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Autor Thema: CETA / TTIP - Die Schattenjustiz der Konzerne  (Gelesen 31285 mal)

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Offline Wolfgang_AW

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Maulkorb für CETA-kritische EU-Abgeordnete
« Antwort #15 am: 05. Februar 2017, 17:52:33 »
Hinter den Kulissen wurde noch mit harten Bandagen gekämpft.

Skandalöser Maulkorb für CETA-kritische EU-Abgeordnete

Zitat
Die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments hat gestern entschieden, dass der Umwelt- und der Sozialausschuss des Parlaments keine formelle Stellungnahme zu CETA mehr einbringen dürfen, bevor im Plenum die finale Abstimmung über CETA stattfindet
...
 „Den Fachausschüssen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu entziehen widerspricht der üblichen Praxis.“ Offensichtlich gehe es darum, CETA um jeden Preis durchzupeitschen: Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hatte nämlich erwogen, in einer Stellungnahme die Ablehnung von CETA zu empfehlen, und auch der Umweltausschuss ist grundsätzlich kritisch. Anstatt sich den zugrunde liegenden Argumenten in einem offenen Diskussionsprozess zu stellen, werde die Kritik nun einfach kurzerhand unterdrückt.
...
Dabei wäre es essentiell, dass sich nicht nur der Ausschuss für internationalen Handel (INTA), sondern auch die anderen Fachausschüsse des Europäischen Parlaments eingehend mit CETA befassen. „CETA betrifft eben nicht nur den Handel. Als sogenanntes Handelsabkommen neuer Generation hat es weitreichende Konsequenzen für die unterschiedlichsten Lebensbereiche“, erklärt Simons.

Am 08.12.2016 hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten dem Ausschuss für internationalen Handel eine STELLUNGNAHME zukommen lassen. In dieser Stellungnahme ersucht der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten den Ausschuss für internationalen Handel, die Zustimmung zu dem Abkommen zu verweigern und diese Ablehnung der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten zu empfehlen.

Dieser Stellungnahme wurde offensichtlich nicht gefolgt, denn der Ausschuß für Internationalen Handel stimmte am 24.01.2017 mit 25 Ja gegen 15 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung zu. Damit ist eine wichtige Hürde genommen.

Die Abstimmung im EU-Parlament soll am 15. Februar stattfinden. Bei einer Zustimmung könnten dann die Teile, welche ausschließlich die EU betreffen, vorläufig in Kraft treten.

Den restlichen Teilen müssen der Bundestag und die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Das kann mehrere Jahre dauern.
Zu diesen Teilen gehört beispielsweise auch der umstrittene Investorenschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
 
„Es hat sich bewährt, an das Gute im Menschen zu glauben, aber sich auf das Schlechte zu verlassen.“

(Alfred Polgar)

Offline Wolfgang_AW

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Re: Maulkorb für CETA-kritische EU-Abgeordnete
« Antwort #16 am: 06. Februar 2017, 14:15:00 »

Die Abstimmung im EU-Parlament soll am 15. Februar stattfinden. Bei einer Zustimmung könnten dann die Teile, welche ausschließlich die EU betreffen, vorläufig in Kraft treten.

Den restlichen Teilen müssen der Bundestag und die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Das kann mehrere Jahre dauern.
Zu diesen Teilen gehört beispielsweise auch der umstrittene Investorenschutz.

Mit freundlichen Grüßen

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Österreich - FPÖ-Chef Strache fordert
nach dem erfolgreichen Volksbegehren eine Volksabstimmung über CETA und TTIP


Zitat
Eine weitere Hoffnung der Initiatoren liegt beim Europäischen Parlament. Auch dort muss über Ceta abgestimmt werden. Der geplante Termin am 15. Februar wackle aber, sagt Thomas Kattnig von der Gewerkschaft Younion, die das Volksbegehren unterstützt hat. Es gebe mehrere Gutachten, die bestätigen, dass Ceta in der aktuellen Form nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Deshalb würden mehrere linke Fraktionen im Europaparlament eine Verschiebung der Abstimmung in Betracht ziehen. Fällt diese Abstimmung negativ aus, kommt Ceta erst gar nicht zur Abstimmung in die nationalen Parlamente.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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Re: CETA / TTIP - Die Schattenjustiz der Konzerne
« Antwort #17 am: 10. Februar 2017, 19:37:25 »
Außenministerin von Kanada prahlt mit gespielten Tränen

Zitat
Als die Wallonen selbst unter größtem Druck nicht nachgaben, verließ Freeland die Verhandlungen - und erzählte mit tränenerstickter Stimme vor laufender Kamera, wie traurig sie darüber sei, dass Europa selbst mit einem so freundlichen und geduldigen Land wie Kanada kein Abkommen schließen könnte.
Bei einem Besuch in Washington gab Freeland nun aber eine andere Version zum Besten. "Es war sehr wichtig, beim Hinausgehen nicht wütend zu wirken, weil wir wollten, dass die Wallonen sich schuldig fühlen", sagte Freeland nach Angaben mehrerer kanadischer Medien.
...
Das hat offensichtlich bestens funktioniert: Die Europäer hätten sie anschließend geradezu angefleht, zu den Verhandlungen zurückzukehren. "Hinauszugehen war wichtig, weil es eine Krise verursacht hat und sie zu deren Problem gemacht hat", sagte Freeland laut einem Bericht der Zeitung "Globe and Mail". In den 24 Stunden danach hätten die Europäer sie angerufen und gesagt: "Bitte gehen Sie nicht nach Hause, bitte, es tut uns so leid, Sie haben absolut recht, wir kriegen das hin." Und am Ende, sagte Freeman, "haben sie es getan".

Dazu der Grünen-Finanzpolitiker Sven Giegold. "Europäische Politiker sollten sich nicht von den Tränen der kanadischen Ministerin beeinflussen lassen, sondern von den Stimmen Hunderttausender Europäer, die Ceta ablehnen." Wie wichtig das sei, lasse sich daran erkennen, dass in den USA Donald Trump zum Präsidenten gewählt wurde: "Noch mehr Handel ohne starke soziale Regeln wird noch mehr Trumps erzeugen."

Nun ja, Kanadas Außenministerin Chrystia Freeland ist nicht die einzige Politikerin, die in der Poitik als SchauspielerIn tätig ist.  :) :)

Vielleicht wohnen wir ja alle überhaupt einem großen Schauspiel bei und merken es bloß nicht.
[Sarkasmus]Herr Trump soll sich allerings noch nicht geoutet haben. Er strebt vermutlich noch nach dem Posten des größten Staatsschauspielers[/Sarkasmus]

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Wolfgang_AW



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EU-Parlament stimmt CETA zu / Volksbegehren in Bayern abgewiesen
« Antwort #18 am: 15. Februar 2017, 13:28:46 »
EU-Parlament stimmt Freihandelsabkommen mit Kanada zu

Zitat
Das Europaparlament hat dem Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada zugestimmt. Für den heftig umstrittenen Vertrag stimmten 408 Abgeordnete, 254 votierten mit Nein und 33 enthielten sich. Damit können große Teile des Abkommens - vor allem Handelserleichterungen für beide Seiten - in Kürze vorläufig in Kraft treten.

Die Abstimmungen der Länderparlamente stehen noch aus, als auch der Beschluß im anhängigen Verfahren in der Hauptsache vor dem Bundesverfassungsgericht.

Bayerisches Verfassungsgericht stoppt Ceta-Volksbegehren

Zitat
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bürgerbefragung wegen des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union seien nicht gegeben, stellte der Verfassungsgerichtshof in München fest.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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Re: CETA / TTIP - Die Schattenjustiz der Konzerne
« Antwort #19 am: 10. Mai 2017, 19:23:46 »
Urteil zur TTIP-Bürgerinitiative: EuGH kann den Weg für mehr Mitsprache der Bürger in der EU frei machen

Zitat
Die Organisatoren der Initiative gegen das EU-US Abkommen TTIP und das EU-Kanada Abkommen CETA hatten im November 2014 gegen die Kommission geklagt, weil sie die Registrierung als EBI abgelehnt hatte.


EU-Kommission muss Anti-TTIP-Initiative zulassen

Zitat
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Bürgerinitiativen gestärkt, die sich kritisch mit EU-Gesetzgebungsverfahren auseinandersetzen wollen. Im konkreten Fall ging es um die Bürgerinitiative "Stop TTIP". Die Richter entschieden, dass das Engagement der Bürger keine unzulässige Einmischung in die Vorbereitung des Freihandelsabkommens mit den USA darstellt, sondern dass dadurch vielmehr eine legitime demokratische Debatte ausgelöst wurde. Nach dem EuGH-Urteil muss die EU-Kommission "Stop TTIP" jetzt offiziell als Bürgerinitiative zulassen - sie hatte das vor drei Jahren abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
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EuGH klärt Kompetenzen
« Antwort #20 am: 19. Mai 2017, 18:10:11 »
Mit­g­lied­staaten können Frei­han­dels­ab­kommen kippen

Zitat
In einem Gutachten stellt der EuGH fest, dass die Mitgliedstaaten über den Abschluss des EU-Freihandelsabkommens mit Singapur mitbestimmen dürfen. Die Erkenntnisse sind nicht nur auf TTIP und CETA übertragbar, sondern vor allem verbindlich.

Ebenso ist nicht immer nur die EU auf der "guten" Seite und schützt ihre Arbeitnehmer, denn in diesem Fall gehört sie offensichtlich zu den Bremsern

Kanada will durchsetzbare Arbeitnehmerrechte in Ceta

Zitat
In Freihandelsverhandlungen stellt sich die EU gerne als der Partner dar, der soziale Rechte in den Verträgen verankert. Bei Ceta scheint es aber umgekehrt zu sein: Kanada will etwas für Arbeitnehmer tun, Brüssel bremst.

Dazu auch ein Blogbeitrag von Norbert Häring - mit der Überschrift
"Kanada will Mindest-Arbeitsstandards in Ceta durchsetzbar machen, die EU verweigert das – weil sie an deren Abschaffung arbeitet"

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kaschube
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