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Autor Thema: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel  (Gelesen 26063 mal)

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Offline Wechsler

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Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« am: 12. Juni 2017, 20:14:15 »
Ich werde hier noch nicht Roß und Reiter nennen, um mir keine Nachteile bei ggf. erfolgenden rechtlichen Schritten einzuhandeln.

Folgende Sachlage:

Umzug innerhalb des Netzgebietes des Strom- und Gasnetzbetreibers. Der Netzbetreiber ist die Tochterfirma des Grundversorgers S am selben Firmensitz.
Am alten Standort Stromanschluß mit Strombezug durch Stromlieferant E (Jahresvertrag, Preis paßt).
Am neuen Standort Strom- und Erdgasanschluß vorhanden.

Hergang:

März:
Mitteilung an Stromlieferant E über den bevorstehenden Umzug im Mai.
Belieferungsauftrag an Grundversorger S über Erdgas, Sondervertrag über ein Jahr mit geringem Grundpreis (da künftiger Gasverbrauch (ohne Heizung) noch unbekannt).

April:
Grundversorger S stellt sich tot, keine Vertragsbestätigung für Gas-Sondervertrag.
Strom-Zählernummer inzwischen bekannt, Mitteilung an Stromlieferant E

Ende April:
Vermieter meldet Nutzerwechsel an den Grundversorger (sich also ab). Grundversorger S meldet sich noch immer nicht.  Rückfrage ergibt: Wir müssen bis zur Anmeldung des Stromanschlusses warten, weil wir unsere Prozesse nicht im Griff haben (Der Kundenbetreuer des Grundversorgers sprach hier meines Eindrucks nach als Vertreter des Netzbetreibers.)

Mitte Mai:
Grundversorger S sendet Vertragsbestätigung über Grundversorgung: Strom- und Erdgas nach GVV, zustandegekommen durch den Bezug von Energie. Beigefügte Preistabelle: Mond.
Belieferungsauftrag an Gaslieferant M, da Grundversorger offenbar inkompetent und die Grundversorgung natürlich schnellstmöglich abgestellt werden soll.
Mitteilung vom Stromlieferant E: Versorgung beginnt rückwirkend ab Anfang Mai sobald vom Netzbetreiber bestätigt.

Ende Mai:
Vertragsbestätigung von Gaslieferant M: Herzlichen Glückwunsch zum Vertrag, Belieferung ab Mai 2018. (!)

Juni:
Rückfrage bei Stromlieferant E, Antwort: Netzbetreiber hat nicht reagiert. Warten noch auf Rückmeldung.

Ergebnis: Ich stecke jetzt in der Grundversorgung fest, der Grundversorger bucht bereits Abschläge ab, mein Stromlieferant hängt in der Luft und mein Gaslieferant will mich erst nächstes Jahr beliefern.

Wie gehe ich jetzt weiter vor?
« Letzte Änderung: 12. Juni 2017, 20:28:08 von Wechsler »

Offline bolli

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #1 am: 13. Juni 2017, 11:27:02 »
Sie haben mehrere Baustellen:
Zunächst würde ich mal Gaslieferant M fragen, warum er Sie erst ab Mai 2018 beliefern will (vielleicht hat ihm einer mitgeteilt, dass Sie noch Vertrag bis dann hätten. Wenn ja, WER hat ihm dieses mitgeteilt ? Der Netzbetreiber ?).

Dann würde ich Netzbetreiber anschreiben (per Einschreiben/Einwurf mit Online-Sendungsverfolgung) und ihn auffordern a) dem Stromlieferanten E den Anschluß frei zu  machen und b) die Sache mit dem Gaslieferanten S klarzustellen. (Wenn Sie in der Grundversorgung sind, haben Sie IMMER die Möglichkeit der Kündigung mit 2 Wochen Frist, das weiß auch der Netzbetreiber ;) ). Beides mit Fristsetzung 14 Tagen versehen.

Darüber hinaus würde ich dem Netzbetreiben eine schriftliche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur für den Fall androhen, dass er nicht fristgerecht handelt.

Insgesamt sollten Sie aus beiden Grundversorgungsverträgen zügig raus kommen. Sie hätten vermutlich sogar Anspruch auf rückwirkende Abwicklung oder Schadensersatz, aber das würde ich nur machen, wenn ich Langeweile hätte.  ;)

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #2 am: 13. Juni 2017, 14:33:07 »
Vielen Dank für die Antwort.

Zunächst würde ich mal Gaslieferant M fragen, warum er Sie erst ab Mai 2018 beliefern will (vielleicht hat ihm einer mitgeteilt, dass Sie noch Vertrag bis dann hätten. Wenn ja, WER hat ihm dieses mitgeteilt ? Der Netzbetreiber ?).
Der Grundversorger S hat die Kündigung der Grundversorgung durch Gaslieferant M entsprechend beantwortet: Vertragslaufzeit bis April 2018. Diesen angeblichen Vertrag habe ich aber bis heute nicht in den Händen, im Gegenteil es wird ein gemeinsamer Abschlag gemäß GVV-Vertragsbestätigung für Strom und Erdgas berechnet nach den Preisen der Grundversorgung vom Konto eingezogen.

Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist. Als ich die Bestätigung für die Grundversorgung bekam, habe ich mir deshalb einen Gasanbieter gesucht, der nur Erdgas liefern kann. Vermutlich ist beim Netzbetreiber jetzt ein Sondervertrag für beide Energieträger bis April 2018 hinterlegt, obwohl es eigentlich gar keinen gibt. Das muß ich aber noch rausfinden, der Stromlieferant E ist da nicht sehr hilfreich.

Offline bolli

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #3 am: 14. Juni 2017, 09:29:10 »
Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist.
Das ist mehr als Quatsch. Lassen Sie sich nicht von denen veräppeln. Sie sollten allerdings jegliche Kommunikation aus Beweisgründen schriftlich führen und wichtig Schreiben per Einschreiben/Einwurf verschicken. Per Online-Sendungsverfolfgung können Sie den Zugang verfolgen und das dann ebenfalls aus Be3weisgründen ausdrucken.

Als ich die Bestätigung für die Grundversorgung bekam, ...
Wenn Sie tatsächlich eine Vertragsbestätigung für die Grundversorgung erhalten haben und KEINE für einen Sondervertrag, dann konfrontieren Sie Ihren Versorger mit diesen Fakten und fragen, warum er gegenüber anderen Anbietern eine Vertragslaufzeit bis Mai 2018 angibt. Drohen Sie ihm auch Schadensersatz und eine Meldung an die Bundesnetzagentur an. Eine Kopie dieses Schreibens schicken Sie auch an den Netzbetreiber, damit auch der über den Sachverhalt informiert ist (ist er vermutlich eh, aber er wird gegenteiliges behaupten, wenn es drauf ankommt.  ;) ) !

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #4 am: 14. Juni 2017, 12:04:20 »
Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist.
Das ist mehr als Quatsch. Lassen Sie sich nicht von denen veräppeln.
Der Kundenbetreuer des Grundversorgers S benutzte mir gegenüber die Formulierung "wir als Netzbetreiber". Leider habe ich das nicht schriftlich. Rein rechtlich gehen den hiesigen Kraftwerksbetreiber meine sonstigen Verträge mit anderen Energielieferanten nichts an, aber der Kollege fühlte sich dafür nicht nur irgendwie zuständig, durch meinen Stromvertrag mit Lieferant E solle es ja überhaupt erst zu Problemen mit dem Gassondervertrag S gekommen sein. Ja ne, ist klar.

Zitat
Sie sollten allerdings jegliche Kommunikation aus Beweisgründen schriftlich führen und wichtig Schreiben per Einschreiben/Einwurf verschicken. Per Online-Sendungsverfolfgung können Sie den Zugang verfolgen und das dann ebenfalls aus Be3weisgründen ausdrucken.
Ich nutze dafür gern das Faxgerät und schicke es dann per Post hinterher.

Zitat
Wenn Sie tatsächlich eine Vertragsbestätigung für die Grundversorgung erhalten haben und KEINE für einen Sondervertrag, dann konfrontieren Sie Ihren Versorger mit diesen Fakten und fragen, warum er gegenüber anderen Anbietern eine Vertragslaufzeit bis Mai 2018 angibt. Drohen Sie ihm auch Schadensersatz und eine Meldung an die Bundesnetzagentur an.
Ist mir auch von der Verbraucherzentrale so empfohlen worden. Dem neuen Gaslieferanten sind die Fakten auch bekannt, er verfügt inzwischen auch über eine Kopie der Grundversorgungs-Vertragsbestätigung.

Ich wette, sobald der Grundversorger mit der seinen Fehler bemerkt hat, kommt mit zwei Monaten Verspätung eine Vertragsbestätigung für den Sondervertrag hinterher. Obwohl der Vertragszweck (keine Scherereien haben + keine Grundversorgung) längst hinfällig ist.

Zitat
Eine Kopie dieses Schreibens schicken Sie auch an den Netzbetreiber, damit auch der über den Sachverhalt informiert ist (ist er vermutlich eh, aber er wird gegenteiliges behaupten, wenn es drauf ankommt.  ;) ) !
Wenn ich dem Grundversorger schreibe, weiß der Netzbetreiber auch davon, die residieren nämlich unter derselben Anschrift. Der "Netzbetreiber" ist nicht mehr als ein zweiter Briefkasten am Firmensitz des Grundversorgungsunternehmens. (Vielleicht ist es auch derselbe, das müßte ich nachsehen.) Aber ich werde natürlich gern so tun, als seien die rechtlich getrennt.

Edit: Da braucht man gar nicht weiterforschen, der Grundversorger führt den Netztreiber gleich mit in seinem Impressum auf seiner Webseite.  ;D

Deshalb habe ich die ganze Geschichte ("mehrere Baustellen") in einen Thread zusammengefaßt, weil ich das ursächliche Problem für das ganze Chaos sowohl die fehlende saubere Trennung zwischen Netzbetreiber und Grundversorger als auch dessen fehlende saubere Trennung zwischen Erdgas- und Stromanschluß vermute.
« Letzte Änderung: 14. Juni 2017, 12:17:52 von Wechsler »

Offline Didakt

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #5 am: 14. Juni 2017, 12:52:53 »
Zitat von: @ Wechsler
[…] … Am alten Standort Stromanschluß mit Strombezug durch Stromlieferant E (Jahresvertrag, Preis paßt)….
[…] … März: Mitteilung an Stromlieferant E über den bevorstehenden Umzug im Mai. …

Was heißt denn „Mitteilung an Stromlieferant“. Mit diesem Lieferant muss doch ein Vertragsverhältnis bestanden haben. Die AGB hierzu enthalten doch sicherlich Bestimmungen, wie im Umzugsfall zu verfah-ren ist. Ist der Vertrag ordentlich gekündigt worden? In der Regel werden hierfür Kündigungsfristen von nur 14 Tagen eingeräumt oder auch die Fortsetzung der Belieferung der neuen Abnahmestelle angeboten. Wenn nicht, waren Probleme schon vorprogrammiert.

Im Übrigen: Die Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) und die Geschäftspro-zesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) enthalten maßgebliche Bestimmungen, die von den Lieferanten und Netzbetreibern form- und fristgerecht sowie bindend einzuhalten sind.

Wenn bei der Einleitung und Begleitung von Lieferantenwechseln eigenes Verschulden des Verbrauchers auszuschließen ist, kann und sollte unter Bezug auf die o.a. Geschäftsprozesse gegen Versäumnisse der Lieferanten und Netzbetreiber unmittelbar und nachdrücklich interveniert werden mit dem Ziel, die bishe-rigen Entscheidungen zu revidieren. Möglichkeiten dafür sind noch gegeben.

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #6 am: 14. Juni 2017, 18:06:47 »
Was heißt denn „Mitteilung an Stromlieferant“. Mit diesem Lieferant muss doch ein Vertragsverhältnis bestanden haben. Die AGB hierzu enthalten doch sicherlich Bestimmungen, wie im Umzugsfall zu verfah-ren ist. Ist der Vertrag ordentlich gekündigt worden? In der Regel werden hierfür Kündigungsfristen von nur 14 Tagen eingeräumt oder auch die Fortsetzung der Belieferung der neuen Abnahmestelle angeboten. Wenn nicht, waren Probleme schon vorprogrammiert.
Dessen AGB sind da klar und eindeutig: Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik ist der Stromversorger bis spätestens vier Wochen nach Umzug in Kenntnis zu setzen (ist bereits Wochen vorher passiert, siehe Startpost) und setzt die Lieferung dann an der neuen Lieferstelle fort. Eine Kündigung ist nur für den Umzug ins Ausland vorgesehen. Ich will den Stromvertrag auch gar nicht kündigen, denn ein neuer käme inzwischen teurer. Der Stromlieferant soll halt liefern. Im Gebiet des selben Netzbetreibers sollte das kein Problem sein.

Gestern habe ich wie bereits geschrieben mit dem Gaslieferanten M telefoniert, um Licht ins Dunkel zu bringen und habe ihm mitgeteilt, daß ich in der Erdgasgrundversorgung bin, er also früher liefern kann als 2018. Ich habe sonst noch niemanden kontaktiert.

Heute sind der Post gewesen:

Vertragsbestätigung/Abschlagsplan von Stromlieferant E, Lieferbeginn 23. Juni 2017, das ist in ca. zwei Wochen.

Vertragsbestätigung von Grundversorger S mit einer neuen Kundennummer, Grundversorgung mit Strom (!), Lieferbeginn 23. Juni 2017 (Erdgas ist weg)

Darunter Abschlagsplan: Erdgas xx EUR, Strom xx EUR (gleiche Summe wie in der vorherigen Vertragsbestätigung)

Ist es klug, erstmal abzuwarten, bis voraussichtlich morgen die zwei Monate verspätete Vertragsbestätigung über den Gassondervertrag vom Grundversorger S eintrudelt? Wie dagegen vorgehen, falls M nicht zum Zuge kommt?

Die Strom-Grundversorgung nach § 36 endet automatisch mit der Übernahme des Stromanschlusses am 23.06.2017?

Offline Didakt

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #7 am: 14. Juni 2017, 21:02:48 »
Hinsichtlich Ihrer Stromversorgung scheinen die Ungereimtheiten ja ausgeräumt zu sein.

Zur Gasversorgung: In dieser Sache sollten Sie dem Netzbetreiber (NB) sofort unmissverständlich mitteilen, dass für Sie eine – auch vorübergehende – Zuordnung in die Ersatz-/Grundversorgung keinesfalls in Frage kommt, weil der Anmeldung des Gaslieferanten M zur Belieferung Ihrer Entnahmestelle nach wie vor unbedingt Rechnung zu tragen ist.

Zitat aus der GeLi_Gas, Ziff. 3.1.: „Ein Lieferant meldet beim Netzbetreiber aufgrund eines mit dem Letztverbraucher zustande gekommenen Energieliefervertrages die Entnahmestelle des Letztverbrauchers zur Belieferung an. Typische Anlässe sind Lieferantenwechsel, Einzug, Inbetriebnahme einer neuen Entnahmestelle.“
Die GeLi_Gas beschreibt im Abschnitt „B.3. Prozess „Lieferbeginn“ im Folgenden die einzelnen vom Lieferanten und NB zu erledigenden Geschäftsprozesse. Scheinbar ist der NB seinen hieraus resultierenden Aufgaben nicht zur Genüge nachgekommen.

Aus Ihrer Schilderung ist vordergründig jedenfalls kein Hinderungsgrund ersichtlich, der einen zeitnahen Vertragsschluss eines Sondervertrages mit dem Lieferanten M ausschließt.

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #8 am: 15. Juni 2017, 08:52:36 »
Hinsichtlich Ihrer Stromversorgung scheinen die Ungereimtheiten ja ausgeräumt zu sein.
Mal sehen. Nach den mir vorliegenden Unterlagen gibt es nun zwei Versorger, die mich ab 23. Juni gleichzeitig mit Strom beliefern wollen und auch Geld dafür einfordern. So ist das mit automatisch vom Computer generiertem Unfug. Wird noch unterhaltsam.

Zitat
Zur Gasversorgung: In dieser Sache sollten Sie dem Netzbetreiber (NB) sofort unmissverständlich mitteilen, dass für Sie eine – auch vorübergehende – Zuordnung in die Ersatz-/Grundversorgung keinesfalls in Frage kommt, weil der Anmeldung des Gaslieferanten M zur Belieferung Ihrer Entnahmestelle nach wie vor unbedingt Rechnung zu tragen ist.
Ich warte jetzt erstmal auf Nachricht von M, ob er erfolgreich war bei der Anmeldung der Erdgaslieferung. M wurde nicht rückwirkend ab Einzugsdatum beauftragt, sondern "schnellstmöglich", da online nicht anders möglich gewesen.

Zitat
Scheinbar ist der NB seinen hieraus resultierenden Aufgaben nicht zur Genüge nachgekommen.
Das passiert halt, wenn der Netzbetreiber nur auf dem Papier existiert und in der Praxis der Grundversorger seine Aufgaben miterledigt, obwohl das gesetzlich verboten ist (wenn ich das richtig verstanden habe).

Anderenfalls hätte nämlich der Grundversorger S seinen Erdgas-Sondervertrag ganz regulär beim Netzbetreiber beauftragt und mir bestätigt. Was aber wohl tatsächlich passiert ist: Der Grundversorger (aka Netzbetreiber) behandelt seine eigenen Sonderverträge "speziell" (intern) und seine inkompetenten Mitarbeiter kommen durcheinander, weil der Stromanschluß (rückwirkend) fremdvergeben ist und lassen das Vertragsangebot unbearbeitet liegen.

Bei Einhaltung der regulierungsrechtlichen Vorschriften hätte das gar nicht passieren dürfen, denn der Grundversorger S dürfte gar nicht wissen, an wen der Stromanschluß vergeben ist, das ist Territorium des Netzbetreibers. Ganz offenbar kann dieser "Netzbetreiber" auch keine rückwirkenden Anmeldungen bearbeiten obwohl gesetzlich vorgeschrieben, der Termin 23. Juni deutet jedenfalls darauf hin. Vermutlich existiert der Prozeß dafür ebensowenig und jeder der umzieht, landet im (ziemlich provinziellen) Netzgebiet erstmal pauschal in der Grundversorgung.
« Letzte Änderung: 15. Juni 2017, 09:04:11 von Wechsler »

Offline Didakt

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #9 am: 15. Juni 2017, 11:02:56 »
In Ihrem Fall der Gasversorgung handelt es sich doch wohl um die erstmalige Inbetriebnahme einer Entnahmestelle.

Deshalb ist für den Austausch von entnahmestellenbezogenen Daten zwischen Lieferanten und NB zu-nächst einmal die Identifizierung der Entnahmestelle zur fristgerechten und automatischen Abwicklung der Prozesse notwendig. Wie der NB hierbei vorzugehen hat, ist in der GeLi_Gas im Abschn. A. unter Ziff. 4 eindeutig beschrieben.

Wenn der NB die Identifizierung der Entnahmestelle korrekt durchgeführt hat, muss er als Folge davon Ihre Entnahmestelle dem Versorger M zuordnen/freigeben, sodass einem Vertragsschluss zwischen Ihnen und dem Versorger M nichts mehr im Wege stehen dürfte.

Sie könnten den NB ja mal befragen, woran die Zuordnung an den Versorger M bislang gescheitert ist bzw. sie nicht fristgerecht erfolgte. Maßgeblich wäre ausschließlich der von Ihnen gewünschte/vorgegebene Lieferbeginn an den Versorger.

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #10 am: 16. Juni 2017, 14:03:39 »
In Ihrem Fall der Gasversorgung handelt es sich doch wohl um die erstmalige Inbetriebnahme einer Entnahmestelle.
Sowohl Strom- als auch Erdgasanschluß waren durchgehend in Betrieb und beim Vornutzer in der Grundversorgung. Alles, was ich getan habe, war dann zwei Lieferanten für jeweils einen Energieträger mit Zählernummern und Zählerständen rechtzeitig (Ende April) mit der Belieferung zu beauftragen. Ein kompletter 08/15-Fall.

Der Stromlieferant E hat dann aus bisher ungeklärten Gründen bis Juni gebraucht, um die Belieferung zu bestätigen, angeblich wegen des Netzbetreibers. (Dazu bestätigte der Grundversorger S gleich nochmal, daß er mich ab Wechseltermin trotzdem weiter mit Strom versorgen möchte.)

Der zuerst beauftragte Gaslieferant S (Grundversorger/Netzbetreiber) hat sich totgestellt und auf Rückfrage erklärt, der Sondervertrag könne nicht bestätigt werden, angeblich wegen Stromlieferant E (kein Witz!). Anschließend schickte er eine Vertragsbestätigung über die Grundversorgung. Der zweite Gaslieferant M wurde dann beauftragt und bestätigte die Lieferung für 2018, weil Gaslieferant S weiter auf dem Zähler sitzt.

Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2017, 16:22:26 von Wechsler »

Offline Didakt

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #11 am: 16. Juni 2017, 20:38:50 »
Zitat von: @ Wechsler aus Antwort #10
Jetzt bin ich mal gespannt, wie es weitergeht.

«Abwarten» löst die Probleme nicht, allenfalls nur zu Ihrem Nachteil. In den Antworten #1 und #3 weiter oben sind Ihnen doch praktikable Interventionsmöglichkeiten aufgezeigt worden. Geben Sie sich denn damit zufrieden, auf Ihr Veto keine plausiblen Antworten erhalten zu haben?

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #12 am: 18. Juni 2017, 15:11:32 »
Ich habe meinen neuen Erdgaslieferanten M mit der Klärung des "besetzten" Gaszählers beauftragt und warte jetzt  auf dessen Rückmeldung. Die waren an den Ungereimtheiten sehr interessiert und haben diese Woche die fraglichen Unterlagen angefordert (und auch von mir bekommen).

Beim Strom ist die Übergabe des Zählers zum 23. Juni bestätigt. Mit der dann zeitnah folgenden Rechnung über die Grundversorgung gehe ich dann nochmal zur Verbraucherzentrale. Am Ende geht es ja nur noch darum, wessen Verschulden hier vorliegt und wer die Kosten dafür trägt.

Der Stromlieferant E hatte die notwendigen Daten zur Lieferstelle (Adresse, Zählernummer, Zählerstand) von mir seit April und damit ca. sechs Wochen vor der in seinen AGB gesetzten Frist. Fernmündlich beschuldigte er den Netzbetreiber, schriftlich hat er dazu auch nach Aufforderung nichts erklärt. Der Grundversorger S beschuldigte mündlich im persönlichen Gespräch den Stromlieferanten E, schriftlich stellte er sich ebenso tot (abgesehen von Vertragsbestätigungen über die Grundversorgung).

Gegebenenfalls darf sich auch die Schlichtungsstelle Energie im Nachgang nochmal damit befassen.

Offline bolli

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #13 am: 19. Juni 2017, 09:52:51 »
Gegebenenfalls darf sich auch die Schlichtungsstelle Energie im Nachgang nochmal damit befassen.

Wenn Sie annehmen, dass der Netzbetreiber (aka Grundversorger) unrechtmäßig gehandelt hat, wäre nicht die Schlichtungsstelle sondern die BNetzA der richtige Ansprechpartner.

Ob sich die Schlichtungsstelle mit Ihren (privatrechtlichen Schadensersatz-)Ansprüchen gegen den Netzbetreiber und/oder Versorger beschäftigen wird, wage ich fast zu bezweifeln. Aber vielleicht ist es einen Versuch wert, denn einen Prozess würde ich für 2 Monate Differenz nicht aus reinem Prinzip durchziehen. Dafür ist der Aufwand zu hoch und wird ihr privates Engagement zu schlecht (nämlich gar nicht) finanziell honoriert.  ;)

Offline Erdferkel

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #14 am: 19. Juni 2017, 11:29:28 »
Die Schlichtungsstelle wurde geschaffen um Streitigkeiten zwischen (privatem) Verbraucher und Versorger/Lieferant aussergerichtlich zu erledigen, und nicht um "im Nachgang" irgendwelche unrechtmässigen Verflechtungen zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu klären. Die sollte man mit derartigem Käse nicht belästigen.
Viel Erfolg!

 

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