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Autor Thema: Tankmiete: Unterschied Mietvertrag und (Be)Liefer(erungs)vertrag?  (Gelesen 7306 mal)

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Offline eeNgei1n

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Hallo Leute,

Mit der Miete von Flüssiggastanks soll man vorsichtig sein.
Das liest man (auch hier im Forum) oft. Auch irgendwelche Verbraucherschützer melden sich zu Wort.

Leider steht nirgends, wie die Ganze Sache nun tatsächlich funktioniert und worauf man achten sollte.

Mir ist aber überhaupt nicht klar, ob mit dem Mietvertrag überhaupt zwingend ein Vertrag über die Belieferung mit Gas einhergeht.
Den Preis für die Miete finde ich soweit in Ordnung. Angst hätte ich wirklich nur wegen ggf. überhöhter Kosten für die Gaslieferungen selbst.

Ich habe nun ein Angebot "Flüssig-Gas-Behälteranlage". Darin sind die Kosten für den Aufbau aufgeführt. Dann werden die beiden Alternativen "Kauf" und "Miete" aufgeführt. Am Ende steht noch "Zusätzliche Vereinbarung: Der Mieter kann den Tank jederzeit kaufen".

Ich würde nun also (zunächst) mieten wollen.
Zur Miete habe ich folgende Fragen:
 - Schließe ich dann nun tatsächlich keinen Belieferungsvertrag über das Gas? In dem Angebot oder den AGB steht nichts von Gaslieferungen. Oder ist das vielleicht implizit durch den Mietvertrag?
 - Mir wurde gesagt, dass der Gaspreis dieses Anbieters höchstens 5% über (dem durchschnittlichen?) Marktpreis sein darf. Im Angebot steht dazu allerdings nichts. Oder ist das ein allgemeines Gesetz? Wo ist das festgelegt?

Und noch mal: Gibt es einen Unterschied zwischen dem Mietvertrag für den Tank und dem Belieferungsvertrag?
Einerseits scheinen das verschiedene Sachen zu sein. Andererseits liest sich das hier z.B. so, als wäre es das gleiche:
http://www.energieverbraucher.de/de/Liefervertrag-beenden__333/

Falls ich mit der Miete nun doch einen Liefervertrag abschließe. Bin ich durch die "kann jederzeit kaufen"-Klausel letztendlich trotzdem auf der sicheren Seite?

Danke für alle Antworten!

Offline iceracer

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Re: Tankmiete: Unterschied Mietvertrag und (Be)Liefer(erungs)vertrag?
« Antwort #1 am: 09. März 2017, 19:29:31 »
Hallo eeNgei1n,
einen  eigenen Tank sollte immer den Vorzug gegeben werden. Der freie Markt der Gasanbieter bringt auf Dauer gesehen nur Vorteile. Auch ich hatte ein Vertrag, nun habe ich ein eigenen Tank (der sich innerhalb 3 J. amortisiert hat)
Frage doch bitte deinen Anbieter, wie der momentane Gaspreis ist, und dann schau mal auf den freien Markt. Der Rest ist dann eine reine Rechnerei.
Die Zusatzvereinbarung, das der Tank jederzeit erworben werden kann klingt ja mal gut, ist da auch keine "kleingedruckte Klausel" das der Tank erst nach einer gewissen Zeit erworben werden kann?
Die Mietverträge werden sehr individuell ausgearbeitet, was bei dem einen drinsteht, braucht bei dem anderen nicht drinstehen.
Bitte genau den Vertrag durchlesen, hilfreich wäre eine Rechtsberatung oder der Verbraucherbund
viel Erfolg
Gruß iceracer

 

Offline k1616

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Re: Tankmiete: Unterschied Mietvertrag und (Be)Liefer(erungs)vertrag?
« Antwort #2 am: 09. März 2017, 23:05:04 »
Autor: eeNgei1n
« am: 08. March 2017, 15:18:38 »

   
Hallo eeNgei1n,


such Dir mal im Forum unter "Suche" alle Themen dazu raus und

entscheide Dich möglichst NICHT für einen wie auch immer

 abgefassten Vertrag .

Dann brauchst Du auch nicht das Kleingedruckte sezieren,

einen Tank bekommst Du NICHT gemietet OHNE einen

FG-Liefervertrag zu unterzeichnen.

Nach 3 Jahren aus dem Mietvertrag auszusteigen ist immer mit Problemen verbunden,s.a. einschlägige Erfahrungen hier im Forum

Es darf dann nur beim Vertragspartner getankt werden, weil jeder andere den Eigentumsnachweis verlangt

Ich hatte mich auch hier informiert und dann 2011 einen 2,1t-Tank gekauft ,die gut 2 T€ tun heute auch nicht mehr weh !

Eine gute Entscheidung !!
Ich tanke 2x im Jahr 1-2 T ltr FG zum für mich günstigsten Preis

Viel Erfolg
Nimm das Leben nicht so ernst ; da kommst du eh nicht lebend raus !

Offline iceracer

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Re: Tankmiete: Unterschied Mietvertrag und (Be)Liefer(erungs)vertrag?
« Antwort #3 am: 10. März 2017, 15:28:41 »
.......kann mich k1616 nur anschließen.
Ich beziehe auch so 1-2 mal im Jahr Flüssiggas. Der freie Markt läßt die Preise ja vergleichen, und die Einsparung ist schon hoch.
Laß dich auch nicht abschrecken von den Preisen für die wiederkehrenden Prüfungen (2 Jahre und 10 Jahre), das hält sich alles im moderaten Preisgefüge
mfG
iceracer

Offline eeNgei1n

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Re: Tankmiete: Unterschied Mietvertrag und (Be)Liefer(erungs)vertrag?
« Antwort #4 am: 20. März 2017, 12:46:30 »
Vielen Dank für die Antworten bisher.

Mietvertrag heißt also immer zwingend auch Liefervertrag.

Wenn man die Miete (inkl. Wartung usw.) gegen den Kaufpreis rechnet sieht es soweit ganz fair aus, finde ich. Alles kommt auf den höheren Gaspreis an. (Letztendlich kommt es dann natürlich auch wesentlich darauf an, wie viel man überhaupt verbraucht).

Wie dem auch sei. Mit einer Option, jederzeit kündigen zu können und dann den Tank kaufen zu können, würde ich mich wahrscheinlich erst mal auf den Mietvertrag einlassen.

Inzwischen habe ich aber die Unterlagen vorliegen. Die o.g. Option ist eine "Zusatzvereinbarung zum Vertrag". Die Kündigung (und Tankkauf) ist darin aber nur für den Fall vorgesehen, dass man sich nicht auf einen Gaspreis "einigen" kann. (Vorlage eines Angebots eines alternativen, vergleichbaren Anbieters). Das ist klar im Widerspruch zur mündlichen Aussage, dass ich den Tank einfach jederzeit [Bedingungslos] kaufen kann.
[Falls das hier noch mal später jemand liest: Allgemein scheint das Problem zu sein, an solche Angebote überhaupt ranzukommen. Die freien Anbieter wollen wohl zunächst einen Nachweis sehen, dass man den Tank besitzt. Damit hat man es dann schwer ein solches Gas-Liefer-Angebot zu bekommen. Das braucht man aber für die Preisverhandlungen und ggf. für die Kündigung. Offen ist auch die Frage, was ein "vergleichbarer" Anbieter ist.]

Übrigens: Der aktuelle Gaspreis liegt 9,5ct (netto) über dem Preis eines freien Anbieters bei dem ich mich einfach mal erkundigt habe. Das macht gleich bei der ersten Füllung, von sagen wir mal 4000 Litern, schon mal 400 EUR aus.

Ich werde später noch mal schreiben, wie es weitergeht.

Offline iceracer

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Re: Tankmiete: Unterschied Mietvertrag und (Be)Liefer(erungs)vertrag?
« Antwort #5 am: 20. März 2017, 18:32:59 »
............und darauf läuft es bei einem Mietvetrag hinaus. So einfach wie es "im ersten Augenschein" aussieht, ist es eben nicht. Wenn du es mal auf den zweiten Blick betrachtest, da kommt was ganz anderes raus.
Ich geh mal davon aus, ihr verbraucht ganz normal Gas. Wie du schon schtreibst, sind mal ganz locker 400 € gespart. Bei einer Füllung.
Da der Gaspreis in der Regel in den Sommermonaten tendenziell nach unten geht, kannst du nochmal nachrechnen. Und nun rechne mal die Ersparniss in 10 Jahren aus.
Ich glaube, da braucht man nicht lange überlegen........
mfG

Offline TÜV-SV

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Re: Tankmiete: Unterschied Mietvertrag und (Be)Liefer(erungs)vertrag?
« Antwort #6 am: 03. April 2017, 00:03:16 »
Wenn man den Platz hat, würde ich immer dazu raten, sich für einen oberirdischen Tank zu entscheiden und diesen zu kaufen. Bei einem oberirdischen Tank hat man wirklich nur ein sehr geringes Risiko, dass Folgekosten auf einen zukommen. Und die TÜV-Prüfung ist auch nur halb so teuer wie bei einem erdgedeckten Tank.
Man braucht nur die geeignete Betonplatte, wo der Tank drauf gestellt wird, und stellt den drauf. Wenn man den Tank nicht dauernd sehen will, pflanzt man im Abstand von einem halben Meter noch eine Hecke drumrum und fertig. Man muß nur drauf achten, daß man den Tank von allen Seiten noch begehen kann. Dann im Frühjahr den Farbanstrich einmal ordentlich sauber machen und drauf achten, dass der Farbanstrich in Ordnung bleibt, damit der Tank von aussen nicht rosten kann und das wars auch schon. Mehr Arbeit hat man mit einem oberirdischen Tank nicht.

Bei erdgedeckten Tanks kann es schnell zu hohen Folgekosten kommen, wenn der TÜV nach 10 Jahren das erste Mal kommt und Mängel feststellt, die teure Nachrüstungen oder Folgeprüfungen nötig machen. Das ist dann ganz besonders ärgerlich, wenn man selbst Eigentümer des Tanks ist und man das alles dann selber bezahlen soll (Stichwort: KKS-Anlage). Das Risiko für derartige Folgekosten ist bei erdgedeckten Tanks also deutlich größer als bei einem oberirdischen Tank.

Ein Gastank kostet zwar erst mal Geld, wenn man ihn kauft, aber dafür spart man enorme Summen durch die Gaspreise ein, weil man ja dann nicht an einen Gasversorger gebunden ist, der einen vertraglich in der Hand hat und den Preis einseitig bestimmen kann, sondern man kann sich das günstigste Angebot raussuchen.

Es sei darauf hingewiesen, daß an einem Flüssiggasbehälter alle 2 Jahre eine so genannte äussere Prüfung fällig ist und nach 10 Jahren dann die erste TÜV-Prüfung. Als Eigentümer bist Du dann verpflichtet, Dich selber darum zu kümmern, diese gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen fristgerecht durchführen zu lassen. Die äussere Prüfung kann in der Regel der Tankwagenfahrer alle 2 Jahre mit machen, wenn er zum Tanken kommt.

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

 

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