Diese Spielchen sind (leider) bei vielen der "Billigheimer" zu beobachten, die mittels Bonus versuchen, Kunden anzulocken.
Es wurde hier schon mehrfach eine zielführende Vorgehensweise empfohlen:
1. Mit der Endzählerstandsmitteilung dem Versorger unter Hinweis auf $ 40 Abs. 4 EnWG direkt die max. 6 wöchige Frist (genauen Termin nennen) zur Erstellung der Schlußrechnung setzen. Bei Nichteinhaltung die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie ankündigen.
2. Falls eine falsche Schlußrechnung kommt, eine eigene Rechnung aufmachen und der Schlußrechnung unter Beilegung der eigenen Rechnung widersprechen und eine Korrektur fordern. Auch hierfür eine konkrete Frist setzen (da Anträge an die Schlichtungsstelle eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Versorger und die Einräumung einer 4-wöchigen Frist erfordern, würde ich 3 Wochen Frist setzen und eine Woche "Postweg" abwarten) und die Einschaltung der Schlichtungsstelle ankündigen, falls keine korrekte Schlußrechnung erstellt wird.
3. Falls nun vom Versorger weitere, neue, Hinderungsgründe für den Bonus angeführt werden, diesen EINMALIG widersprechen und nochmals eine (kürzere) Frist setzen.
4. Falls dann keine ordnungsgemäße Schlußrechnung vorliegt (als auch, wenn eine erneute falsche kommt) die Schlichtungsstelle einschalten (
Schlichtungsstelle Energie . Das Verfahren wird dort unter "Schlichtungsantrag" beschrieben. Lesen Sie auch die FAQ ! Das Verfahren ist für den Endverbraucher kostenfrei, für den Versorger jedoch nicht.
Da Sie in einigen Fällen nachweispflichtig für den Zugang Ihrer Schreiben u.a. beim Versorger sind, sollten Sie ALLE wichtigen Schreiben in jedem Fall auf dem
Postweg entweder per Einschreiben/Einwurf (mit Ausdruck der Online-Sendungsverfolgung, dass das Schreiben zugegangen ist) oder per Einschreiben/Rückschein senden.
Die Erfahrungen zeigen, dass Hotlineanrufe und Mails in diesen Fällen oftmals nicht zielführend sind.