0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Was ist dagegen einzuwenden, wenn ein Richter außerhalb seiner für den Richterdienst anfallenden Dienstzeit Vorträge hält oder Aufsätze in Fachzeitschriften veröffentlicht?...Wer anders als ein Bundesrichter kann eine Rechtsprechungsentwicklung in einem Vortrag oder Aufsatz - natürlich gegen Bezahlung - darstellen?
@bolliZitat: "Des weiteren sehe ich eine Interessenkollision, wenn in einem späteren Verfahren mal ein Kunde einer solchen Veranstaltung in einem Verfahren auftaucht und dem Richter sagt, dass ER doch gerade etwas so und so gesagt hätte."Welcher von uns "Armen Gebeutelten" wird jemals Gelegenheit haben, einem Bundesrichter in einem Verfahren dessen sonder- oder wunderbaren Verlautbarungen vorzuhalten in der Hoffnung auf einen Denkanstoß zu des Gebeuttelten Vortels.
...ein recht eigenwilliger/eigenartiger Versuch, die finanzielle Notlage von Bundesrichtern mit dem wahrlich kargen Lohn von Kraftfahrern oder gar Handwerker-Gesellen vergleichen zu wollen. Weder einem Kraftfahrer, noch einem Handwerker-Gesellen ist es vergönnt, seine sog. Arbeitszeit in eigener Entscheidung frei zu gestalten, noch über eine spätere ärmliche Pension, zwischenzeitliche Sondervergünstigungen und Beihilfen zu verfügen.Nach meiner unmaßgeblichen Meinung dürfte/sollte ein Bundesrichter seine genehmigten oder auch ungenehmigten "Nebeneinkünfte" nicht nur seinem ""Arbeitgeber"" melden, sondern diese auch an ihn abführen.
Das Gros der Kraftfahrer bewegt das Fahrzeug über Bundesstraßen und Autobahnen und darf nach Ende der genehmigten Lenkzeit seine Ruhezeiten an seinem Arbeitsplatz (Fahrzeugkabine) auf Rastplätzen verbringen ...
Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz