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Clevere Kunden und Verbraucherschützer wehren sich vor Gericht gegen einen Energieversorger. Bekommen sie Recht, wären 5,5 Millionen Fernwärmekunden deutlich besser gegen einseitige Preiserhöhungen geschützt....Aber der Fall läuft anders, als Hansewerk sich das vorgestellt hat. Verklagt worden ist nämlich der Versorger - von der Hamburger Verbraucherzentrale. Hansewerk soll es in Zukunft unterlassen, seinen Kunden einseitig geänderte Preisklauseln zu übersenden und dabei so zu tun, als wären diese auch ohne Zustimmung gültig. Kippen die Richter diese Praxis der Konzerne, wäre es in Zukunft weitaus schwerer, die 5,5 Millionen Fernwärmekunden zu schröpfen.Joachim Bluhm, Anwalt der Verbraucherschützer und klauselkundig wie nur wenige seines Fachs, hält den Versorgern "bewusste Irreführung" und den Missbrauch ihrer Monopolstellung vor: "Forderungen können ja nicht wie zu Luthers Zeiten einfach irgendwo angenagelt werden, um Gültigkeit zu erlangen", so Bluhm. Zu einem Vertragsschluss gehörten nun einmal Angebot und Annahme. Preise erhöhen könne der Versorger zwar theoretisch - das aber nur, soweit die vereinbarte Preisänderungsklausel wirksam ist. Diese aber einfach einseitig auszutauschen, das gehe nicht, so Bluhm....Beim zuständigen Richter des Hamburger Landgerichts scheinen die Werke keinen bleibenden Eindruck hinterlassen zu haben. Der Klage der Verbraucherzentrale, ließ er bei Verhandlungsbeginn wissen, räume er gute Erfolgschancen ein. Im Augenblick allerdings stockt das Verfahren. Weil der Richter sich nämlich als Hansewerkkunde zu erkennen gab, lehnten die Versorgeranwälte ihn als befangen ab.
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