Energiepolitik > Erneuerbare Energie
Mieterstrom – die nächste Absurdität der Energiewende
Wolfgang_AW:
Mieterstrom in Baden-Württemberg
--- Zitat ---Die erzeugte Solarenergie dient im Wesentlichen dem Verbrauch durch die Mieter. Die TWS bieten den erzeugten Solarstrom den Hausbewohnern zu einem vergünstigten Tarif an. Eine Abnahmepflicht besteht nicht, jedoch haben sich alle Mieter des Wohnungsprojekts in der Haasstraße für den Bezug des Solarstroms entschieden.
--- Ende Zitat ---
Anscheinend rechnen sich (hinsichtlich der Rendite) doch solche Projekte.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Agnitio:
Ich kann die übertriebene Skepsis nicht so ganz nachvollziehen und auch nicht die Wortwahl "Totgeburt". Aber wer Erneuerbare und das EEG hasst und "die Welt" liest, wird wahrscheinlich zu keinem anderen Ergebnis kommen.
Ich habe mich mit dem Thema beschäftigt und halte die Voraussetzungen für relativ ausgewogen. Es gilt das Gleichgewicht zu halten zwischen einer höheren Rendite als der Volleinspeisung und einer Überförderung und das wurde mMn erreicht. Natürlich muss man schauen inwiefern sich Praxistaugliche Modelle durchsetzen und es wird auch nicht in jeder Region funktionieren. Es eröffnet aber interessante Möglichkeiten, auch im Hinblick auf Batteriespeicher. Dazu ist das Modell für die Mieter freiwillig.
Netznutzer:
Dann setzen Sie mal die rosarote Brille ab und schauen sich diese kritische Analyse an: https://www.bdew.de/internet.nsf/id/6446258997227863C12580F8002A68AD/$file/209_BDEW-Stellungnahme_Mieterstromgesetz_oA.pdf
Es muss nicht alles zutreffen, aber der Tenor stimmt. Es bedarf keiner weiteren, zusätzlichen Übersubventionierung von Strom, der angeblich die vielbeschworene Netzparität erreicht hat. Netzentgeltausfälle, Konzessionsabgabenausfälle, Stromsteuerausfälle usw., sie werden in die Milliarden gehen, Milliarden, die von anderen Netznutzern und Verbrauchern getragen werden müssen. Sie können versichert sein, kein Vermieter wird auf Häuser mit sozial schwachen Mietern diese Anlagen errichten, Angst vor dem Risiko des Zahlungsausfalls. Es werden daher sicherlich wieder die Falschen zur Kasse gebeten. Beschlossen von einem Wirtschafts-und einer Umweltministerin, deren Partei das Wort sozial im Namen trägt.
Gruß
NN
Wolfgang_AW:
--- Zitat von: Wolfgang_AW am 29. April 2017, 22:06:20 ---Möglicherweise erhält man bei den entsprechenden Vermietern gar keine Wohnung mehr, wenn man sich dem Mieterstrommodell nicht anschließt? Schließlich sollten beispielsweise Mieter (sofern sie nicht Auftraggeber sind) prinzipiell auch keine Maklergebühr mehr bezahlen - oder doch über Schlupflöcher?? ;) ;)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
--- Ende Zitat ---
Das Mieterstromgesetz ist beschlossen
--- Zitat ---Änderung des EnWG zur Lieferung von Mieterstrom
Der neue § 42a EnWG enthält zahlreiche Bestimmungen zum Schutz des Mieters bei Abschluss eines Mieterstromvertrages. Hier wurden die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kopplungsverbot – also das Verbot einer Verknüpfung des Mieterstromvertrags mit dem Mietvertrag – erheblich verschärft. In diesem Fall ist der Mieterstromvertrag nichtig, und der Wertersatz, den der Mieter dem Vermieter zu leisten hat, ist auf 75 Prozent des Grundversorgungstarifs gedeckelt. Grundsätzlich liegt die Preisobergrenze bei 90 Prozent des Grundversorgungstarifs. Zudem hat der Bundestag die bisher vorgesehene Vergleichsrechnung in der Jahresabrechnung wieder gestrichen. Es ist also nicht mehr erforderlich, in jeder Rechnung den Vergleich zwischen Mieterstromtarif und Grundversorgungstarif auszuweisen.
--- Ende Zitat ---
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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