.03.2018 endet. Dieser Vertrag hat – von Ihnen nicht widerrufen – Rechtskraft. Da beißt keine Maus den Faden ab, denn Verträge bricht man nicht!

Vertragsbestätigung/Abschlagsplan von Stromlieferant E, Lieferbeginn 23. Juni 2017, das ist in ca. zwei Wochen.

[…] Die Mindestlaufzeit ist im neuen Vertrag mit 9 statt 12 Monaten angegeben, was auch paßt, da ich für 3 Monate beliefert wurde, aber rechtlich ist das glaube ich nicht ganz sauber. Der erste Preisanpassungstermin läge demnach also Ende März 2018.
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2017, 19:41:40 von Didakt »

Offline Wechsler

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Sie müssen mal nachhaltig zur Kenntnis nehmen, dass die Laufzeit Ihres aktuell gültigen Vertrages mit dem Lieferbeginn des Stromes am 23.06.2017 begann und mit einer Mindestlaufzeit von 9 Monate logischerweise am 22.03.2018 endet.
Lieferbeginn war am 01.02.2017. Eine geänderte Vertragslaufzeit bezieht sich wenn überhaupt auf den Vertragsbeginn, womit sich bei Wirksamwerden einer solchen Laufzeitänderung auf 9 Monate, sogar ein früheres Vertragsende im Oktober 2017 ergäbe.

Zitat
Dieser Vertrag hat – von Ihnen nicht widerrufen –Rechtskraft.
Nein, hat er nicht, da es dafür schon an der notwendigen Willenserklärung meinerseits fehlt. Ich bin nämlich Verbraucher. Für mich gültig ist der Vertrag, den ich im letzten Jahr über den Vermittler abgeschlossen habe.

Davon abgesehen wurde das ganze selbstverständlich unmittelbar nach Bekanntwerden des (falschen) Enddatums unverzüglich angefochten und wenn dem nicht abgeholfen wird, dann ist genau dafür eine Feststellungsklage da - und auch notwendig, um seine Rechte zu wahren.

Zitat
Vielmehr sollten Sie sich diesen Schritt reiflich überle-gen. Er könnte ziemlich unangenehm für Sie enden.
Vielen Dank, aber ich lasse mich bereits rechtlich beraten, nicht in diesem Forum. Hier sind die technischen Fragen eines (ggf. erzwungenen) Versorgerwechsels Thema. Insbesondere wenn die Belieferung mit Strom überhaupt keine vertragliche Grundlage (mehr) hat.
« Letzte Änderung: 06. Oktober 2017, 19:57:39 von Wechsler »

Offline Didakt

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Zitat von: Ihnen
Nein, hat er nicht, da es dafür schon an der notwendigen Willenserklärung meinerseits fehlt. Ich bin nämlich Verbraucher.
Sie reden doch – wie aus Ihrem Zitat in meinem vorstehenden Beitrag hervorgeht – ausdrücklich von Ihrem neuen Vertrag. Ein Vertrag ist nun einmal fraglos eine Willenseinigung zwischen den Vertragspartnern. Und mit wem denn sonst als mit „Verbrauchern“ werden Energielieferverträge geschlossen. Sie geben mir Rätsel auf!

Zitat
Vielen Dank, aber ich lasse mich bereits rechtlich beraten, nicht in diesem Forum.
Rechtsberatung scheidet für die Mitglieder des Forums – soweit sie Nichtjuristen sind – ohnehin schon qua Gesetz aus und ist auch nicht ihr Anspruch, hier rechtsberatend verstanden zu werden. Das müsste Ihnen eigentlich bekannt sein. Aber mutmaßlich missverstehen Sie einige Grundsätzlichkeiten. Dieser Thread dürfte damit wohl auch sein Ende gefunden haben, da es in Ihrer Sache nun eigentlich nichts mehr zu diskutieren gibt.

 

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