Die Jahre zuvor habe ich immer eine Preiserhöhung Mail bekommen. Dieses mal aber 100% nicht. Nur wie soll ich das beweisen...
SIE müssen gar nichts beweisen (zumal Sie ja einen Nichtzugang nur schwer beweisen können), sondern Sie müssen nur den Zugang der Preiserhöhungsmitteilung bestreiten. Danach muss DER VERSORGER beweisen, dass Sie dieses Schreiben bekommen haben. Im brieflichen Verkehr gilt in vielen Fällen, vor allem im Verwaltungsbereich, die Zustellungsfiktion, Dieses bedeutet, dass 3 Tage nach Aufgabe zur Post ein Schreiben als zugestellt gilt. Nur bei sehr wichtigen Fällen wird eine Zustellform mit Zugangsnachweis (Einschreiben, Postzustellungsurkunde oder gar persönliche Zustellung durch Boten/Gerichtsvollzieher) gewählt. Aufgrund der (angeblich) hohen Zuverlässigkeit der Postzustellung wurde diese vor Gericht auch schon mehrfach anerkannt. Ob dieses bei Mails im Wissen um die vielen Probleme mit Spams, Filtern für diese u.ä. auch gilt, ist meines Wissens gerichtlich noch nicht entschieden. Zumindest nicht höhergerichtlich.
Fraglich ist auch, ob ihre vertragliche Vereinbarung die (ausschließliche) Kommunikation per email enthält. Wenn nicht, wäre auch das möglicherweise ein Ansatzpunkt.
Das Wort "Betrug" sollten Sie in diesem Zusammenhang nicht benutzen, da dieses eine Täuschungshandlung voraussetzt, die bei Ihnen nicht vorliegt. Schließlich lagen Ihnen, wie Sie ja jetzt selbst festgestellt haben, alle notwendigen Informationen vor. Das Sie sich Ihre Rechnung vorher nicht genauer angeschaut haben, ist sicher nicht in der Verantwortung des Versorgers zu suchen.
Gleichwohl könnte die Erhöhung unangemessen sein. Dazu müssten aber weitere Informationen vorliegen, die ggf. der Versorger erst mal geben müsste. ich kenne eine Reihe Versorger, die Preise in dieser Höhe haben, sowohl beim Grundpreis wie auch beim Arbeitspreis. Und das Preise nach Ablauf einer Preisbindungsfrist gerne einmal angehoben werden, ist ebenfalls bekannt, weshalb zu diesen Zeiten ein besonders scharfer Blick in ALLE Schriftstücke des Versorgers lohnt.