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Autor Thema: Zweitarifzähler Anbieterwechsel  (Gelesen 19419 mal)

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Offline Sun2017

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Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« am: 19. Juli 2017, 21:21:52 »
Hallo Ihr Lieben,

hoffe ich bin hier richtig.

In meiner Mietwohnung ist ein Zweitarifzähler verbaut. Bisher hatte ich noch die Grundversorgung der EnBW (EnBW Komfort Haushalt ZT). Die EnBW hat die ZT Grundversorgung zum 31.05.17 beendet und in die Grundversorgung EnBW Komfort Haushalt ET umgewandelt.

Mein Stromverbrauch liegt bei ca. 1700 kWh davon sind bisher ca. 700 kWh im HT und ca. 1000 kWh im NT entstanden.

Durch die Umstellung wird mein Strompreis jetzt deutlich teurer und ich wollte den Anbieter wechseln. Habe dies auch versucht und als Rückmeldung bekommen, dass sie mich nicht beliefern können, da die Kosten der Zweitarifzähler um einiges höher sind.

Bei den Vergleichsportalen konnte ich keine Tarife für einen Zweitarifzähler finden. Kann ich meinen Anbieter überhaupt wechseln? Bzw. habt Ihr Tipps, wo ich solche Tarife finden kann?

Vielleicht noch zur Info, ich benötige keinen Heizstrom. Bin beim googeln nach Zweizähler-Tarifen immer darüber gestolpert.

Der Anbieter meinte noch, ich könne mich gerne wieder melden wenn mein Zähler ausgetauscht wurde. Lohnt sich das? Kann ich das von meinem Vermieter verlangen bzw. wer muss die Kosten dafür tragen?

Vielen lieben Dank für Euer Feedback.

Viele Grüße
Sun
« Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 19:02:27 von Sun2017 »

Offline Didakt

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #1 am: 20. Juli 2017, 10:55:50 »
Zitat von: Sun2017 am 19. July 2017, 21:21:52
[…] Bei den Vergleichsportalen konnte ich keine Tarife für einen Zweitarifzähler finden. Kann ich meinen Anbieter überhaupt wechseln? Bzw. habt Ihr Tipps, wo ich solche Tarife finden kann?

Angebote finden Sie u. a. hier und hier, hilfreiche Informationen zudem, wenn Sie unter „Anbieterwechsel Zweitarifzähler“ googeln.
« Letzte Änderung: 20. Juli 2017, 12:37:42 von Didakt »

Offline Wolfgang_AW

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #2 am: 20. Juli 2017, 13:12:14 »

Verbraucherzentrale - Nachtspeicherstrom: Tarif- und Anbieterwechsel möglich

Zitat
Ob Strom zum Hoch- oder Niedertarif bezogen wird, hängt bei der gemeinsamen Messung allein von der Uhrzeit ab. Wofür die Energie genutzt wird – tatsächlich zum Heizen oder für den Betrieb anderer Geräte – kann der Stromlieferant nicht nachvollziehen. Sowohl einige örtliche Grundversorger als auch einige alternative Anbieter haben deshalb ein System von Ausgleichsmengen eingeführt: Sie gehen davon aus, dass während der NT-Zeiten auch eine erhebliche Menge an Strom bezogen wird, die nicht für die Heizung genutzt wird. Deshalb erhöhen sie vor der Abrechnung den vom HT-Zähler gemessenen Verbrauch um einen festen Anteil von bis zu 25 Prozent.

 Die Zahl an Kilowattstunden (kWh), die sie so auf den HT-Verbrauch aufgeschlagen haben, ziehen sie dann vom gemessenen NT-Verbrauch ab. Das Ausgleichsmengen-System erhöht also regelmäßig die abgerechneten Heizkosten und sollte beim Tarifvergleich unbedingt berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Wolfgang_AW

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #3 am: 20. Juli 2017, 14:10:29 »

Der Anbieter meinte noch, ich könne mich gerne wieder melden wenn mein Zähler ausgetauscht wurde. Lohnt sich das? Kann ich das von meinem Vermieter verlangen bzw. wer muss die Kosten dafür tragen?

Vielen lieben Dank für Euer Feedback.

Viele Grüße
Sun

So einfach läßt sich ein Zähleraustausch hinsichtlich des Mietrechtes nicht beantworten.
Es wird ja eine technische Begründung geben, dass für die Parteien Zweitarifzähler verbaut wurden. (Nachtspeicheröfen, Warmwasserboiler etc.).

Der Vermieter hat dem Mieter die Mietsache in einem geeigneten Zustand zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Sollte der Zustand noch so sein, dass ein Zweitarifzähler gerechtfertigt ist, würden wahrscheinlich alle Kosten eines Tausches incl. bei einem Auszug die Kosten, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, an Ihnen hängen bleiben.

Sollten die Grundlagen für die Nutzung eines Zweitarifzählers inzwischen durch Umbauten entfallen sein, wäre es sinnvoll, den Vermieter auf das Problem anzusprechen. Möglicherweise läßt sich der Vermieter auf eine Kostenübernahme ein.

Der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers, meist auch der Netzbetreiber, einem Umtausch muss dieser zustimmen. Daraufhin wird häufig ein Elektrofachbetrieb benannt, der den Zählerumbau durchführt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
« Letzte Änderung: 20. Juli 2017, 16:00:07 von Wolfgang_AW »
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline wechselprofi

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #4 am: 21. Juli 2017, 14:49:30 »
1. Die Hauptersparnis im NT-Bereich liegt in den reduzierten Netzentgelten und der reduzierten Konzessionabgabe, die allerdings an Bedingungen (Heizstrom/  Wärmepumpe) gekoppelt sind.
2. Ein Zweitarifzähler verursacht höhere Nebenkosten (Messstellenbetrieb, Messdienstleistung) beim Netztbreiber als ein Eintarifzähler. Diese Zusatzkosten werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt, der sie in der Regel auf den Endkunden umlegt.
3. Geht man im NT-Bereich im günstigen Fall von einer Ersparnis des Stromeinkaufs von 0,01 € / kWh aus, dann ergibt sich ein Einsparpotenzial von 7 € per Anno.

Der Zählertausch ist dringend angeraten, um komplikationslos zu einem günstigen Anbieter  (Standardangebote) wechseln zu können.
Da ein  Eigeninteresse des Mieters besteht, ist der Zählerwechsel in jedem Falle zu veranlassen. Natürlich ist zuvor eine (teilweise) Kostenübernahme des Eigentümers auszuhandeln. 
« Letzte Änderung: 21. Juli 2017, 20:03:21 von wechselprofi »

Offline Sun2017

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #5 am: 23. Juli 2017, 18:46:15 »
Hallo zusammen,

vielen lieben Dank für Eure Antworten.
Zitat von: Sun2017 am 19. July 2017, 21:21:52
[…] Bei den Vergleichsportalen konnte ich keine Tarife für einen Zweitarifzähler finden. Kann ich meinen Anbieter überhaupt wechseln? Bzw. habt Ihr Tipps, wo ich solche Tarife finden kann?

Angebote finden Sie u. a. hier und hier, hilfreiche Informationen zudem, wenn Sie unter „Anbieterwechsel Zweitarifzähler“ googeln.


Danke, darüber bin auch schon gestolpert beim googeln, aber da ich keine Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpe habe kann ich doch solche Tarife nicht abschließen oder?

Ich habe nur einen Warmwasserboiler.

Viele Grüße
Sun

Offline Sun2017

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #6 am: 23. Juli 2017, 19:01:56 »
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für deine zwei ausführlichen Antworten. Wie schon im vorherigen Post geschrieben, habe ich einen Warmwasserboiler. Könnte es daran liegen, dass ich einen Zweitarifzähler habe? Und welche Tarif schließt man dafür ab?

Sorry für meine blöden Fragen, aber habe davon echt keine Ahnung  :-[

Viele Grüße
Sun

« Letzte Änderung: 23. Juli 2017, 19:06:05 von Sun2017 »

Offline Didakt

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #7 am: 24. Juli 2017, 10:53:15 »
Hallo @ Sun2017

Nicht nur eine Nachtspeicherheizung ist ein Grund dafür, dass ein Doppeltarifzähler in Wohnungen ein-gebaut wurde, sondern auch ein erwarteter größerer Verbrauch, z. B. für einen Warmwasserboiler, kann der Anlass dafür gewesen sein. Zwei Tarife wären in diesem Fall durchaus sinnvoll, wenn es sich denn rechnet. Ihre letzte Rechnung müsste Aufschluss darüber geben, ob die wahrscheinlich höhere Grundgebühr durch den günstigeren Preis im NT zumindest ausgeglichen wurde.

Normalerweise kann man auch mit einem Zweitarifzähler den Lieferanten wechseln. Allerdings nur noch wenige Versorger unterscheiden mit ihren Tarifen preislich zwischen HT und NT. Für beide Verbräuche zahlen Sie meistens den gleichen Verbrauchspreis. Schwierig wird es aber mit dem Lieferantenwechsel vor allem dann, wenn die Anlage beim Netzbetreiber als „Heizstromanlage“ eingestuft ist. Das lässt sich al-lerdings überprüfen. Aus der Abrechnung des Versorgers müsste hervorgehen, ob er für den NT einen Wärmestromtarif in Rechnung gestellt hat oder Sie erfragen beim Netzbetreiber den Sachstand.

Letztlich stellt sich für Sie die Kosten-/Nutzenfrage. Der Zweitarifzähler dürfte sich im Großen und Gan-zen für Sie nicht mehr nennenswert kostensparend auswirken. Im Gegenteil, er erschwert den Anbieterwechsel. Der Austausch des Zählers gegen einen Eintarifzähler lässt sich unproblematisch nach Absprache mit einem dafür zugelassenen Elektriker und dem Netzbetreiber/Messstellenbetreiber bewerkstelligen, sicherlich auch einvernehmlich mit dem Vermieter. Die Kosten dafür dürften sich im Bereich zwischen 120 € bis 150 € bewegen.

MfG

Offline Sun2017

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #8 am: 24. Juli 2017, 21:51:33 »
Hallo Didakt,

vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt bin ich schlauer  :)

Ich habe mit meinem Vermieter gesprochen, der Doppeltarifzähler wurde damals (1991) wegen dem Warmwasserboiler eingebaut. Nach Rückfrage bei der EnBW und auch laut der letzten Abrechnung wird der NT nicht als "Heizstrom" abgerechnet.

Ich schaue jetzt nochmal nach einem Anbieter und Tarifen für den Doppeltarifzähler.

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Sun

Offline wechselprofi

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #9 am: 25. Juli 2017, 20:07:27 »
@Didakt
Leider ist die Argumentation etwas zu einfach. Ohne auf jedes Detail einzugehen, gilt etwa folgendes: Ein Lieferant speist Energie in das Netz für alle seine Verbraucher ein. Dabei ist er bestrebt, den Verbrauch jede Viertelstunde möglichst genau zu treffen. Ansonsten zahlt er für Mehr- oder Mindermengen darauf. Während die "Prognose" für normale Eintarifzähler bei Haushaltskunden sehr gut klappt, sind Zweitarifzähler in dieser Prognose potenzielle "Störstellen". Aus diesem Grund haben verschiedene Anbieter die Zweitarifzähler gekündigt und nehmen auch keine weiteren auf.
Deshalb bleibe ich bei meinem Rat (s.o.).

Offline Didakt

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Re: Zweitarifzähler Anbieterwechsel
« Antwort #10 am: 25. Juli 2017, 21:05:03 »
@ wechselprofi,

wo ist das Problem? Ich sehe zwischen unseren Beiträgen prinzipiell keine nennenswerten Differenzen. Sie haben den Zähleraustausch angeraten, ich auch. Sie aus Sicht des Lieferanten, weil der ein Interesse daran hat, Abnehmer mit Zweitarifzählern aus den genannten Gründen nicht mehr zu bedienen Ich hingegen aus Sicht des Verbrauchers, weil ein Zweitarifzähler kaum – wenn überhaupt noch – Kostenvorteile zeitigt, es dafür nur noch ganz wenige Anbieter/Lieferer gibt, sich die preislichen Vorteile von Lieferantenwechseln wie bei Abnahmestellen mit Eintarifzählern nicht generieren lassen.

 

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