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Autor Thema: Vorgehensweise bei versuchter Nötigung ?  (Gelesen 3906 mal)

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Offline Ready XL

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Vorgehensweise bei versuchter Nötigung ?
« am: 28. Dezember 2005, 09:59:02 »
Hallo,

... mein Flüssiggaslieferant hat sich für den 2.1.2006 angemeldet, um mir den Saft abzudrehen. Vorab sei erwähnt, es gibt keinerlei Zahlungsrückstände. Außerdem ist eine Absperrung nur in meinem Gebäude möglich. Schriftl. Hausverbot ist vorbereitet.
Der Grund für die Vertragskündigung bzw. Sperrandrohung liegt in der Tatsache, daß mein Versorger die letzten Preisanpassungsklauseln bei insges. 18 Kunden nicht realisieren (Urteil des LG Dortmund) und deshalb will man mich als \"unbequemen\" Kunden loswerden. Damit will man auch die anderen 17 Abnehmer disziplinieren.

Ich habe in Erfahrung gebracht, daß bei weiteren 12 Kunden an meinem Wohnort Preisanpassungen im Okt. 2004 und im Okt. 2005 trotz des Urteils des LG Dortmund vorgenommen wurden. Und diese nicht zu knapp. Nur dort wehrt man sich halt nicht.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wie gehe ich am besten vor, um ein Verfahren wegen versuchter(oder erfolgter) Nötigung zu einzuleiten? Hat hier schon jemand Erfahrung ?

Allen einen guten Rutsch !

Ready XL

 

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