Energiepreis-Protest > NVB - Nordhorner Versorgungsbetriebe

Versorger will viel zu viel

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Onebrokegirl:
Hallo.
Mein Energieversorger will von mir (1 Person, voll berufstätig) 60€ Abschlag für Strom haben. Mir erschien das sehr hoch und wir einigten uns auf das Zwischenablesen um meinen tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln.  Ich habe in viereinhalb Monaten 294kwh verbraucht. Bei einem Preis von 23,48ct. Mit Grundgebühr und grobem Aufschlag komme sowohl ich als auch alle Bekannte auf höchstens 30€.
Nun soll mir der Strom gesperrt werden, weil ich nicht einsehe, so hohe Abschläge zu bezahlen.

Liege ich mit meiner Berechnung falsch? Ist die NVB im Recht?

Ich bin kaum zu Hause, der Kühlschrank steht auf niedrigster Stufe, Wasch- und Spülmaschine laufen ein mal die Woche. Fernseher läuft auch nur ein, zwei Stunden und den Akku vom Handy lade ich meist schon in der Firma. PC oder ähnliches habe ich nicht. Wie können da 60€ gerechtfertigt sein?

Meine Schwester mit zwei Kindern ist beim selben Anbieter und zählt 33€, die Eltern mit Haus und Garten 63.

Was kann ich tun?

Didakt:
Hallo @ Onebrokegirl,

um sich nicht einer Stromsperre auszuliefern, sollten Sie bis zu einer Klärung des Sachverhalts und Durchset-zung Ihrer Forderung auf Herabsetzung der Abschlagszahlung Ihre Zahlungen nicht einstellen.

Fragen:
1. Datum des Vertrags-/Lieferbeginns, Zählerstand bei Lieferbeginn.
2. Bruttobetrag des Arbeitspreises ct/kWh.
3. Bruttobetrag des Grundpreises €/Mon oder Jahr.
4. Aktueller Zählerstand von heute.
5. Verbrauch des Vorjahres in kWh (ersichtlich aus letzter Jahresabrechnung).
6. Sind 11 oder 12 Monatsabschläge festgelegt.
7. Name des Stromversorgers.
8. In welcher Form haben Sie sich bislang in dieser Sache mit dem Versorger auseinandergestzt?

Nach Beantwortung gebe ich Ihnen Tipps für Ihr weiteres Vorgehen.

Vorab zu Ihrer Information: Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die von den Energiever-sorgern festgelegten Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas gemäß § 41 (2) EnWG am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren müssen und nur in einer angemessenen Höhe verlangt werden dürfen. Der Ansatz überhöhter Abschläge ist unzulässig (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14).

MfG

Onebrokegirl:
Hallo.
Ich bin erst im April in diese Wohnung gezogen und habe daher auch bei diesem Versorger keine Vergleichsmöglichkeiten. Bei meinem vorherigen Versorger hatte ich nie Probleme und nen Abschlag von 20Euro. Und da hatte ich sogar noch einen Durchlauferhitzer, den ich hier nicht habe. Zu diesem Anbieter wollte ich auch wieder hin, als ich nach Vertragsabschluss diese riesige Abschlagssumme vorgelegt bekommen habe. Angeblich hat mein jetziger Versorger aber meine Widerruferklärung nicht erhalten. Ich war so dumm und habe ihn persönlich in den Briefkasten des Versorgers eingeworfen. Nun bin ich für ein Jahr an diesen Versorger gebunden.  Auch habe ich selbst nichts schriftliches für meine Unterlagen außer Mahnungen und eine Sperrankündigung.
Zählerstand 1.4. War 294 x Zählerstand 17.08.2017 war 588.
Wie viele Abschläge vorgesehen sind, 11 oder 12, weiß ich nicht.
Der Versorger ist die NVB.
Außerdem habe ich im Netz gelesen, dass es zwischen Ankündigung und Ausführung der Sperre vier Wochen vergehen müssen und drei Tage vor der Sperre schriftlich informiert werden muss.
Als ich aber persönlich nach Erhalt der Ankündigung im Kundenservice war, sagte mir die Dame vom Forderungsmanagement, der Kollege vom Außendienst hätte den Brief in der Tasche und wenn er kommt, ist der Strom weg.
Zählerstand habe ich mit Photo, auf dem Datum und Uhrzeit sichtbar sind, per Mail an die Dame vom Forderungsmanagement geschickt.

Habe ich mich damit richtig verhalten?

Didakt:
Nein, Sie haben sich nicht richtig verhalten! Offensichtlich hat der Versorger offene Forderungen gegen Sie, die seine angedrohte Stromsperre begründen. Die Sperre können Sie zunächst kurzfristig nur abwen-den, wenn Sie sofort Ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Sonstige ggf. vorzunehmende Maßnahmen sind hier näher beschrieben.

Meine Fragen zu Ziff. 2. und 3. haben Sie nicht beantwortet und auch keine konkreten Verbrauchsmengen aus der Jahresabrechnung Ihres Altversorgers mitgeteilt.

Um Ihre Abschlagszahlung zu ermäßigen, bedarf es eines begründeten schriftlichen Antrags an Ihren jet-zigen Versorger. Nur so kommen Sie im eigenen Interesse in der Sache zu Ihrem Ziel.

Onebrokegirl:
Wie schon gesagt, bin ich erst neu eingezogen und habe keine Jahresabrechnung und kann deshalb keine Vergleichszahlen geben. In meinen Texten stehen alle Zahlen und Informationen die ich habe. Preis 23,48ct, Verbraucht 1.4. Bis 17.8. 294 kwh.
Mir geht es um die Höhe des Abschlags.  Wie ich mich gegen diese unangemessen hohe Abschlagssumme wehren kann. Die Dame vom Versorger hat nach meinem Zwischenstand vom 17.8. Meinen tatsächlichen Verbrauch berechnet und meinte, die Abschlagssumme von 60€ wäre richtig.

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