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Autor Thema: BVerfG B.v. 13.04.2017, Az.: 2 BvL 6/13  (Gelesen 8442 mal)

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Offline tangocharly

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BVerfG B.v. 13.04.2017, Az.: 2 BvL 6/13
« am: 08. Juni 2017, 09:50:05 »
Mal wieder etwas anderes.

"BVerfG schützt die großen vier Krokodile" (Anm : Leitsatz des Verf.)

BVerfG B.v. 13.04.2017, Az.: 2 BvL 6/13

Mal sehen, was sich aus der Residenz des Rechts demnächst noch tun wird. Zur Abwechslung vielleicht einmal auch in Sachen "Verbraucherschutz".

Nach den Entscheidungen des 8. ZR-Senats und dann des XI. ZR-Senats (Bausparkassenentscheidung), war es höchste Zeit, dass ein paar mutige Oberrichter (aus Bremen) die Tür in Richtung Luxemburg noch einmal fürs Erste aufgestoßen haben.
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