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Autor Thema: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel  (Gelesen 26062 mal)

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Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #15 am: 19. Juni 2017, 11:46:12 »
Die Schlichtungsstelle wurde geschaffen um Streitigkeiten zwischen (privatem) Verbraucher und Versorger/Lieferant aussergerichtlich zu erledigen
Zum Beispiel die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Klassischer Fall für ein Schlichtungsverfahren. Insbesondere wenn das fröhliche Blameshifting zwischen den beteiligten Unternehmen einsetzt oder - wohlwissend, daß Mist gebaut wurde - gleich gar keine schriftliche Erklärungen dazu abgegeben werden und man mir als Verbraucher die entstandenen Kosten überhelfen möchte.

Zitat
irgendwelche unrechtmässigen Verflechtungen zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu klären
Das interessiert eh nur Regulierungsbehörden. Mich nicht wirklich.

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #16 am: 19. Juni 2017, 13:46:56 »
Wenn Sie annehmen, dass der Netzbetreiber (aka Grundversorger) unrechtmäßig gehandelt hat, wäre nicht die Schlichtungsstelle sondern die BNetzA der richtige Ansprechpartner.
Ansprechpartner für diesen Fall mein vertraglich gebundener Stromlieferant E, denn er hat sich in seinen AGB zur Leistung verpflichtet und hat sie nicht erbracht. Wie sein Innenverhältnis mit dem Netzbetreiber aussieht, geht mich nichts an und ein entsprechendes Mißbrauchsverfahren fällt auch nicht in die Zuständigkeit eines Verbrauchers, wie die BNetzA ja schon auf ihrer Seite klarstellt.

Wenn der Stromlieferant sich auf meine Beschwerde hin totstellen sollte, ist eben die Schlichtungsstelle dran. Ich habe mit denen auch schon gesprochen (man kann sich ja mal unverbindlich erkundigen) und ja, die erklären sich für solche Fälle zuständig. Vielleicht kommt es auch gar nicht so weit und der Fall ist mit einer Rechnungsgutschrift geklärt.

Zitat
Ob sich die Schlichtungsstelle mit Ihren (privatrechtlichen Schadensersatz-)Ansprüchen gegen den Netzbetreiber und/oder Versorger beschäftigen wird, wage ich fast zu bezweifeln. Aber vielleicht ist es einen Versuch wert, denn einen Prozess würde ich für 2 Monate Differenz nicht aus reinem Prinzip durchziehen. Dafür ist der Aufwand zu hoch und wird ihr privates Engagement zu schlecht (nämlich gar nicht) finanziell honoriert.  ;)
Das "private Engagement" ist gezwungermaßen bereits erfolgt, nur die finanzielle Entschädigung steht noch aus (oder wenigstens ein Schadlos-Stellen). Übrigens: Der nach Jahresverbrauch berechnete Abschlag des Grundversorgers ist fast doppelt so hoch. Das ist also mehr als die sprichwörtliche Tasse Kaffee, um die es hier geht.

Offline bolli

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #17 am: 20. Juni 2017, 07:57:30 »
Übrigens: Der nach Jahresverbrauch berechnete Abschlag des Grundversorgers ist fast doppelt so hoch. Das ist also mehr als die sprichwörtliche Tasse Kaffee, um die es hier geht.
Auch hier gilt, Sie sollten sich über den Ärger nicht den Blick für das Wesentliche verstellen: Ein Abschlag ist kein geforderter Preis. Wenn der Abschlag nach jahresverbrauch berechnet ist, scheint dieses erst mal gerechtfertigt, ABER es ist halt ein ABSCHLAG. Das bedeutet, der tatsächliche Preis ist hinterher das entscheidende. Wenn sie denn hinterher ihren tatsächlichen Verbrauch in dem Abrechnungszeitraum haben, können Sie den zu den kWh-Preisen des neuen Versorgers gegenrechnen und für einen ggf. zu hohen Abschlag VIELLEICHT noch mal einen Zinsschaden geltend machen.
Ich wünsche Ihnen für dieses Unterfangen viel Glück und Geduld. Mir nehmen diese Dinge mittlerweile zu viel Lebensfreude, weshalb ich sehr wohl die betreffenden Stellen von solchem Fehlverhalten informiere, Schäden aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe gerichtlich geltend mache. Wobei das gerichtliche ja sogar noch geht, wenn man denn a) eine Rechtsschutzversicherung hat und b) einen (versierten) Anwalt findet, der für das zu erwartende Honorar die Interessenvertretung übernimmt. Spielt sich das Ganze aber (noch) im vorgerichtlichen Verfahren ab, muss man da schon aufpassen. Insofern: Schnellstmöglich den Wechsel hinbekommen und dann hoffentlich die günstigeren Preise genießen.  ;)

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #18 am: 20. Juni 2017, 18:42:15 »
Ich wünsche Ihnen für dieses Unterfangen viel Glück und Geduld. Mir nehmen diese Dinge mittlerweile zu viel Lebensfreude, weshalb ich sehr wohl die betreffenden Stellen von solchem Fehlverhalten informiere, Schäden aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe gerichtlich geltend mache. Wobei das gerichtliche ja sogar noch geht, wenn man denn a) eine Rechtsschutzversicherung hat und b) einen (versierten) Anwalt findet, der für das zu erwartende Honorar die Interessenvertretung übernimmt.
Erstmal ist eine Schlichtungsstelle ja genau da, damit der Energiekunde nicht gleich vor Gericht muß. Und auch wenn einem selbst oder der anderen Partei die Schlichtungsempfehlung nicht gefällt, kann man es dann immer noch gut sein lassen und muß nicht das ganze Arsenal auffahren.

Falls man nicht selber damit nicht klarkommt: Die außergerichtliche Vertretung übernimmt die Verbraucherzentrale für ein recht moderates Entgelt.

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #19 am: 12. Juli 2017, 22:33:04 »
Wen der Fortgang der Geschichte interessiert:

Den Gassondervertrag S bin ich trotz Intervention durch den neuen Gaslieferanten M nicht losgeworden. Eine Vertragsbestätigung dafür habe ich allerdings bis heute nicht. Da ginge es dann wohl nur noch gerichtlich weiter.

Die Endabrechnung für die Grundversorgung Strom ist da. Der Schaden hält sich dank weiter gesunkenem Stromverbrauch in Grenzen. Es wurden durch S "nur" 60 € für 160 kWh abgerechnet. Die Mehrkosten gegenüber den 40 €, die es mit Sondervertrag E gekostet hätte, halten sich also in Grenzen.

Allerdings tut sich ein neues Problem auf. E kassiert jetzt nämlich trotz mehrmaliger Reklamation Monatsabschläge in Höhe von 40 € basierend auf einer fehlerhaften 50 % zu hohen Verbrauchsschätzung, die ihm der Netzbetreiber an der alten Verbrauchsstelle gemeldet hatte. Da sich der Stromverbrauch weiter reduziert hat (denn fast der gesamte elektrische Wärmebedarf wurde durch Erdgas ersetzt), findet nun eine Überzahlung von ca. 90 % statt. Ich werde E jetzt nochmal die Stromrechnung des Grundversorgers schicken und letztmalig auffordern, die Abschläge an den tatsächlich Verbrauch anzupassen.

Welche anderen Möglichkeiten habe ich, mich gegen überhöhte Abschläge zur Wehr zu setzen?

Offline bolli

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #20 am: 13. Juli 2017, 07:32:42 »
Wenn sich die überhöhten Abschläge nicht an einem tatsächlich niedrigen Verbrauch des Vorjahres orientieren, werden Sie zunächst einige Zeit vergehen lassen müssen, um den prognostizierten niedrigeren Verbrauch durch Umrüstung auf Erdgas auch belegen zu können. Das wird zwar jetzt in der warmen Jahreszeit etwas schwieriger sein als im Herbst oder Winter, sollte aber mithilfe der Lastprofile des Versorgers auch möglich sein. Haben Sie vom letzten Jahr vor der Umrüstung Ihre Verbrauchswerte regelmäßig notiert, dann bräuchten Sie ggf. noch nicht mal die Lastprofile.
Wenn der direkte Weg mit dem Versorger nicht funktioniert, gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Die Schlichtungsstelle Energie einschalten oder
2.) eine Einzugsermächtigung kündigen und manuell geringe Abschläge bezahlen (natürlich mit schriftlicher Begründung, warum Sie dieses tun).
Im letzteren Fall ist es dann Sache des Versorgers, abzuschätzen, ob er seine (überhöhten ?) Abschlagsforderungen auch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen kann.

Offline Didakt

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #21 am: 13. Juli 2017, 18:14:13 »
Zitat von: aus Antwort #20
[...]Wenn sich die überhöhten Abschläge nicht an einem tatsächlich niedrigen Verbrauch des Vorjahres orientieren, werden Sie zunächst einige Zeit vergehen lassen müssen, um den prognostizierten niedrigeren Verbrauch durch Umrüstung auf Erdgas auch belegen zu können.
So ist es!

Zitat von: weiter unter Antwort #20
[…] 2.) eine Einzugsermächtigung kündigen und manuell geringe Ab-schläge bezahlen (natürlich mit schriftlicher Begründung, warum Sie dieses tun). Im letzteren Fall ist es dann Sache des Versorgers, abzuschätzen, ob er seine (überhöhten ?) Abschlagsforderungen auch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen kann.
Wobei es hierbei zu bedenken gilt, dass der Versorger die volle Abschlagszahlung auch trotz Begründung eines vermeintlich niedrigeren Verbrauchs schnell anmahnen und dabei je nach Lage des Falles bereits eine Versorgungssperre wegen Zahlungsrückstands androhen kann.

Offline bolli

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #22 am: 14. Juli 2017, 08:20:53 »
Zitat von: weiter unter Antwort #20
[…] 2.) eine Einzugsermächtigung kündigen und manuell geringe Ab-schläge bezahlen (natürlich mit schriftlicher Begründung, warum Sie dieses tun). Im letzteren Fall ist es dann Sache des Versorgers, abzuschätzen, ob er seine (überhöhten ?) Abschlagsforderungen auch in einem gerichtlichen Verfahren durchsetzen kann.
Wobei es hierbei zu bedenken gilt, dass der Versorger die volle Abschlagszahlung auch trotz Begründung eines vermeintlich niedrigeren Verbrauchs schnell anmahnen und dabei je nach Lage des Falles bereits eine Versorgungssperre wegen Zahlungsrückstands androhen kann.
Androhen kann er vieles. Durchsetzen aber noch lange nicht alles. Im vorliegenden Fall war wohl vom Strom die Rede und da gibt es in § 19 Abs. 2 StromGVV ja die Sonderregelung
Zitat
Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat.
Wenn ich es richtig gelesen habe, wird derzeit ein Abschlag von 40,- EUR erhoben, der laut @Wechsler noch zu hoch ist. Neben der Tatsache, dass die Rechtmäßigkeit dieser Forderung ja bestritten wird und ebenfalls schlüssig begründet wird (und schon von daher eine Sperrung nicht angezeigt wäre) dürften ja mindestens 3 Monate vergehen, bis die 100,- EUR Grenze überschritten wird. Wenn @Wechsler dann noch manuell einen geringeren Betrag (den er aufgrund seines Verbrauchs errechnet hat) zahlt, dauert es noch länger. In dieser Zeit wiederum bekommt man weitere Erkenntnisse zum tatsächlichen Verbrauch, die wiederum als Begründung für eine Senkung des Abschlags dienen können.

Offline Didakt

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #23 am: 14. Juli 2017, 11:08:22 »
Zitat von: @ bolli unter Antwort #22
Androhen kann er vieles. Durchsetzen aber noch lange nicht alles. Im vorliegenden Fall war wohl vom Strom die Rede und da gibt es in § 19 Abs. 2 StromGVV ja die Sonderregelung
Ach so! Pardon, da muss ich wohl etwas falsch ausgelegt haben. Ich bin von einem Strom-Sondervertrag ausgegangen, der mit dem Versorger E besteht. Und hierfür gilt nicht automatisch die Bestimmung in § 19 (2) StromGVV. Diese Bestimmung müsste in den Vertrag einbezogen sein oder die AGB müssten eine diesbezügliche Regelung enthalten.

Ich gab ja nur zu „bedenken“, dass der Versorger sich „je nach Lage des Falles“ – der weiteren Entwick-lung – mit Repressalien gegen Zahlungsrückstände wehren kann.

Der erneuten Schlussfolgerung in Antwort #22 habe ich ja bereits weiter oben zugestimmt. In diesem Fall sind tunlichst zunächst einige Monate abzuwarten, um einen schlüssigen Beweis für einen geringeren Verbrauch vorbringen zu können.

Offline bolli

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #24 am: 14. Juli 2017, 13:42:22 »
Zitat von: @ bolli unter Antwort #22
Androhen kann er vieles. Durchsetzen aber noch lange nicht alles. Im vorliegenden Fall war wohl vom Strom die Rede und da gibt es in § 19 Abs. 2 StromGVV ja die Sonderregelung
Ach so! Pardon, da muss ich wohl etwas falsch ausgelegt haben. Ich bin von einem Strom-Sondervertrag ausgegangen, der mit dem Versorger E besteht.
NOCH ja eben nicht, weil der Grundversorger S bzw. die Netztochter Probleme bei der Freigabe macht.  ;)
Ist auch tatsächlich etwas unübersichtlich.

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #25 am: 14. Juli 2017, 14:29:48 »
Der Grundversorger ist mittlerweile runter vom Stromzähler (siehe Posting vom 20. Juni und von vorgestern). Der Grundversorger hat auch keine überhöhten Abschläge kassiert (2x 26 € Strom trotz teurer Grundversorgung). Den Erdgaszähler gibt er wegen seinem Sondervertrag immer noch nicht frei, aber das ist ein anderes nicht ganz so triviales Thema.

Der Sondervertrag mit Stromlieferant E besteht seit einem knappen halben Jahr, wobei jetzt fraglich ist, was mit der zweimonatigen Versorgungsunterbrechung als Vertragslaufzeit zählt. Verbrauchsdaten sowohl für die alte als auch die neue Abnahmestelle sind hinreichend vorhanden, werden vom Lieferanten aber trotz mehrfachem schriftlichen Hinweis ignoriert. Die nächste Ablesung durch den Netzbetreiber ist hier erst im März 2018. Daß der Netzbetreiber im September an der alten Verbrauchsstelle einen neuen amtlichen Zählerstand gemeldet hätte, nützt mir also nichts mehr.

Muß der Stromlieferant E die alte Verbrauchsstelle eigentlich separat abrechnen oder darf er sich damit bis zum Ende der Vertragslaufzeit Zeit lassen? Die AGB geben dazu nichts her.

Offline Didakt

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #26 am: 14. Juli 2017, 17:12:28 »
Zitat von: @ bolli unter Antwort #24
NOCH ja eben nicht, weil der Grundversorger S bzw. die Netztochter Probleme bei der Freigabe macht. 
Nee, dem ist nicht so. Es liegt ein Sondervertrag vor. Aber irren ist menschlich und auch gar nicht schlimm.  ;)
@ Wechsler

1.Wenn Ihr Strom-Sondervertrag bereits ein halbes Jahr läuft, mangelt es Ihnen scheinbar an ausreichen-dem Beweismaterial in Form von laufenden monatlichen Aufschreibungen Ihres Zählerstandes und an einer entsprechenden tabellarischen Verbrauchskontrolle/-übersicht, um die erwünschte Anpassung Ihrer monatlichen Abschlagszahlung für Ihren Stromverbrauch beim Versorger durchzusetzen. Die turnusmäßigen Ablesungen des Netzbetreibers helfen Ihnen nur wenig bis gar nicht.
Anderenfalls gäbe es durchaus Mittel und Wege, die Reduzierung des Abschlags schnellstens zu erreichen. Denn dem Versorger mangelt an einer Rechtsgrundlage, die Sie etwa verpflichtet, entgegen der Bestimmung in § 41 (2) EnWG eine Überzahlung auf Ihren angeblich weitaus geringer anfallenden Jahres-verbrauch zu leisten.

2. Die Abrechnungsverpflichtungen des Versorgers ergeben sich aus § 40 (3) und (4) EnWG. Siehe in die-sem Zusammenhang auch dieses Urteil.


Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #27 am: 14. Juli 2017, 18:21:32 »
Es sind zahlreiche Zählerstände (Versorgungsbeginn, Auszug/Einzug, Ende Grundversorgung) vorhanden und dem Lieferanten E auch mitgeteilt worden, allerdings alle selbst abgelesen. Der Lieferant beruft sich auf eine Verbrauchsprognose des Netzbetreibers für die alte Lieferstelle und benutzt diese nun für die Berechnung des Abschlags an der neuen.

An der alten Verbrauchsstelle ist bisher nur ein kleines Guthaben für drei Monate Versorgung aufgelaufen, da erst der letzte Abschlag erhöht wurde und mit dem Verbrauch noch halbwegs zusammenpaßte. Am neuen Wohnort müßte ich am nun einphasigen Wechselstromzähler mindestens 2 kWh pro Tag mehr durchjagen, damit der Verbrauch wieder zum Abschlag paßt.

Offline Didakt

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #28 am: 15. Juli 2017, 12:34:22 »
Na wenn dem so ist, dann lassen Sie doch mal die Fakten sprechen, um danach zum „Klartext“ übergehen zu können:

1. Welche Verbrauchsprognose in kWh des Netzbetreibers liegt der vom Versorger festgesetzten Ab-schlagsforderung/Mon zugrunde?
2. Wie schätzen Sie selbst Ihren Jahresverbrauch im laufenden Verbrauchszeitraum ein?
3. Wie lautet der Zählerstand bei Lieferbeginn anl. des aktuellen Strom-Sondervertrages?
4. Datum des Lieferbeginns?
5. Wie lautet der Zählerstand vom 30.06.2017, hilfsweise vom 15.07.2017?
6. Vereinbarter Arbeitspreis brutto in ct/kWh?
7. Vereinbarter Grundpreis brutto in €/Mon oder Jahr?
8. Wie lautet die aktuelle Abschlagshöhe in €/Mon. Sind 11 oder 12 Raten fällig?

Nach Auswertung dieses Zahlenmaterials können dann die erforderlichen Schlussfolgerungen und ggf. weitere sinnvolle Maßnahmen für eine schnellstmögliche Absenkung des monatlichen Abschlagbetrages abgeleitet werden.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 12:46:18 von Didakt »

Offline Wechsler

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Re: Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel
« Antwort #29 am: 15. Juli 2017, 14:08:38 »
1. 1900 kWh (Prognose des Netzbetreibers vom März 2017 für die alte Verbrauchsstelle)
2. aufgerundet 1100 kWh, im Sondervertrag ursprünglich vereinbart waren 1500 kWh (aufgerundeter Vorjahresverbrauch der alten Verbrauchsstelle)
3. 30646 kWh per 1. Februar
4. 1. Februar 2017
Dazwischen Zählerwechsel (Umzug)
30988 kWh per 1. Mai (alter Zähler)
22699 KWh per 1. Mai (neuer Zähler)
5. 22982 edit: 22892 kWh per 12. Juli
6. 22,9 €ct/kWh
7. 67 EUR p. a.
8. 40 €. Wieviel Abschläge fällig sind, geht aus dem Abschlagsplan nicht hervor, sie werden einfach "am 3. des Monats fällig". (Das ist in der Tat merkwürdig, der Grundversorger hat auf seiner Vertragsbestätigung alle Fälligkeitstermine explizit aufgeführt, so wie man es auch kennt.)

Wenn ich mich nicht total verrechnet habe, dürfte ich auch bei 11 Raten nicht mehr über 30 € Abschlagshöhe kommen.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 20:30:55 von Wechsler »

 

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