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Autor Thema: Kündigung abgelehnt. Vertragslaufzeit durch Preisgarantie?  (Gelesen 10661 mal)

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Offline Max.

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Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr im Juni einen eprimo Stromtarif abgeschlossen mit einer Preisgarantie bis 24.12.2017. Keine Vertragslaufzeit, monatlich kündbar. Jetzt wollte ich den Versorger wechseln. Laut dem neuen Versorger wurde das abgelehnt, Vertragsbedingung. Beim Telefonat mit eprimo wird mir gesagt, dass ich erst nach Ende der Preisgarantie also 24.12.2017 monatlich kündigen kann. Ich habe darauf im Internet gesucht und auch die AGBs wegen Vertragslaufzeit und Preisgarantie genauer betrachtet. Finde dazu aber nichts.

Mein Vertrag ist also nicht kündbar obwohl dieser keine Vertragslaufzeit hat. Liegt daran, dass hier die Preisgarantie greift. Somit besteht ja doch eine Vertragslaufzeit von 18 Monaten obwohl dieser angeblich keine hat?
« Letzte Änderung: 09. August 2017, 12:30:31 von Max. »

Offline Erdferkel

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Re: Kündigung abgelehnt. Vertragslaufzeit durch Preisgarantie?
« Antwort #1 am: 09. August 2017, 17:15:56 »
Hallo @Max.
seltsam. Ich bin gerade Gaskunde bei Eprimo und habe letztes Jahr meine Vertragsunterlagen per Post bekommen, in diesem Schreiben waren zu meiner Überaschung sämtliche relevanten Daten wie Vertrags- und Lieferbeginn, Laufzeit und Boni und Abschlagshöhe mit Fälligkeitsterminen übersichtlich enthalten, sogar die Bedingungen zum Bonus waren auf der 2. Seite nochmal erläutert, und ebenfalls die Kündigungsoptionen zu diesem Vertrag. Haben Sie dieses Schreiben noch vorliegen und steht hier ggf. etwas zu "Kündigung erstmals nach Ende der Preisgarantie" o.ä.?

Grüsse, Erdferkel

Offline Didakt

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Re: Kündigung abgelehnt. Vertragslaufzeit durch Preisgarantie?
« Antwort #2 am: 09. August 2017, 18:24:24 »
Wo ist das Problem? Siehe Ziff. 16 und 17 in diesen AGB.

Offline Erdferkel

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Re: Kündigung abgelehnt. Vertragslaufzeit durch Preisgarantie?
« Antwort #3 am: 09. August 2017, 19:47:58 »
Das Problem könnte in 17.2 stecken, und dazu müsste geklärt werden was in der Vertragsbestätigung steht. Daß @Max. zu seinem Problem in den AGB nichts finden konnte hatte er ja schon geschrieben.

Offline Didakt

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Re: Kündigung abgelehnt. Vertragslaufzeit durch Preisgarantie?
« Antwort #4 am: 09. August 2017, 20:35:28 »
Angeblich wurde keine Laufzeit, demnach auch keine Mindestlaufzeit vereinbart (siehe Ziff. 16.1 und 17.1 der AGB).

Offensichtlich behindert der Altversorger rechtswidrig durch die anscheinend unbegründete Annahmeverweigerung der ordentlichen Kündigung seitens des bevollmächtigten Neuversorgers den vom Verbraucher eingeleiteten Lieferantenwechsel. Hier scheint schnellstens eine eigene Kündigung unter Androhung von Schadensersatzforderungen und evtl. Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie geboten zu sein, zudem auch die Forderung einer sofortigen Kündigungsbestätigung oder der dezidierten Begründung der Ablehnung.

Als Folge seiner Weigerung verstößt der Lieferant damit u. a. gegen die in § 20 a EnWG festge-legte Wechselfrist. Dadurch hat der Endverbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz. Hier gilt dann §§ 249 ff. BGB.

§ 20 a EnWG besagt unter (4): „Erfolgt der Lieferantenwechsel nicht innerhalb der in Absatz 2 vorgesehenen Frist, so kann der Letztverbraucher von dem Lieferanten oder dem Netzbetreiber, der die Verzögerung zu vertreten hat, Schadensersatz nach den §§ 249 ff. des Bürgerlichen Ge-setzbuchs verlangen. Der Lieferant oder der Netzbetreiber trägt die Beweislast, dass er die Ver-zögerung nicht zu vertreten hat.“
« Letzte Änderung: 09. August 2017, 20:44:33 von Didakt »

 

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