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Autor Thema: Soll alten Kraftwerken ein Gnadenbrot verschafft werden?  (Gelesen 7110 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Will die Bundesregierung den Betreibern alter Kraftwerke ein Gnadenbrot verschaffen?

Zitat
Deutsche Energiewendevorschrift wird von der EU-Kommission beihilferechtlich überprüft

Mit der KapResV, einem Kernbestandteil des aktuellen Strommarktgesetzes, will die Bundesregierung den in der Folge der Energiewende aufgetretenen Änderungen in der Stromerzeugungsstruktur Rechnung tragen. (...) Sie soll jetzt von der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission Gegenstand eines Beihilfeverfahrens nach Art. 108 Abs. 2 AEUV werden, wurde am 19. Mai 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet. (...) Nach derzeitiger Einschätzung der Kommission handelt es sich bei dem vorgesehenen Regime zur Einrichtung und Vergütung der Kapazitätsreserve um eine Beihilfe, die in mehrerlei Hinsicht den Anforderungen der EU-Beihilfeleitlinien nicht genügt.
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Die Kapazitätsreserveverordnung sieht eine Reserve von 2 Gigawatt vor, die bundesweit auszuschreiben ist und Versorgungssicherheit in "nicht vorhersehbaren Extremsituationen" gewährleisten soll.

Gesetzlich festgeschrieben wird die Kapazitätsreserve im § 13e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
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Die Kapazitätsreserve soll ab dem Winterhalbjahr 2018/2019 schrittweise aufgebaut werden. (...) Als potentielle Erbringer von Reserveleistungen werden insbesondere stilllegungsbedrohte Anlagen in Betracht gezogen, da diese zu relativ geringen Kosten in die Reserve bieten könnten.
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Für die Bereitstellung der Anlagen in der Kapazitätsreserve bekommen die Betreiber der Anlagen eine jährliche Vergütung, die grundsätzlich alle entstehenden Kosten abdeckt. Die Kosten für die Bereitstellung der Kapazitätsreserve wird über die Netzentgelte auf die Endverbraucher abgewälzt.

Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Zitat
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (BT-Drs. 18/9726) zur Umsetzung des im August diesen Jahres in Kraft getretenen Strommarktgesetzes (RGC berichtete) geantwortet. 

In ihrer Antwort (18/10165) äußert die Bundesregierung u.a., dass sie davon ausgeht, dass die mit dem Strommarktgesetz beschlossene Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken über sieben Jahre Gesamtkosten in Höhe von 230 Millionen Euro pro Jahr verursachen werde und in diesem Zusammenhang Netzentgelterhöhungen von 0,05 Cent pro Kilowattstunde zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW

„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

 

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