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Autor Thema: Abbuchung/Lastschrift  (Gelesen 5249 mal)

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Offline Cremer

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Abbuchung/Lastschrift
« am: 04. Juni 2017, 11:05:23 »
Stadtwerkekunde ist meine Mutter nur noch mit Bezug vom Wasser. Strom und Gas bezieht sie schon seit Jahren von anderen Lieferanten. Beendigung des Stromliefervertrages zum 30.5.17, wurde  am 24.4.17 der Lieferant gewechselt und auch bestätigt. Die Stadtwerke hatten trotzdem ein "Begrüssungsschreiben zum 1.6.17" geschickt. Darin enthalten auch, dass ein Abschlag zum 1.6.17 abgebucht würde.
Meine Frage: Können die Stadtwerke die Abbuchungserlaubnis/ Lastschrift von der Sparte Wasser einfach auch auf die Sparte Strom ausdehnen, denn sie würde ja ein neuer Kunde für Strom sein?
MFG
Gerd Cremer
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Re: Abbuchung/Lastschrift
« Antwort #1 am: 04. Juni 2017, 22:01:03 »
Das müsste davon abhängig sein, ob der Text der Einzugsermächtigung so gestrickt ist, dass diese auch für andere Lieferungen angewendet werden darf.

Gruß

NN

Offline Cremer

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Re: Abbuchung/Lastschrift
« Antwort #2 am: 04. Juni 2017, 23:09:41 »
Das mag sein, muss ich kontrollieren.
Ist aber grundsätzlich bei einem neuen Vertrag über einen Stromliefervertrag, welcher dadurch zustande kommt, dass man in den örtlichen Netzbetreiber zurückfällt. Sollte auch damit eine automatisch Abbuchungserlaubnis vorliegen. Ich denke nicht.
MFG
Gerd Cremer
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Re: Abbuchung/Lastschrift
« Antwort #3 am: 05. Juni 2017, 22:34:16 »
Hallo,

man fällt nicht zum örtlichen Netzbetreiber, man fällt zum Grundversorger. Wenn dieser zufällig auch Waser liefert und seine Einmzugsermächtigung entsprechend aufgebaut hat, kann er abbuchen.

Gruß

NN

 

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