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Autor Thema: Wie werden elektr.Heizkostenverteiler programmiert?  (Gelesen 9716 mal)

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Offline Zuckermaus

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Wie werden elektr.Heizkostenverteiler programmiert?
« am: 16. Januar 2017, 07:11:37 »
Hallo,

mir stellt sich die Frage "Wie werden elektronische Heizkostenverteiler programmiert?

Die 4 Verteiler von Techem auf unseren Heizkörpern sehen gleich aus. Wie wird der richtige Verteiler
dem richtigen Heizkörper zugeordnet? Wie programmiert Techem die Verteiler? Kann auch nach
Anbringen per Funk programmiert werden, dass die Verteiler schneller oder langsamer laufen?

Hat jemand einen Link dazu für mich?

Ich bedanke mich sehr im Voraus.

Gruß
Dorothea


Offline Erdferkel

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Re: Wie werden elektr.Heizkostenverteiler programmiert?
« Antwort #1 am: 16. Januar 2017, 08:07:48 »
Guten Morgen Zuckermaus,

schau mal hier:

http://www.techem.de/ueber_techem/haeufig_gestellte_fragen/heizkostenverteiler.html#

unter "wie funktionieren.... " und "was sind...." gibts die Infos.

Ob man die Parametrierung auch drahtlos durchführen kann müsste man mal bei Techem erfragen!  ;D

Ich habe lange in der Entwicklung von Mess- und Überwachungsgeräten für den Industriebedarf gearbeitet und unsere Geräte konnte man, je nach Ausstattung und Zugriffsberechtigung des Users, komplett drahtlos Einstellen oder z.B. Firmwareupdates durchführen. Derartige Änderungen werden bei unseren Geräten dann natürlich intern protokoliert und in einem Logfile abgelegt. Unsere Geräte sind natürlich auch nicht geeicht...

Offline Zuckermaus

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Re: Wie werden elektr.Heizkostenverteiler programmiert?
« Antwort #2 am: 16. Januar 2017, 16:20:08 »
Hallo,

ich danke Dir sehr für den Link. Er hilft mir weiter.

Gruß
Dorothea

Offline Zuckermaus

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Re: Wie werden elektr.Heizkostenverteiler programmiert?
« Antwort #3 am: 31. Mai 2017, 07:26:08 »
Hallo,

siehe u. a. Mail. Kannst Du was dazu sagen, dass durch defekte Thermostatventile die Techemverteiler und von anderen Firmen wohl auch zuviel anzeigen. Gerne per PN an mich.

Mail des Ministeriums folgt nun:

 

für Ihre E- Mail, in der Sie die Erfassungswerte Ihrer Heizkörper anzweifeln, danke ich, muss Ihnen eingangs aber mitteilen, dass es einem Ministerium nicht gestattet ist, Rechtsberatung im Einzelfall zu leisten, da dies den rechtsberatenden Berufen vorbehalten ist. Ihr Weg zum Mieterverein oder zur Verbraucherzentrale war daher vollkommen richtig.

Es ist mir von hier aus nicht möglich zu beurteilen, ob und ggf. warum die Erfassungswerte fehlerhaft sein könnten.

Auch die Frage, ob möglicherweise hohe Verbräuche durch defekte Thermostatventile, die abhängig von der Raumtemperatur einen evt. zu hohen Heizungswasserdurchlauf gewähren, eintreten, sollte von einer Fachfirma beurteilt werden.

 

Allgemein möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:

§ 5 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) legt fest, dass zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs Wärmezähler oder Heizkostenverteiler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden sind. Soweit nicht eichrechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, sind nur solche Ausstattungen zu verwenden, hinsichtlich derer sachverständige Stellen bestätigt haben, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen oder dass ihre Eignung auf andere Weise nachgewiesen wurde.

Elektronische Heizkostenverteiler stellen keine Messgeräte im Sinne des Eichgesetzes dar, für sie gilt eine DIN- Norm. Diese Geräte basieren auf einer Messung der Differenz zwischen Oberflächentemperatur des Heizkörpers und der Raumtemperatur. Am Ende der Heizperiode wird aber nicht der jeweilige konkrete Verbrauch festgehalten, sondern lediglich eine Messzahl zur Feststellung des Verhältnisses vom Einzelverbrauch zum Gesamtverbrauch.

Einen geeigneten Verteilungsschlüssel für die Heizkosten festzulegen, obliegt  dem Vermieter.

 

Wenn Sie die Ergebnisse der Ablesung in Zweifel ziehen, müssten Sie sich an Ihren Vertragspartner- also wahrscheinlich den Vermieter- wenden, der dann in Zusammenarbeit mit dem Abrechnungsunternehmen Stellung nehmen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 


 

 

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Referat SW II 5

Recht des Wohnungswesens,

Mietrecht, Wohneigentumsrecht,

Steuern und Kapitalmarkt

im

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

 

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