Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Macht Unbilligkeitseinrede noch Sinn?

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Didakt:

--- Zitat von: unter Antwort # 4 ---Gegen die Jahresverbrauchsabrechnung muß ich ja so oder so einen Einwand schreiben. Würde es da reichen, den Preiswiderspruch dort mit hinzuzufügen, oder muß der zwingend zu Beginn der Änderung erhoben werden? Ich würde den Aufwand für mich gern so gering wie möglich halten.
--- Ende Zitat ---
Ihren Preiswiderspruch können Sie durchaus wirksam in Ihrem Widerspruch gegen die aktuelle JVA zum Ausdruck bringen.

Der BdEV hat seine Musterschreiben in Sachen Preisprotest aus meiner Sicht noch nicht aktualisiert. Er führt u. a. dazu nach wie vor auf dieser Website folgendes aus:

--- Zitat ---Der folgende Musterbrief an den Gas-/Stromversorger eignet sich dazu, die Verbraucherrechte auf faire, das heißt billige Gas-, Strom- und Fernwärmepreise geltend zu machen. Die Musterbriefe gelten nur dann, wenn es keine wirksame Preisgleitklausel für die Änderung der Preise gibt. Die meisten Preisgleitklauseln haben sich als unwirksam erwiesen.
--- Ende Zitat ---

Aus meinen Annalen habe ich zu Ihrer Kenntnis folgenden Tex kopiert, der m. E. noch verwendbar sein dürfte. Darüber werden die Experten unter den Forumsmitgliedern sicher auch noch befinden:
Den zitierten Text werde ich nach geraumer Zeit wieder löschen.

Edit: Mustertext gelöscht.

Harry01:
Danke für die Infos. Dann warte ich mal die Jahresverbrauchsrechnung ab.

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