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Autor Thema: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !  (Gelesen 32226 mal)

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Offline Jajanka

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Hallo,
bin neu hier im Forum und bräuchte dringend Hilfe.
Die letzten 2 Tage habe ich viele Stunden hier im Forum gelesen, heute alle meine Unterlagen noch mal durchgesehen, alles noch mal geprüft und nachgerechnet.

Ich bin EON Kunde, mir droht die Sperre am 12.Januar.

Kurzbeschreibung des Falles:
Es gibt eine durch mich bestrittene Forderung von ca. 225 Euro (Abrechungsperiode 2015/2016), die fast ausschließlich aus falschen Mahnungen bzw. den Mahngebühren (5 Euro jeweils) besteht + ein angeblicher Restbetrag auf Jahresrechnung 2015/2016
Am 04.12. bekam ich eine letzte Mahnung, jetzt die konkrete Sperrandrohung.

Meine dringlichsten Fragen im Moment:
1. Muss ich Hausverbot aussprechen oder genügt es, niemanden hereinzulassen zum Stromzähler?
(Habe eigenes Grundstück mit kleinem Häuschen drauf)
2. Können die mir auf andere Weise den Strom abstellen? Hier haben alle Grundstücke so kleine Metall-Kästen vorne am Zaun. Ich kenn mich damit überhaupt nicht aus. Was sind das für Teile, wem gehören die, darf EON bzw. der Netzbetreiber da dran?
3. EON schreibt in der Sperrankündigung, dass man, wenn ich keinen Zutritt zum Zähler gewähre, gerichtliche Schritte einleiten wird. Ist das die EV von der ich hier im Forum gelesen habe gegen die ich vorsorglich eine Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen sollte?
Vor anderen gerichtlichen Schritten (Mahnbescheid, normale Klage) hätte ich keine Sorge denn die Forderungen der EON sind belegbar falsch und rechtswidrig.



Etwas Ausführlicher die Lagebeschreibung:
Ich musste Anfang des Jahres ALG II beantragen.
Ende 2015 Anfang 2016 (Januar und Februar) kam ich mit den Abschlagszahlungen in Verzug, so dass Mahnungen berechtigt waren (5 Euro pro Mahnung allerdings würde ich nicht akzeptieren).
Die Bearbeitung ALG II zog sich etwas hin. Als dann die Zahlung kam inkl. (rückwirkend) bis Januar 2016, habe ich im März den kompletten Rückstand der Abschlagszahlungen = 120 Euro (5 x 24) gezahlt. Die Mahngebühren allerdings nicht.
Von da an habe ich regelmäßig pünktlich monatlich die Abschlagszahlungen vorgenommen.
EON hat die Einzahlungen mit den Mahngebühren verrechnet, aufgerechnet.
Ich habe dann jeweils im Verwendungszweck der Überweisungen immer vermerkt, dass die Zahlung eine Stromabschlagszahlung ist und für welchen Monat bestimmt.
Gleichfalls habe ich EON angeschrieben, dass meine Zahlungen bitte als Abschlagszahlungen zu buchen sind, die inzwischen inflationär eingehenden Mahnungen falsch (es gab keinen Rückstand Stromabschlagsforderungen mehr) und in der Höhe selbst unzulässig sind.
Ich habe EON (nun mehrfach) erklärt, dass ich die Mahnungen nicht akzeptiere, die Forderungen bestreite, die Buchungen meiner Zahlungen falsch sind.


Aktuell droht mir also eine Sperre lediglich aufgrund von Mahngebühren, die zum einen in der Höhe rechtswidrig sind, zum anderen die berechneten Mahnungen selbst nichtig sind, da kein Zahlungsverzug mindestens seit März 2016 mehr besteht und auch sonst keine offene Forderungen auf bzw. aus Stromkosten.

Ich habe mir alles akribisch genau angesehen, nachgerechnet, gegenübergestellt und in Tabellen festgehalten, was EON da so aufstellt und zusammenrechnet.
Ich kann das hier nicht alles einstellen, es ist viel und voll chaotisch.
Den ganzen Tag hab ich (noch mal) dran gesessen und ich habe nun auch den Verdacht, dass EON bewusst (oder mit der Jahresabrechung nachträglich) ein MINUS aus Abschlagsforderungen konstruiert, um die Mahnungen begründen zu können.
Um es kurz zu sagen, es werden Stromabschlags-Zahlungen „unterschlagen“.
Der Beweis wäre nicht schwer denn selbst in EONs eigenen Abrechungen tauchen Zahlungen einmal auf, in anderen Abrechungen (Kontoübersichten) sind die dann wieder weg.
Daneben noch einfachstes falsches Summieren von Beträgen…
Z.B.:
Nach EON Aufstellung vom 14.11.2016 (bei: Ihre Zahlungen) habe ich 5 x 24 Euro Abschlag bezahlt und 1x 120 Euro im März 2016. Bei mir selbst macht das rechnerisch 240 Euro in der Summe, EON errechnet und weist aus als „Summe Ihrer Zahlungen“ exakt 187,42 Euro.

Tja, ist das jetzt Betrug, Unterschlagung (das man anzeigen könnte) oder einfach nur Abrechungschaos? Das frage ich mich.
Ende 2015/ Anfang 2016 war ich, wie oben beschrieben mal in Verzug geraten.  Aus damit etwa 4 oder 5 berechtigten Mahnungen erwuchs ein Mahnungswucher plus Buchungschaos der mich im worst case, wenn ich das jetzt nicht abwenden kann rechtszeitig, stromlos und im Dunkeln sitzen lässt.

Mit „Notlage“ argumentieren und betteln möchte ich nicht bei EON denn das was da abgezogen wird ist in meinen Augen ein böswilliger rechtswidriger Bereicherungsversuch, ist Wucher, Erpressung, schlicht vertrags-,rechts-, und sittenwidriges Verhalten.

Meine anderen Fragen, die ich im Moment noch hätte:
a)Darf Strom wegen bestrittener Nebenforderungen / Mahngebühren überhaupt gesperrt werden?
b) Kann "man" Mahngebühren auf Mahngebühren erheben? Also die Forderung bestünde nur aus Nebenforderungen, hier also summierte Mahngebühren (diese auch noch bestritten) und darauf erfolgen erneute Mahnungen inkl. Gebühren?
c)Ist eine Sperrandrohung ohne offene unbestrittene Forderungen eine Nötigung oder Erpressung im Sinne des Strafgesetzbuches gegen die ich Anzeige erstatten könnte?
d)Wenn Zahlungen nachweislich wiederholt nicht oder in falscher Höhe verbucht werden, dies auch reklamiert wurde und nicht korrigiert entsprechend, liegt dann schon Unterschlagung vor oder können die sich rausreden von wegen „Softwarefehler“ oder ähnliches?


So. ich brauch jetzt dringend ne kurze Kopfpause.
Werde heute Nacht, spätestens morgen ein Schreiben an EON aufsetzen, ggf. mehr noch unternehmen müssen in der Sache (Anwalt, Gericht?)

Wäre ganz Klasse, wenn ich hier professionellen Input noch erhalten könnte.
Ich weiß, es ist ist viel und lang geworden.
Bin auch für jede kleine Teilantwort dankbar, die mir in der Sache weiterhilft.

Das allerwichtigste und drängenste im Moment, nicht Mitte der Woche ohne Licht, Warmwasser und warmes Bad dazusitzen, also die Stromsperre zu verhindern.
Das andere ist auch alles wichtig da EON in seinem Gebaren in meinem Fall irgendwie gestoppt werden muss.

Danke und Gruss
jajanka

Offline Erdferkel

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Hallo,
....
Ich bin EON Kunde, mir droht die Sperre am 12.Januar.

Am 04.12. bekam ich eine letzte Mahnung, jetzt die konkrete Sperrandrohung.
...
Hallo jajanka, bitte prüfen Sie nochmal genau, was Ihnen wann von Eon zugestellt wurde, da gibt es Fristen. Wurde die Sperrre bereits mit der Mahnung vom 04.12. angedroht und jetzt der konkrete Sperrtermin 12.01. nochmals angekündigt?
Die Zeit ist dann ziemlich knapp, ich würde in dieser Situation die geforderte Summe erstmal zahlen, schnellstmöglich den Versorger wechseln und mich dann ganz entspannt um die Rückforderung der Kohle kümmern.
Wenn Sie die Tür nicht öffnen kann niemand an den Zähler und die Sicherungen rausbauen, dann müsste Eon einen Beschluss vor Gericht erwirken... das dauert natürlich und verschafft Zeit. Was es mit den Kästen am Zaun auf sich hat kann ich nicht beurteilen, ist der Zähler im Gebäude installiert oder von aussen zugänglich? Grundsätzlich kann man das Haus auch von aussen stromlos machen, am Verteilerkasten in der Strasse abklemmen.
Grüsse, Erdferkel

Offline Jajanka

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Letzte Mahnung am 4.12.2016 mit Androhung der Unterbrechung der Stromversorgung,
am 03.01.2017 Termin für Stromsperre am 12.01.2017.
Alles richtig hier mit den Fristen.

Auf die letzte Mahnung vom 4.12.16 habe ich am 07.12.16 regiert mit Schreiben an EON.
(Reklamation fehlerhafte Jahresabrechnung.
Erneut Mahngebühren thematisiert, rechtwidrig in der Höhe und fehlerhaft in der Menge insbesondere  seit März 2016 wo zu keiner Zeit ein Zahlungsverzug der Abschläge, somit kein Grund einer notwendigen und zulässigen Mahnung bestand.
Tabellen mit meinen Zahlungen ausgedruckt und mitgeschickt.)

Der Zähler ist im Haus und da lass ich niemanden rein.

Zahlen werde ich nicht denn dann hätte diese Methode ja Erfolg und ich selbst müsste dann meinem Geld hinterherlaufen, sprich, dies zurückklagen.

Nochmal, aus der Hauptleistung, „Strom liefern“, Hauptleistungspflicht „Strom bezahlen“ gibt es NULL Rückstände bzw. offene Forderungen.

Jeder andere müsste, wenn er mehr als die Leistung bezahlt haben will z.B. Schadenersatz, klagen.
EON meint dies erpressen zu können, weil sie das Druckmittel dafür haben?

Deshalb auch noch mal die Frage:
Kann ein Stromanbieter auf Grund offener, bestrittener Nebenforderungen (Hier Mahngebühren) die Leistung einstellen, sprich den Strom abschalten?

Danke und Gruss
Jajanka

Offline Jajanka

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Hallo,
ich schreib jetzt noch mal in meinem eigenen Strang.
habe weiter stundenlang hier im Forum gelesen und nach Antworten gesucht und einige meiner Fragen dürften sich damit beantworten.
Auf der Seite „Dokumentationsstelle für widerrechtliche Versorgungssperren im Bund der Energieverbraucher e.V.“ fand ich:

"Die Androhung einer Versorgungssperre ist nur dann zulässig,

•   wenn mit dem Kunden ein Versorgungsvertrag besteht,
•   wenn ein Zahlungsrückstand von über 100 Euro besteht, ohne Mahnkosten,
•   wenn kein offensichtlicher Mangel der Rechnung vorliegt,
•   wenn die Forderung nicht schlüssig bestritten wurde,
•   wenn kein Einspruch gegen die Rechnung wegen fehlender Billigkeit (BGB §315) erhoben wurde,
•   wenn die Folgen der Sperre nicht unverhältnismäßig sind, zum Beispiel bei Hochbetagten, schwerwiegend Kranken, Behinderten, Kinderreichen oder wenn Schwangere oder Kleinstkinder im Haushalt wohnen
•   und wenn keine hinreichende Aussicht auf Zahlung besteht."

Habe das für mich zutreffende fett markiert bzw. unterstrichen.
Damit wäre die Sperrung bzw. schon deren Androhung m.E. klar rechtswidrig.
Aber was mache ich damit jetzt, ein Schreiben an EON morgen ist klar aber weiter?

Meine geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet mit dem Jahresverbrauch (gemäß Endabrechnung) ergab eine Nachzahlung (nach meiner bzw. nach korrekter Rechnung) von 22,73 Euro, die ich sofort bezahlt hatte.
Es sind somit, bei korrekter Buchung der Zahlungen KEINE Stromforderungen offen, lediglich unzulässige Mahngebühren wie schon beschrieben.

Gruss
jajanka

Offline Erdferkel

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Da bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig als den Sperrversuch und die folgenden von Eon gegen Sie eingeleiteten Massnahmen abzuwarten.
Ob das rechtens ist oder nicht scheint vielen Versorgern ziemlich egal zu sein, Mahnungen inhaltlich und in der Höhe korrekt sei mal dahingestellt, halte ich auch zumindest was die pauschalen Gebühren von 5€ angeht für fragwürdig. Deshalb bevorzuge ich eine andere Strategie um meine Interessen zu wahren. Eon scheint sich im Recht zu sehen und wird das dann wohl wie angekündigt durchziehen... Wie das weitere Vorgehen im geschilderten Fall aussieht und was Sie dagegen unternehmen können und sollten entzieht sich leider meiner Kenntniss, ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg.

Offline Didakt

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@ Jajanka,

haben Sie in dieser Angelegenheit Ihr Problem eigentlich auch mit dem zuständigen Netzbetreiber erörtert bzw. die Abwendung betrieben?

Ein Zutrittsrecht zur Zählersperre oder zum Zählerausbau steht nur dem zuständigen Netzbetreiber zu, jedoch nicht dem EVU (Stromversorger). Als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen einzig die §§ 21 S. 1, 24 Abs. 3 NDAV, ggf. i. V. m. § 19 Abs. 2 GasGVV bzw. den in den Strom-Sondervertrag einbezogenen einschl. AGB-Bestimmungen.
Ob die Voraussetzungen dieser Vorschriften zum jetzigen Zeitpunkt vorliegen, steht zwar noch in Frage, aber aus terminlichen Gründen ist jetzt g eiliges Handeln geboten.

Wie Sie ja bereits ausführten, haben Sie den Versorger bereits erfolglos schriftlich aufgefordert, zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Sperrandrohung unverzüglich zurückzunehmen. Gleichzeitig hätten Sie ein Hausverbot aussprechen sollen, damit er die Versorgung nicht sperren lassen kann.

Zudem hätten Sie dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dem Sitz des Versorgungsunternehmens eine entsprechende Erklärung als sogenannte „Schutzschrift“ zusenden sollen. Das kostet kein Geld und ist auch ohne Anwalt möglich. Damit verhindert man eine einstweilige Verfügung des Versorgers für die Sperre, weil das Gericht dann zunächst auf die Schutzschrift zurückgreift und in aller Regel zu einer mündlichen Verhandlung einlädt.

Nunmehr kann m. E. aus Zeitgründen nur noch mit einem „Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung“ Ihrerseits bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht die angedrohte Stromsperre abgewendet werden. Dieser Antrag kann durchaus auch ohne anwaltliche Vertretung durch persönliche Vorsprache beim AG zu Protokoll gegeben werden.

Ich habe als ehemaliger E.ON-Kunde vor längerer Zeit für mich persönlich mal einen „Musterantrag auf Erlass einer EV“ konzipiert. Wenn Sie Interesse haben, stelle ich Ihnen diese Vorlage im WORD-Format per PM zur Verfügung.


Offline berghaus

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Nicht nur hier haben wir das alles schon mal kreuz und quer diskutiert:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19864.0.html

Nach wie vor ist mir nicht klar, wann es sinnvoll ist, selbst eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, die die Sperrung untersagt.

Ist der gelbe Inkassozettel des ‚Sperrkassierers‘ schon die letzte Warnung?

Jedenfalls kann die (zu frühe) eigene Einstweilige Verfügung ganz schön in die Hose gehen, wie man hier lesen kann:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19868.msg115368.html#msg115368

berghaus 09.01.17

Offline Erdferkel

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Ja, nur -wie kriegen wir die "Kuh" jetzt vom Eis? EV hilft vieleicht, abwarten nicht wirklich, um da möglichst kosten- aufwandsfrei rauszukommen halte ich die Variante "erstmal zahlen, ggf. unter Vorbehalt" , sofern möglich, als 1. Wahl. Ratenzahlung wird sicherlich, bei Anerkenntnis der Forderung, gerne gewährt, also Finger weg.
Gegen die Mahnkosten kann man auch später noch vorgehen, über die Schlichtungsstelle oder Anwalt.
Blöde Situation, wäre einfacher wenn man sich früher drum gekümmert hätte, da hätte es m.E. möglichkeiten gegeben um die Sache zu klären.


Offline Jajanka

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@Didakt

Vielen Dank!

Also mit dem Netzbetreiber (e.dis) habe ich noch nicht gesprochen, schon aus Zeitgründen und auch weil ich denke, dass mein Ansprechpartner EON ist, als mein Vertragspartner.

Ich habe EON mehrmals auf die fehlerhaften Abrechnungen und unzulässigen Mahungen hingewiesen und Korrektur verlangt.
Zuletzt nach der letzten Mahnung vom 04.Dez.16. 
Es gibt keinen Rückstand auf die Stromforderungen bzw. Abschlagsvorauszahlungen; hatte zeitaufwendig übersichtlich nochmal dokumentiert und an EON geschickt.
Deshalb hab ich überhaupt nicht damit gerechnet, dass sie nun Ernst machen und die Sperre tatsächlich durchziehen wollen.

Jetzt ist einfach die Zeit knapp und ich muss(te) mir ne Strategie überlegen.

Heute ging Brief an EON in dem ich u.A. Hausverbot erteile und auffordere die rechtswidrige Sperrandrohung zurückzunehmen.
An meinen Zähler kommt gegen meinen Willen keiner ran, was mit dem Kasten am Zaun des Grundstückes ist weiß ich immer noch nicht, hat auf jeden Fall was mit Strom zu tun, jedes Grundstück hat so nen Ding da. (Ist ca. 40 cm hoch und 30 cm breit der Kasten)


Schutzbrief ans Amtsgericht werde ich morgen machen.
Zitat
Amtsgericht an Ihrem Wohnort oder dem Sitz des Versorgungsunternehmens"
Frage:
Kann ich mir das aussuchen an welches AG ich den Schutzbrief schicke, oder geht das an beide zur Sicherheit?

Zum Thema „Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung“ schreib ich später noch was, hier hat mir @berhaus´s Kommentar sehr geholfen.

Hab grad voll Zeitnot...
bis später

THX
jajanka

Offline Jajanka

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Folgendes Schreiben hab ich heute an EON geschickt, ich stelle es einfach mal hier ein:

Zitat
Vertragskonto: xxxxxxxxxxx
Betreff: Androhung, Ankündigung Stromsperre


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mit Schreiben vom 03.01.2017 angedroht und angekündigt, die Strom-Versorgung zum 12.01.2017 einzustellen.


Da es bei  Berücksichtigung meiner Abschlagszahlungen (Abrechnungszeitraum 2015/2016) sowie der Differenzbegleichung nach Jahresendabrechnung (2015/2016) und korrekter Buchung all dieser meiner Zahlungen, keine berechtigten offenen Forderungen hinsichtlich der Bezahlung des Stroms gibt, ist die angekündigte Sperrandrohung ganz klar rechtswidrig.

Von Ihnen aufgelistete Mahnungen sind bzw. waren unberechtigt mangels Zahlungsverzug und in der Höhe der gesetzten Mahngebühren von jeweils 5 Euro zudem rechtswidrig.

Ich habe mit meinen Schreiben  vom XXX.2016 sowie YYY.2016 schlüssig beanstandet und begründet, warum Ihre Forderungen unberechtigt sind.

Wie Ihnen bekannt sein sollte, ist die Androhung einer Versorgungssperre u.a. nur dann zulässig:
- wenn ein Zahlungsrückstand von über 100 Euro besteht, ohne Mahnkosten,
- wenn kein offensichtlicher Mangel der Rechnung vorliegt,
- wenn die Forderung nicht schlüssig bestritten wurde

Ich erkläre und stelle fest:
1. Es gibt keinen Zahlungsrückstand aus Hauptforderungen, erst recht nicht über 100 Euro
2. Ihre Abrechnungen sind fehlerhaft (nach wie vor unterschlagen Sie einen Teil meiner Vorauszahlungen im Abrechnungszeitraum 2015/2016)
3. Ihre Forderung wurde von mir bestritten

Hiermit fordere ich Sie zur Vermeidung einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Amtsgericht auf, die Sperrungsandrohung zur Versorgung mit Strom unverzüglich zurückzunehmen!


Ich setze Ihnen hiermit einen Termin bis zum 16.01.2017, bis zu dem die Rücknahme der Androhung der Stromversorgungssperre bei mir eingegangen ist, andernfalls werde ich den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis bringen.

Gleichzeitig erteile ich Ihnen, bzw. Ihren Mitarbeitern oder Beauftragten bis zur Rücknahme der Sperrungsandrohung ein Hausverbot zum Zwecke der Stromversorgungsunterbrechung.


Offline Didakt

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Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #10 am: 09. Januar 2017, 22:08:23 »
@ Jajanka

1. Schicken Sie den Schutzbrief an das zuständige AG Ihres Wohnortes.
2. Vorliegend ist Eile angesagt. Da Sie sich gegen eine sofortige Ausräumung der „offenen Forderung“ und die nachrangige – ggf. gerichtliche Klärung/Rückforderung – der Sache/Auslage entschieden haben, halte ich zunächst den Antrag auf Erlass einer EV für den zweckmäßigsten Weg, die drohende Sperrung evtl. noch abzuwenden.
3. Dass die Sperrung außerhalb des Hauses vollzogen wird, wie auch immer, halte ich –  jedenfalls kurzfristig –  nicht für realistisch.
4. Bedenken Sie hinsichtlich des Beitrages und der Links des Users @ berghaus, dass diesen Ausführungen und Threads andere Fakten zugrunde liegen (Maßnahmen gem. § 315  BGB, Widersprüche gegen Preismaßnahmen u. a.).

Offline Erdferkel

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Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #11 am: 09. Januar 2017, 22:36:50 »
zu3., das macht nur das SEK, keine akute Gefahr. Zähler ist im Haus, Niemanden dranlassen. Ich würde beim Widerspruch unbedingt darauf hinweisen, daß es sich um "pauschal erhobene" Gebühren handelt und entsprechende Urteile anfügen, berechtigte und nachgewiesene Gebühren könnte man akzeptieren?

Offline Jajanka

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Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #12 am: 09. Januar 2017, 23:02:09 »
@berghaus

jo ^^, "alles schon mal kreuz und quer diskutiert".
Bin wirklich ganz neu hier und war noch völlig unbewandert in der Materie.
Will keinem Helfer hier unnütz Zeit stehlen oder mir es zu leicht machen.
Hab soviel gelesen hier, gelernt schon jetzt, X Notizen mir gemacht und Vorlagen"Bausteine" kopiert.
Die EINE perfekte Strategie gibts aber nicht wie mir scheint, Fehler kann man trotz massig Input machen, manchmal gehen Meinungen auch auseinander über die beste Vorgehensweise bzw. Abwehr.

Verschiedene Sachen kann man unternehmen inkl. Beschwerden etc..
Wenn´s aber akut wird muss man m.E. priorisieren und genau abwägen, auch Risiken und Kosten abschätzen.

Ihr Beitrag hat mir sehr geholfen, insbesondere in Bezug auf die EV. Thanks dafür!

Zitat
Jedenfalls kann die (zu frühe) eigene Einstweilige Verfügung ganz schön in die Hose gehen, wie man hier lesen kann:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19868.msg115368.html#msg115368

Also, mir leuchtet das von der Logik voll ein, dass ein Gericht die eigene EV ablehnen könnte mit der Begründung, dass es andere geeignete Abwehrmaßnahmen (wie hier das Hausverbot) gibt, um sich zunächst selbst vor unberechtigtem Zugriff und Zwangsmaßnahmen zu schützen.

Ich kann es mir gerade gesundheitlich und finanziell nicht leisten, hier womöglich an der falschen Stelle "Energie zu verpulvern". Deshalb werde ich vorerst, auch wenn ich das EON mit meinem Schreiben von heute angekündigt habe, keine EV bei Gericht beantragen.
Falls Hausverbot und Schutzbrief mich vor Stromsperre absehbar nicht schützen, kann ich das immer noch machen. Dann aber mit Anwalt.

Mein weiteres Vorgehen, wie ich es mir jetzt überlegt habe:

- Morgen den Schutzbrief an mein Wohnort AG schicken
- kleinen Notstromerzeuger kaufen, wollt ich eh schon immer mal (das ich z.B. zumindest PC und Drucker nutzen kann zeitweilig)
- neuen Stromanbieter suchen und Wechsel in die Wege leiten


Danke und Gruss
jajanka

Offline Jajanka

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Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #13 am: 09. Januar 2017, 23:24:53 »
@Didakt

Jup, DANKE !

Erlass einer EV mach ich erst mal nicht, wie und über die Gründe grad in meinem vorigen Beitrag.

Zu Punkt 4:
im Beispiel von @berghaus lese ich heraus, dass der Sperrgrund für das Gericht gar nicht relevant war, andere zugrunde liegende Fakten für mich deshalb eher vernachlässigt werden können denn es ging dem Gericht (so habe ich es verstanden) darum, dass zunächst VOR einer EV noch andere Abwehrmaßnahmen bestanden bzw. bestehen (Hausverbot)


@erdferkel
Ich zahle keine "Schutzgelder" bzw. unberechtigte Wuchergebühren, auch nicht des lieben Friedens willen.
Muss letzlich jeder für sich entscheiden, wie er mit sowas umgeht.

Es gibt keinen einzigen Euro Stromschulden.
Das Buchungschaos hat EON selbst verursacht, da sie zunächst unzulässigerweise versucht hatten, meine Abschlagzahlungen mit ihren unberechtigten Mahngebühren aufzurechnen.
Korrekt gebucht standen dann also nur unberechtigte Mahngebühren offen auf die erneute Mahnungen inkl. Gebühren folgten.

4 oder 5 mahnungen waren mal berechtigt, Ende 2015/Anfang 2016.
Nimmt man gemäß einschlägiger Gerichtsentscheidungen zugestandene angefallene Gebühren für das Versenden der Mahnungen (zwischen 1,20 bis 2,50 für Porto, Papier, Tinte),
wäre in meinem Falle eine berechtigte Forderung von ca. 10 Euro anzusetzen. Da hätte ich auch keine Einwände oder ein Problem das zu zahlen.


Gruss
jajanka


Offline Erdferkel

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Re: EON – Buchungschaos, Mahnwucher, Stromsperre droht jetzt – HILFE !
« Antwort #14 am: 10. Januar 2017, 00:16:10 »
Schutzgeld? Ohh Mann, nix gerafft, viel Spass noch!

 

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