Ein kluger Ansatz in dem Papier ist folgender:
Kostenbelastung durch eine systemische Verknüpfung von erneuerbaren Energien und konventionellen Kraftwerken begrenzen und rasch zurückführen!
Das derzeitige Marktdesign integriert die erneuerbaren Energien noch nicht in den Strommarkt – hohe unnötige Systemkosten sind die Folge. Diese sind für die Stromverbraucher eine hohe Belastung. Steigende Strompreise belasten die Wirtschaft bereits jetzt in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit erheblich. Daher muss die derzeitige Kostenbelastung durch eine systematische Überarbeitung des EEG begrenzt und rasch auf ein erträgliches Maß zurückgeführt werden. Diese Anpassung muss verstärkt Angebots- und Nachfragemechanismen enthalten. Dabei sind volatile erneuerbare Kraftwerke und steuerbare konventionelle Kraftwerke systemisch und kosteneffizient miteinander zu verknüpfen.
Dieser Vorschlag sollte schnell aufgegriffen werden und eine systemische Verknüpfung z.B. des Braunkohle- und Atomstroms mit der volatilen Erzeugung der erneuerbaren Energien gesetzlich geregelt werden.
Allerdings nicht nur beim EEG, wie der BDI hier mutmaßt.
Das heißt, dass z.B. Braunkohlekraftwerke gedrosselt oder für mehrere Tage ganz abgeschaltet werden müssen, wenn viel EE-Strom im Netz ist.
Die konventionellen Kraftwerke dürfen in Erwartung eines hohen EE-Stromertrags nicht mehr so starke Exportverpflichtungen eingehen, dass eine Mindestreserve an Netzkapazitäten (für unvorhergesehene Abweichungen oder Ausfälle) unterschritten wird.
Folglich müssen sich in Zukunft die Stromhändler bzw. die konv. Stromerzeuger für den Stromexport die erforderlichen Netzkapazitäten von den Netzbetreibern als verfügbar bestätigen lassen und auch bezahlen.
Allein dadurch wird der angeblich erforderliche Ausbau des Übertragungsnetzes erheblich reduziert und es werden erhebliche Kosten eingespart.
Die Maxime muss lauten:
Netzausbau nur soweit wie es für den innerdeutschen Stromtransport oder für den internationalen Ausgleich fluktuierender EE-Stromerzeugung erforderlich ist!
Kein Netzausbau für auslaufende Stromerzeugungstechniken wie Atomkraft und Kohle!
Außerdem sollte eine EEG-Umlage auf exportierten Strom erhoben werden, vielleicht anfangs in der Höhe von wenigstens 0,5 ct/kWh. Alle ausländischen Abnehmer, die deutschen Strom benötigen, sollen sich auch an den Systemkosten der deutschen Stromversorgung beteiligen.
Warum sollen die Franzosen im Winter regelmäßig billigen deutschen Strom zum Heizen bekommen, weil sie selbst die Systemkosten für eine ausreichende und sichere eigene Stromversorgung nicht tragen können/wollen?
Sie können "unseren" Strom gerne kaufen, wenn sie dafür den kostenadäquaten Preis zahlen, der selbstverständlich auch die Energiewendekosten und somit auch einen Beitrag zum deutschen Netz und zur EEG-Umlage beinhaltet.