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Autor Thema: Mein alter Miettank muss ersetzt werden - Tür aus dem Vertrag?  (Gelesen 5838 mal)

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Offline Annettenhof

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Einen Gruß an die Forum-Leser!

Folgende Situation besteht:
Bei der inneren Überprüfung meines Miettankes bescheinigte mir der Prüfer, dass der Tank nicht weiter befüllt werden sollte. Zwar muss der Betrieb des Tankes nicht sofort eingestellt werden, jedoch sollte ich als Nutzer veranlassen, dass die Lieferfirma nicht weiter befüllt.
Der Prüfer war nun der Fahrer des von der Firma beauftragten Zulieferunternehmens und befüllte den Tank entgegen seiner eigenen Empfehlung ... dagegen habe ich auch erstmal nichts einzuwenden, schließlich wollte ich nicht frieren^^

Bei exakter Durchsicht meines Vertrages mit meinem Gasanbieter fand ich nun:
Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden trägt der Kunde die Kosten für den Abbau des Tankes (also normal).
Reparaturen am Tank einschließlich Austausch von Einzelteilen übernimmt die Firma als Besitzerin des Tankes.
Kein Hinweis darauf, was geschehen soll, wenn der Tank als Ganzes ersetzt werden muss.

Mit der Frage danach sowie der Meldung, dass der Tank nicht weiter befüllt werden darf, wandte ich mich telefonisch an meinen Gasanbieter, wurde dann in der Hotline von einer scheinbar ahnungslosen Stimme zur nächsten geleitet, bis die letzte mir einen Rückruf versprach, nachdem sie sich genauer informiert hat, was auch nach einigen Wochen nicht geschah.

Nun wittere ich die Chance, mich aus dem Vertrag zu lösen, ohne die Kosten für den Tankabbau selbst tragen zu müssen.
Hat jemand einen Rat, wie das am klügsten zu bewerkstelligen ist? Allein, dass die Firma sich nicht rührt, erscheint mir schon suspekt und lässt mich hoffen.

Grüße und ein Danke im Voraus aus Norddeutschland

Offline TÜV-SV

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Re: Mein alter Miettank muss ersetzt werden - Tür aus dem Vertrag?
« Antwort #1 am: 18. August 2017, 20:55:23 »
Folgende Situation besteht:
Bei der inneren Überprüfung meines Miettankes bescheinigte mir der Prüfer, dass der Tank nicht weiter befüllt werden sollte. Zwar muss der Betrieb des Tankes nicht sofort eingestellt werden, jedoch sollte ich als Nutzer veranlassen, dass die Lieferfirma nicht weiter befüllt.
Der Prüfer war nun der Fahrer des von der Firma beauftragten Zulieferunternehmens und befüllte den Tank entgegen seiner eigenen Empfehlung ... dagegen habe ich auch erstmal nichts einzuwenden, schließlich wollte ich nicht frieren^^

Bei exakter Durchsicht meines Vertrages mit meinem Gasanbieter fand ich nun:
Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden trägt der Kunde die Kosten für den Abbau des Tankes (also normal).
Reparaturen am Tank einschließlich Austausch von Einzelteilen übernimmt die Firma als Besitzerin des Tankes.
Kein Hinweis darauf, was geschehen soll, wenn der Tank als Ganzes ersetzt werden muss.

Mit der Frage danach sowie der Meldung, dass der Tank nicht weiter befüllt werden darf, wandte ich mich telefonisch an meinen Gasanbieter, wurde dann in der Hotline von einer scheinbar ahnungslosen Stimme zur nächsten geleitet, bis die letzte mir einen Rückruf versprach, nachdem sie sich genauer informiert hat, was auch nach einigen Wochen nicht geschah.

Nun wittere ich die Chance, mich aus dem Vertrag zu lösen, ohne die Kosten für den Tankabbau selbst tragen zu müssen.
Hat jemand einen Rat, wie das am klügsten zu bewerkstelligen ist? Allein, dass die Firma sich nicht rührt, erscheint mir schon suspekt und lässt mich hoffen.

Hallo!

Irgendetwas an deiner Geschichte kann nicht stimmen. Da hast Du wahrscheinlich an irgendeiner Stelle etwas falsch verstanden.
Der Tankwagenfahrer darf NIEMALS die innere Prüfung durchführen und bescheinigen. Das darf nur ein Sachverständiger einer Zugelassenen Überwachungsstelle, d.h. jemand vom TÜV, Dekra, GTÜ. Das hat der Tankwagenfahrer auch garantiert nicht gemacht. Da hast Du wie gesagt bestimmt was falsch verstanden.

Der Tankwagenfahrer darf - wenn er befähigte Person im Gefahrenfeld Druck ist - nur die so genannte äußere Prüfung durchführen.
Natürlich kann und MUSS aber auch jeder andere Tankwagenfahrer das Befüllen des Behälters verweigern, wenn er vor Ort einen gefährlichen oder erheblichen Mangel am Behälter erkennt, der dazu führt, daß der Behälter nicht mehr sicher betrieben werden kann. Geringfügige Mängel sind nicht so schlimm. Wenn wirklich ein gefährlicher Mangel vorliegt, der jederzeit unmittelbar dazu führen kann, daß jemand durch den Behälter zu Schaden kommt, MUSS er sogar den Behälter leer pumpen und ihn somit ausser Betrieb nehmen.

War das in deinem Fall der Fall?
Was für einen Mangel hat der Tankwagenfahrer Dir denn genannt mit dem Hinweis darauf, daß der Behälter dann eigentlich nicht mehr befüllt werden darf?

Mit bestem Gruß
TÜV-SV
Zu mir:
- Sachverständiger Dampf- und Drucktechnik bei einem TÜV
- Bisher etwa 3.000 Flüssiggastanks geprüft
- Nehme gern Stellung zu technischen Fragen rund um die wiederkehrende Tankprüfung
- Zu vertraglichen Dingen kann ich nicht viel sagen

 

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