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Autor Thema: Smartmeter - Intelligente STromzähler - moderne Messtelle  (Gelesen 9579 mal)

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Offline Tomsick3

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Laut Gesetz werden Haushalte unter 6000 kwh keinen Smartmeter in 17 bekommen.
Auch ist hier ein Einspruchsrecht vorbehalten.

Aber:

Laut Eichungsgesetz darf der Zähler sofort ausgetauscht werden und RWE baut nur Smartmeter ein, die sie uns aber als digitalen Stromzähler verkaufen.
und zwar ohne 3 Monatige Vorankündigung und ohne Rücksicht auf Verbräuche Haushaltsgrösse und Speichervorbehalte was die Daten angeht.
Hier werden Verbraucherschutzrechte unterlaufen.

Zum Endzustand und rechtlichen einwandfreien Begriff muss dann nach Einbau (welcher hier ssehr rasant und unrechtmässig vorgenommen wird) nur noch ein kleines Zusatzgerät nachgerüstet werden, welches die Sendeeinheit beinhaltet.
Und schon haben wir einen Smartmeter im eigenen Haus, der eine Abschaltfunktion besitzt und somit die volle Kontrolle über unseren Haushalt bis zum Fremd - einbruchsdelikt eines Hackers ermöglicht. Er funkt dann alle 15 Minuten an die EVUs, welche gar kein Daten in dem Umfang brauchen und nutzen, geschweige denn in der Lage wären, sie zu speichern. Als nur Big broters watching you act finish.

Das ist doch genau das, was wir gerade nicht wollen, oder?
Gibt es hier Hilfe und Aufklärung, ob ich das soweit richtig sehe?

Wie ist das mit den Datenrecht geregelt?
Wie mit Versicherung, wenn Schäden entstehen?
Wie wird das digitale System vor Angriffen von auss geschützt und wie kann ich mich bei Missbrauch wehren?
Wie kann ich mich bei solch einer offensichtlichen Umgehung der Gesetze überhaupt evetuell wehren, denn ich will den Schrott nicht im Haus haben.
Was für akkus werden im Gerät genutzt und wie lange halten die und habe ich dann haus der offenen Tür, wenn das alles nicht so klappt?
Wie sicher sind die Akkus?
Ist das richtig, das in der Praxis wir im datenschutz keine Sicherheit haben, und trotzdem werden uns intimste Daten abverlangt? (nach den Erfahrungen mit der Devolotechnik, die Daten aus der Stromleitung nutzt, kann überhaupt erst Zugriff und im vorgesehen Fall die Abschaltung der einzelnen Waschmaschine bei einer potentill vorliegenden Verbrauchsspitze vorgenommen werden. Dadurch können aber je nach Endverbrauchersgeräten, sämtliche Aktivitäten im Schlafzimmer mitverfolgt werden? Ist vorgesehen, das ich das verhindern möchte??)

Offline Tomsick3

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Re: Smartmeter - Intelligente STromzähler - moderne Messtelle
« Antwort #1 am: 15. Juli 2017, 11:54:48 »
Hi,

bin ich hier mit meinem Anliegen falsch?
Wäre für jede Hilfestellung dankbar, weil es sich hier wohl etwas haariger anschaut als beim Gasprotest, wenn bei der Blockade der Smartmeter kaum jemand bei Stromzählereinbau aufgrund Unwissenheit und Unaufklärung der Betreiber mitmacht...


Da stellt sich doch die Frage, wie gläsern möchte man noch werden.
Und in der Praxis?

Ich darf einen Kripokomissar aus dem LKA in Dortmund zitieren, den ich wegen einer Smartphoneabhörstrafanzeige aufgesucht habe:

Wir können ja auch alle Silvesterraketen nach DNA untersuchen....
Wenn nich mindestens eine schwere Straftat mit Verletzungs-oder Todesfolge vorliegt, wird da nichts unternommen.
Wir vergeben solche Aufträge selbst auch weiter.

Das heisst für mich, jedes Smartphone ist eine Wanze für Stalker und andere Kriminelle und niemand stört es.
Derzeit sitzen in den Neuwagen Datenkraken und die Wendung im Stromablesebereich runden das Datenrisiko zu unseren Lasten ab. Auf Auto und Smartphone kann ich persönlich irgendwann drauf verzichten, wenn mir der Wahn zuviel wird. Aber in den eigenen vier Wänden werde ich und auch ihr sie nicht mehr los, wenn das Gerät einmal installiert ist. Da sind die Österreicher und andere Betroffene viel weiter als wir.

Keine Gründe für ein nachdrückliches Nein?

« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 12:19:30 von Tomsick3 »

Offline Wolfgang_AW

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Re: Smartmeter - Intelligente STromzähler - moderne Messtelle
« Antwort #2 am: 15. Juli 2017, 22:29:03 »
Wozu erwarten Sie ein eindeutiges Nein??

Zu einem digitalen Stromzähler???

Wie ich hier beschrieben habe, müssen die alten Zähler ausgetauscht werden.

Derzeit sieht es so aus, dass Westnetz hauptsächlich zwei Modelle verbaut. Zum einen den Zählertyp EDL21 zum anderen den ED300L. Diese werden bei Otto Normalverbraucher momentan so verbaut, dass sie lediglich den Stromverbrauch digital zählen, wie der vorige Ferrariszähler eben analog.

Inwieweit die Netzbetreiber ab 2020 das Smartmetering für den Normalverbraucher zügig umsetzen werden, steht in den Sternen.

Tiefer gehende Antworten haben Sie sicher inzwischen bei dem Rechtsanwaltstermin erfahren.

Zitat
Ich habe mir bei der Verbraucherzentrale einen Rechtsanwaltstermin geben lassen, weil ich gerade bei der drohenden Zukunft mit einem intelligenten Stromzähler für den digitalen Stromzähleraustauisch Unterstützung brauche.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
« Letzte Änderung: 16. Juli 2017, 16:01:58 von Wolfgang_AW »
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline berghaus

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Re: Smartmeter - Intelligente STromzähler - moderne Messtelle
« Antwort #3 am: 16. Juli 2017, 16:59:20 »
Zitat
von Tomsick3
Und schon haben wir einen Smartmeter im eigenen Haus, der eine Abschaltfunktion besitzt

Wenn das wahr wäre, dann braucht der Versorger bei Zahlungsrückständen ja auch keine einstweilige Verfügung gegen das Hausverbot mehr!

Schöne neue Welt! Sperrkassierer werden arbeitslos! Hatte nicht auch der BGH den § 315 BGB schon für diesen Bereich für nicht anwendbar erklärt?
Oder bringe ich da was durcheinander?

berghaus 16.07.17
« Letzte Änderung: 16. Juli 2017, 17:06:16 von berghaus »

Offline Tomsick3

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Re: Smartmeter - Intelligente STromzähler - moderne Messtelle
« Antwort #4 am: 17. Juli 2017, 00:00:52 »
Hallo Wolfgang_W,

wie ich beschrieben habe und wie es auch auf nähere Recherche erklärt wird, handelt es sich bei dem sogenannten digitalen Stromzähler um den Smartmeter, welcher nur durch den fehlenden Gateway als digitaler Stromzähler, also moderne Messstelle und nicht intelligente Messtelle verkauft wird.

Er speichert die Daten und hat sämtliche Vorkehrungen für die Smartmeterfunktionen eingerichtet.
Sind wir Verbaucher jetzt soweit, das wir auf den fadenscheinigen Zug, es handele sich also perse um einen digitalen Zähler, weil er halt durch ein einzige fehlendes Bauteil als digitaler Zähler verbaut wird, aufspringen?

Ich möchte den Smartmeter nicht im Haus haben auch wenn er digitaler Stromzähler genannt wird.
Wenn es keinen anderen gibt und er somit nicht verbaut werden kann, sollten sich die Messtellenbetreiber mal schleunigst darum kümmern.

Der Anwaltstermin kommt noch.

@berghaus,

dieser Grund wird von den Berfürwortern der Smartmeter offensichtlich auch mit angeführt.
Die Gegner sagen, es wäre unverhältnismässig, wegen einigen einstweiligen Verfügungen den Generalverdacht für alle aufzubauen.

Mit dem BGH weiss ich’s nicht.
Hatte nur das gefunden:


Zitat
Inkassomitarbeiter
17.08.2007, 10:31
Das mit etwas Nachdruck, und Du wirst sehen, wie handzahm die werden.

 Darf ich aber schon mal lachen oder?

 Das letzte BGH Urteil bezüglich des 315er bei Gas ging ja für die Verbraucher nicht gerade positiv aus.

 Bei Strom bleibt es noch abzuwarten... handzahm wird da kein Versorger... das ist eher eine abwartende Haltung wie sich die Gerichtsurteile entwickeln.

 Einen Einspruch einlegen ist ja nicht falsch aber man muß damit rechnen das es schief geht und wehe dem der dann den gekürzten Betrag nicht zur Verfügung hat...

 Grüße

http://forum.f-sb.de/archive/index.php/t-27274.html


 

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