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Umzug: Grundversorger blockiert Wechsel

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Wechsler:
Ich werde hier noch nicht Roß und Reiter nennen, um mir keine Nachteile bei ggf. erfolgenden rechtlichen Schritten einzuhandeln.

Folgende Sachlage:

Umzug innerhalb des Netzgebietes des Strom- und Gasnetzbetreibers. Der Netzbetreiber ist die Tochterfirma des Grundversorgers S am selben Firmensitz.
Am alten Standort Stromanschluß mit Strombezug durch Stromlieferant E (Jahresvertrag, Preis paßt).
Am neuen Standort Strom- und Erdgasanschluß vorhanden.

Hergang:

März:
Mitteilung an Stromlieferant E über den bevorstehenden Umzug im Mai.
Belieferungsauftrag an Grundversorger S über Erdgas, Sondervertrag über ein Jahr mit geringem Grundpreis (da künftiger Gasverbrauch (ohne Heizung) noch unbekannt).

April:
Grundversorger S stellt sich tot, keine Vertragsbestätigung für Gas-Sondervertrag.
Strom-Zählernummer inzwischen bekannt, Mitteilung an Stromlieferant E

Ende April:
Vermieter meldet Nutzerwechsel an den Grundversorger (sich also ab). Grundversorger S meldet sich noch immer nicht.  Rückfrage ergibt: Wir müssen bis zur Anmeldung des Stromanschlusses warten, weil wir unsere Prozesse nicht im Griff haben (Der Kundenbetreuer des Grundversorgers sprach hier meines Eindrucks nach als Vertreter des Netzbetreibers.)

Mitte Mai:
Grundversorger S sendet Vertragsbestätigung über Grundversorgung: Strom- und Erdgas nach GVV, zustandegekommen durch den Bezug von Energie. Beigefügte Preistabelle: Mond.
Belieferungsauftrag an Gaslieferant M, da Grundversorger offenbar inkompetent und die Grundversorgung natürlich schnellstmöglich abgestellt werden soll.
Mitteilung vom Stromlieferant E: Versorgung beginnt rückwirkend ab Anfang Mai sobald vom Netzbetreiber bestätigt.

Ende Mai:
Vertragsbestätigung von Gaslieferant M: Herzlichen Glückwunsch zum Vertrag, Belieferung ab Mai 2018. (!)

Juni:
Rückfrage bei Stromlieferant E, Antwort: Netzbetreiber hat nicht reagiert. Warten noch auf Rückmeldung.

Ergebnis: Ich stecke jetzt in der Grundversorgung fest, der Grundversorger bucht bereits Abschläge ab, mein Stromlieferant hängt in der Luft und mein Gaslieferant will mich erst nächstes Jahr beliefern.

Wie gehe ich jetzt weiter vor?

bolli:
Sie haben mehrere Baustellen:
Zunächst würde ich mal Gaslieferant M fragen, warum er Sie erst ab Mai 2018 beliefern will (vielleicht hat ihm einer mitgeteilt, dass Sie noch Vertrag bis dann hätten. Wenn ja, WER hat ihm dieses mitgeteilt ? Der Netzbetreiber ?).

Dann würde ich Netzbetreiber anschreiben (per Einschreiben/Einwurf mit Online-Sendungsverfolgung) und ihn auffordern a) dem Stromlieferanten E den Anschluß frei zu  machen und b) die Sache mit dem Gaslieferanten S klarzustellen. (Wenn Sie in der Grundversorgung sind, haben Sie IMMER die Möglichkeit der Kündigung mit 2 Wochen Frist, das weiß auch der Netzbetreiber ;) ). Beides mit Fristsetzung 14 Tagen versehen.

Darüber hinaus würde ich dem Netzbetreiben eine schriftliche Beschwerde bei der Bundesnetzagentur für den Fall androhen, dass er nicht fristgerecht handelt.

Insgesamt sollten Sie aus beiden Grundversorgungsverträgen zügig raus kommen. Sie hätten vermutlich sogar Anspruch auf rückwirkende Abwicklung oder Schadensersatz, aber das würde ich nur machen, wenn ich Langeweile hätte.  ;)

Wechsler:
Vielen Dank für die Antwort.


--- Zitat von: bolli am 13. Juni 2017, 11:27:02 ---Zunächst würde ich mal Gaslieferant M fragen, warum er Sie erst ab Mai 2018 beliefern will (vielleicht hat ihm einer mitgeteilt, dass Sie noch Vertrag bis dann hätten. Wenn ja, WER hat ihm dieses mitgeteilt ? Der Netzbetreiber ?).
--- Ende Zitat ---
Der Grundversorger S hat die Kündigung der Grundversorgung durch Gaslieferant M entsprechend beantwortet: Vertragslaufzeit bis April 2018. Diesen angeblichen Vertrag habe ich aber bis heute nicht in den Händen, im Gegenteil es wird ein gemeinsamer Abschlag gemäß GVV-Vertragsbestätigung für Strom und Erdgas berechnet nach den Preisen der Grundversorgung vom Konto eingezogen.

Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist. Als ich die Bestätigung für die Grundversorgung bekam, habe ich mir deshalb einen Gasanbieter gesucht, der nur Erdgas liefern kann. Vermutlich ist beim Netzbetreiber jetzt ein Sondervertrag für beide Energieträger bis April 2018 hinterlegt, obwohl es eigentlich gar keinen gibt. Das muß ich aber noch rausfinden, der Stromlieferant E ist da nicht sehr hilfreich.

bolli:

--- Zitat von: Wechsler am 13. Juni 2017, 14:33:07 ---Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist.
--- Ende Zitat ---
Das ist mehr als Quatsch. Lassen Sie sich nicht von denen veräppeln. Sie sollten allerdings jegliche Kommunikation aus Beweisgründen schriftlich führen und wichtig Schreiben per Einschreiben/Einwurf verschicken. Per Online-Sendungsverfolfgung können Sie den Zugang verfolgen und das dann ebenfalls aus Be3weisgründen ausdrucken.


--- Zitat von: Wechsler am 13. Juni 2017, 14:33:07 ---Als ich die Bestätigung für die Grundversorgung bekam, ...

--- Ende Zitat ---
Wenn Sie tatsächlich eine Vertragsbestätigung für die Grundversorgung erhalten haben und KEINE für einen Sondervertrag, dann konfrontieren Sie Ihren Versorger mit diesen Fakten und fragen, warum er gegenüber anderen Anbietern eine Vertragslaufzeit bis Mai 2018 angibt. Drohen Sie ihm auch Schadensersatz und eine Meldung an die Bundesnetzagentur an. Eine Kopie dieses Schreibens schicken Sie auch an den Netzbetreiber, damit auch der über den Sachverhalt informiert ist (ist er vermutlich eh, aber er wird gegenteiliges behaupten, wenn es drauf ankommt.  ;) ) !

Wechsler:

--- Zitat von: bolli am 14. Juni 2017, 09:29:10 ---
--- Zitat von: Wechsler am 13. Juni 2017, 14:33:07 ---Ich war Anfang Mai auch beim Grundversorger vorsprechen und habe den Kundenbetreuer so verstanden, daß sie einen Gasvertrag in ihrem System separat nicht buchen können, nur Gas und Strom zusammen, weshalb keinerlei Kommunikation dazu erfolgt ist.
--- Ende Zitat ---
Das ist mehr als Quatsch. Lassen Sie sich nicht von denen veräppeln.
--- Ende Zitat ---
Der Kundenbetreuer des Grundversorgers S benutzte mir gegenüber die Formulierung "wir als Netzbetreiber". Leider habe ich das nicht schriftlich. Rein rechtlich gehen den hiesigen Kraftwerksbetreiber meine sonstigen Verträge mit anderen Energielieferanten nichts an, aber der Kollege fühlte sich dafür nicht nur irgendwie zuständig, durch meinen Stromvertrag mit Lieferant E solle es ja überhaupt erst zu Problemen mit dem Gassondervertrag S gekommen sein. Ja ne, ist klar.


--- Zitat ---Sie sollten allerdings jegliche Kommunikation aus Beweisgründen schriftlich führen und wichtig Schreiben per Einschreiben/Einwurf verschicken. Per Online-Sendungsverfolfgung können Sie den Zugang verfolgen und das dann ebenfalls aus Be3weisgründen ausdrucken.
--- Ende Zitat ---
Ich nutze dafür gern das Faxgerät und schicke es dann per Post hinterher.


--- Zitat ---Wenn Sie tatsächlich eine Vertragsbestätigung für die Grundversorgung erhalten haben und KEINE für einen Sondervertrag, dann konfrontieren Sie Ihren Versorger mit diesen Fakten und fragen, warum er gegenüber anderen Anbietern eine Vertragslaufzeit bis Mai 2018 angibt. Drohen Sie ihm auch Schadensersatz und eine Meldung an die Bundesnetzagentur an.
--- Ende Zitat ---
Ist mir auch von der Verbraucherzentrale so empfohlen worden. Dem neuen Gaslieferanten sind die Fakten auch bekannt, er verfügt inzwischen auch über eine Kopie der Grundversorgungs-Vertragsbestätigung.

Ich wette, sobald der Grundversorger mit der seinen Fehler bemerkt hat, kommt mit zwei Monaten Verspätung eine Vertragsbestätigung für den Sondervertrag hinterher. Obwohl der Vertragszweck (keine Scherereien haben + keine Grundversorgung) längst hinfällig ist.


--- Zitat ---Eine Kopie dieses Schreibens schicken Sie auch an den Netzbetreiber, damit auch der über den Sachverhalt informiert ist (ist er vermutlich eh, aber er wird gegenteiliges behaupten, wenn es drauf ankommt.  ;) ) !

--- Ende Zitat ---
Wenn ich dem Grundversorger schreibe, weiß der Netzbetreiber auch davon, die residieren nämlich unter derselben Anschrift. Der "Netzbetreiber" ist nicht mehr als ein zweiter Briefkasten am Firmensitz des Grundversorgungsunternehmens. (Vielleicht ist es auch derselbe, das müßte ich nachsehen.) Aber ich werde natürlich gern so tun, als seien die rechtlich getrennt.

Edit: Da braucht man gar nicht weiterforschen, der Grundversorger führt den Netztreiber gleich mit in seinem Impressum auf seiner Webseite.  ;D

Deshalb habe ich die ganze Geschichte ("mehrere Baustellen") in einen Thread zusammengefaßt, weil ich das ursächliche Problem für das ganze Chaos sowohl die fehlende saubere Trennung zwischen Netzbetreiber und Grundversorger als auch dessen fehlende saubere Trennung zwischen Erdgas- und Stromanschluß vermute.

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