Hinter den Kulissen wurde noch mit harten Bandagen gekämpft.
Skandalöser Maulkorb für CETA-kritische EU-AbgeordneteDie Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments hat gestern entschieden, dass der Umwelt- und der Sozialausschuss des Parlaments keine formelle Stellungnahme zu CETA mehr einbringen dürfen, bevor im Plenum die finale Abstimmung über CETA stattfindet
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„Den Fachausschüssen die Möglichkeit zur Stellungnahme zu entziehen widerspricht der üblichen Praxis.“ Offensichtlich gehe es darum, CETA um jeden Preis durchzupeitschen: Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hatte nämlich erwogen, in einer Stellungnahme die Ablehnung von CETA zu empfehlen, und auch der Umweltausschuss ist grundsätzlich kritisch. Anstatt sich den zugrunde liegenden Argumenten in einem offenen Diskussionsprozess zu stellen, werde die Kritik nun einfach kurzerhand unterdrückt.
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Dabei wäre es essentiell, dass sich nicht nur der Ausschuss für internationalen Handel (INTA), sondern auch die anderen Fachausschüsse des Europäischen Parlaments eingehend mit CETA befassen. „CETA betrifft eben nicht nur den Handel. Als sogenanntes Handelsabkommen neuer Generation hat es weitreichende Konsequenzen für die unterschiedlichsten Lebensbereiche“, erklärt Simons.
Am 08.12.2016 hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten dem Ausschuss für internationalen Handel eine
STELLUNGNAHME zukommen lassen. In dieser Stellungnahme ersucht der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten den Ausschuss für internationalen Handel, die Zustimmung zu dem Abkommen zu verweigern und diese Ablehnung der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten zu empfehlen.
Dieser Stellungnahme wurde offensichtlich nicht gefolgt, denn der Ausschuß für Internationalen Handel stimmte am 24.01.2017 mit 25 Ja gegen 15 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung zu. Damit ist eine wichtige Hürde genommen.
Die Abstimmung im EU-Parlament soll am 15. Februar stattfinden. Bei einer Zustimmung könnten dann die Teile, welche ausschließlich die EU betreffen, vorläufig in Kraft treten.
Den restlichen Teilen müssen der Bundestag und die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten zustimmen. Das kann mehrere Jahre dauern.
Zu diesen Teilen gehört beispielsweise auch der umstrittene Investorenschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW